Für alle, die immer mal wieder von Sorgen geplagt werden, ob unsere Umsetzung des römischen Beamtenapperates und der Verwaltung denn auch historisch korrekt ist haben ich nach einem kurzen Besuch unserer gut sortierten Unibibliothek ein paar Neuigkeiten:
1. Euren Sorgen sind berechtigt.
2. Vergesst (fast) alles, was ihr über den Cursus Honorum etc. in der Republik wisst, in der Kaiserzeit läuft es einfach anders
3. Gutes Buch zur Einführung in die Thematik: Frank M. Ausbüttel, Die Verwaltung des röm. Kaiserreiches, 1998, ISBN 3-534-12272-0
4. Wer's ausführlicher mag: Werner Eck, Die Verwaltung des Römischen Reiches in der Hohen Kaiserzeit, 2 Bände, 1995/97, ISBN 3-7245-0866-2 und 3-7245-0962-6
Laut dem Buch von Ausbüttel stellt sich der CH der senatorischen Laufbahn in der Kaiserzeit wie folgt dar:
1. Station: Vigintivirat (zuständig für Gerichtswesen, Straßenverwaltung oder Münzwesen)
2. Station: Militärtribunat (1-3 Jahre lang)
3. Station: Quästur (Finanzverwaltung, Aufnahme in den Senat)
4. Station: Volktribunat oder Aedilat
5. Station: Prätur
6. Station: Konsulat
Dazwischen konnten jeweils besondere Aufgaben im Umfeld der kaiserlichen Verwaltung ausgeführt werden. Ggf. ersetzten hohe Hofämter auch Stationen des CH.
Nach der 5. Station konnte die Statthalterschaft über Prätorische Provinzen erfolgen, sofern ein Legionskommando vorgewiesen werden konnte.
Für Ritter war die Laufbahn weniger stark geregelt und sah andere Ämter vor.