“Verehrte Senatoren Roms, im Rahmen der von uns dieser Tage beratenen Neuordnung der Gerichtszuständigkeiten möchte ich eine Ergänzung der Rechte des Imperators Caesar Augustus vorschlagen.
Seine Amtsrechte werden in der Pars Secunda des Codex Universalis geregelt. Mein Vorschlag lautet, dem dort enthaltenen § 18 einen weiteren Absatz hinzu zu fügen.
Der könnte so lauten:
(16) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht, ein anderes als das nach den gesetzlichen Maßgaben sachlich zuständige Gericht im Einzelfall für zuständig zu erklären.“