Gerichtsverhandlung IUD ALEX I/DCCCLVIII – Alexandria vs. Quintos Alexandreus & Sabos

  • Die Urteilsfindung nahm denkbar wenig Zeit in Anspruch, viel kürzer, als es dauerte, dass Urteil nieder zu schreiben. Als das getan war, wurde es vom Präfekten selbst verlesen:




    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    ET REGIS AEGYPTI ET DOMINUS ORBIS TERRARUM


    IUDICIUM ALEXANDRIAE
    IUDICATIO
    IUD ALEX I/DCCCLVIII


    Mit Wirkung vom
    ANTE DIEM XVI KAL MAR DCCCLVIII A.U.C.
    (15.2.2008/105 n.Chr.)


    im Strafverfahren
    ALEXANDRIA
    gegen
    QUINTOS ALEXANDREUS
    und SABOS AUS MEMPHIS


    vom
    ANTE DIEM XII KAL FEB DCCCLVIII A.U.C.
    (21.1.2008/105 n.Chr.)


    hat das Iudicium Alexandriae durch Iudex Prior Praefectus Alexandriae et Aegypti Decius Germanicus Corvus und Iudex Agoranomos Leonidas Philotantos nach mündlicher Verhandlung für Recht erkannt:
    Die Angeklagten werden der Anklage gemäss § 1 (5) Katastasis Alexandres, § 73 Cod. Iur und § 104 Cod. Iur. für schuldig befunden.
    Das Gericht verurteilt die Angeklagten hiermit zum Tode ad crucis.


    Entscheidungsgründe:
    Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten mit anderen eine Gemeinschaft gebildet haben, deren ausschließliches und vorsätzliches Ziel es war, Straftaten zu begehen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten an der Ermordung des Epistates tou Mouseiou Tychios von Chalkis am ANTE DIEM V KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (27.9.2007/104 n.Chr.) tätig beteiligt waren. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten mit ihren Taten das Ziel verfolgten, die festgeschriebene Grundordnung Alexandrias zu ändern oder abzuschaffen. Keine dieser Handlungen wurde von den Angeklagten bestritten und sie ließen keinerlei Anzeichen für Reue, Einsicht oder Abkehr von ihren Zielen erkennen, weshalb das Gericht hinsichtlich der Bestimmungen von § 73 und § 104 Cod. Iur. auf eine besondere Schwere der Schuld erkennt.


    Rechtsmittelbelehrung:
    Gegen dieses Urteil des höchsten Gerichts von Alexandria kann keine Berufung eingelegt werden. Das Urteil ist unverzüglich zu vollstrecken.



    [Blockierte Grafik: http://www.sai.uni-heidelberg.de/~harm/ImperiumRomanum/Alexandria_et_Aegyptus/Unterschrift_Corvus_PAeg_Papyrus.png]


    Germanicus Corvus wartete einen Augenblick, damit das Gesagte seine Wirkung entfalten konnte, dann fuhr er fort:
    “Die Angeklagten sind schuldig und ihre dreifache Schuld kann nur mit dem Tod vergolten werden. Aber innerhalb der Mauern dieser Stadt soll kein Blut vergossen werden.
    Sie werden deshalb vor der Stadt, an der Straße nach Nikoplis ans Kreuz gebunden werden. Man wird ihnen ihre Bäuche öffnen und ihre Leichen wird man herunter holen, in Säcke nähen und in der Mitte des Sees Mareotis versenken, damit nichts bleibt, was von ihrem schändlichen Leben kündet.
    Centurio Octiavius Augustinus Minor; Du hast gehört was getan werden muss. Du wirst mit deinen Männern das gerechte Urteil dieses Gerichts vollstrecken.“

  • Nikolaos war froh, dass die Veranstaltung ein Ende gefunden hatte. Das ihm schon länger bekannte Rauschen in den Ohren und ein flackerndes Bild der Wirklichkeit in seinen Augen hatten wieder eingesetzt im Laufe des Gerichts. Als er das Urteil hörte, hätte er beinahe laut gelacht. Der Eparchos hatte diesen beiden Männern den Mord am Epistates des Museions einfach zugeschoben. Dieses ad crucis erregte Nikolaos Besorgnis. Es verhieß eine unappetliche Veranstaltung. Da blieb nur zu hoffen, dass Nikolaos Teilnahme als Zuschauer, gewissermaßen Zeuge für die Polis, nicht erwartet wurde. Nicht dass er Mitleid gehabt hätte mit diesen beiden Männern. Doch er wollte seinen Geist nicht mit Ekel verderben.


  • Rufinus hörte sich das Gerichtsurteil an und war mit dem Praefecten einer Meinung, die Männer hatten nichts anderes verdient, als den Tod.


    Nachdem die Gerichtsverhandlung nun vorbei war, konnte Gaius mit seinen Männern nun wieder abziehen, doch würde er warten, bis alle Bürger den Platz verlassen haben.

  • Leonidas war unter seine Schminke fast ein wenig erblasst, als er die genauen Anweisungen für die Hinrichtung der beiden Aufständischen hörte. Er war kein großer Freund von Blut, daher besuchte er auch recht selten seine Metzgerei. Aber andererseits musste er dem Schauspiel ja nicht zusehen...hoffte er zumindest.

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