• Öhm ja, ist fast ein bisschen peinlich ^^ aber wohin muss man hier enteilen, wenn man einen Sklaven loswer...äh, freilassen will? Die letzte ausgespielte Freilassung, die mir im Gedächtnis geblieben ist, ist schon gut ein Jahr her, und ich finde keinen passenden Thread mehr dazu. Wer also einen guten Tip hat, ich bin ein dankbarer Abnehmer ;)

  • Zitat

    manumissio vindicta: Freiheitsprozess: Ein adsertor libertatis behauptete im Legisaktionsprozess dem Eigentümer und Prozessgegner gegenüber, dass dieser Mensch frei sei. Der Eigentümer schwieg auf diese Behauptung. Daraufhin bestätigte der Gerichtsmagistrat die Freiheit. Vereinfacht konnte diese Erklärung des Sklavenbesitzers vor der Behörde (Gericht) erfolgen.


    Liest du hier: http://www.imperiumromanum.net/wiki/index.php/Sklave
    (Ich nehm mal an, daß das testamentarische Freilassen eher nicht gewünscht ist.)


    Die aufgezählten Möglichkeiten nach ius honorarium würd ich fürs IR ignorieren, weil da is der (Ex-)Sklave zwar schon frei, aber nach ius civile trotzdem noch Sklave, also komplizierte Geschichte, die wir uns hier nicht antun (zumindest nicht, bis sich irgendwer Berufener damit auseinandersetzen möchte).

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