Patria Potestas in der Gens Artoria

  • ok, da ich damals noch Soldat war, und als solcher nicht heiraten durfte, wäre meine Tochter Titiana ein uneheliches Kind. wenn meine damalige Konkubine 8) , mit der ich das kind zeugte, eine Peregrine war, müßte Titiana auch Peregrinus sein, was sie aber nicht ist, folglich muß ich sie adoptiert haben, damit unterstand sie meiner Patria Potestas und Nero als dessen Sohn folgte dem status seiner Mutter und untersteht damit rechtlich mir. :]

  • Zitat

    Original von Titus Didius Gordianus
    ok, da ich damals noch Soldat war, und als solcher nicht heiraten durfte, wäre meine Tochter Titiana ein uneheliches Kind.


    Na dann ist ja alles klar:


    "Uneheliche Kinder unterstanden dementsprechend nicht der patria potestas des Vaters und konnten nicht gegen ihren Willen in dessen Gewalt kommen, sie waren sui iuris und mit ihrem Erzeuger rechtlich weder agnatisch noch kognatisch verwandt, sieht man vom Ehehindernis der Verwandtschaft ab."


    Vergiss die patria potestas.

  • Zitat

    Original von Titus Didius Gordianus
    ich will darauf hinaus, dass Titiana unter meiner patria potestas stand.


    So wie ich die Texte in der Theoria verstehe, kannst du daraus aber keine patria potestas über den Sohn von Titiana folgern. Nach meinem Verständnis könnte das lediglich der Fall sein, wenn du die patria potestas über den Vater von Nero hättest.


    Aber wie gesagt, die Juristen sollen was dazu sagen...

  • ich hab es so verstanden, dass das kind immer dem status der mutter anhängt, mit ausnahme beim Kind einer römerin und eines peregrinus (lex minicia). Also folgt Nero seiner Mutter und in meine potestas.

  • Ok, jetzt hab ich erst das Problem an der Geschichte gesehen: Nero ist ein uneheliches Kind und wurde vom Artorier adoptiert (letzteres hatten wir vergessen im Tabularium einzutragen).


    Bzgl. uneheliches Kind haben wir ja schon gesagt:


    "Uneheliche Kinder unterstanden dementsprechend nicht der patria potestas des Vaters und konnten nicht gegen ihren Willen in dessen Gewalt kommen, sie waren sui iuris und mit ihrem Erzeuger rechtlich weder agnatisch noch kognatisch verwandt, sieht man vom Ehehindernis der Verwandtschaft ab. Diese Kinder sind mit der Mutter kognatisch verwandt, da die Frau aber generell unfähig ist, Familiengewalt innezuhaben oder herbeizuführen, fallen die Kinder auch nicht in die patria potestas des pater familias der Mutter."


    So, jetzt sollte es klar sein.

  • wenn ich das also richtig verstehe, dann ist hier zweimal das gleiche geschehen:


    Titiana -> uneheliches Kind meinerseits -> ursprünglich sui iuris -> adoptiert von mir


    Nero -> uneheliches Kind von Artorius -> ursprünglich sui iuris -> adoptiert von Artorius


    ?


    Dazu zwei Fragen:


    1. könnte dann die Adoption von Titiana bei mir im Tabularium noch eingetragen werden ?


    2. macht es keinen unterschied, dass im ersten fall Titianas Mutter nur eine peregrine war, und Titiana selbst bei der Geburt Römerin unter meiner patria potestas ?

  • Zitat

    Original von Titus Didius Gordianus
    1. könnte dann die Adoption von Titiana bei mir im Tabularium noch eingetragen werden ?


    Ja, kann man machen.


    Zitat

    2. macht es keinen unterschied, dass im ersten fall Titianas Mutter nur eine peregrine war, und Titiana selbst bei der Geburt Römerin unter meiner patria potestas ?


    Laut dem bereits zitierten Text ist es doch völlig egal, welchen Stand die Mutter eines unehelichen Kindes hat. Zumindest, soweit ich das verstehe.

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