Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:
Das Imperium Romanum gegen Lucius Verecundius Caesar Germanicus
Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:
ZitatII.II (Erste Anhörung)
- Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden.
- Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in einem Thread in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Antworten oder Kommentare nicht geladener Personen werden zunächst gelöscht und bei Wiederholung kann der betreffende mit, je nach Art der Störung, mit empfindlichen Strafen rechnen.
- Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und der vorsitzende Richter wird versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt und die Einstufung des Falles vorgenommen.
Zum Zwecke der Klärung ordne ich an den Angeklagten zeit des Prozesses zu entsperren.
Er wurde vorgeladen.
Die Zuständigkeit des Iudicium Imperatoris ergibt sich aus dem Hochverratsvorwurf.