Kauf- und Erbrecht

  • "Wer sollte es denn sonst im Auftrag des Staates tun, wenn nicht die Cohortes Urbanae in Rom und Ordnungskräfte der provinzialen Magistrate?" fragte Macer, der die explizite Nennung dieser Kräfte für überflüssig hielt. "Dass ein Betrieb nach dieser vorgeschlagenen Regelung an den Staat fällt, muss ja nicht heißen, dass dieser damit etwas anderes tun muss als eben das, was du vorgeschlagen hast, nämlich ihn zu schließen. Alles andere wäre ja auch Unsinn, wenn wir im Gesetz die Erwartung äußern würden, dass der Staat sich um einen Käufer bemühen müsste." Soweit sich Macer bewusst war, hatte der Staat das auch in der Vergangenheit nie getan.

  • "Es ist nicht explizit geregelt, es könnten auch die Aedilen dazu beitragen eine einfache Sache zu komplizieren. Wenn man die Formulierung 'fällt den Staat zu' in 'wird vom Staat geschlossen' ändert, bleiben wahrhaftig nurnoch diese Stadteinheiten übrig, um die Enteignung abzuschließen."


    Genauso hatte Avarus auch nicht damit gerechnet auf Worte zu treffen, die den Staat dazu drängen sich um einen Käufer bemühen zu müssen. Letztlich wäre es für den Staat doch nur eine weitere Einnahmequelle, wenn er wirklich Nachbesitzer sucht. Das diese Bürokratie jedoch nicht im Sinne des Erfinders war, wollte der Germanicus Avarus unterstreichen. Oftmals waren es dann nämlich die verwaltenden Kosten welche die Einnahmen bei Weitem überstiegen.

  • "Ich denke, dass die Aedile mit der Marktaufsicht mehr als genug beschäftigt sind. Die Decemviri litibus iudicandis sind ohnehin mit der Verteilung von Erbschaften beschäftigt, also fällt es logischerweise in ihren Aufgabenbereich. Die Cohortes Urbanae sind für die Ordnung und Sicherheit Roms zuständig, nicht für irgendwelche Verwaltungsaufgaben!


    Und ob ein Betrieb nun vom Staat weitergeführt wird oder eben verkauft, kann meines Erachtens vom jeweiligen Fall abhängig gemacht werden. Einen Schuster wird man möglicherweise nicht benötigen, aber große Goldminen oder ähnliches würden sich möglicherweise auch bei langfristigem Besitz als lukrativ erweisen."


    An dieser Stelle kam Durus allerdings die Frage, wer dies zu entscheiden hatte. Der Kaiser? Oder die Consuln? Ja, vermutlich sollten sie als Vorsteher des Staates Richtlinien darüber ausgeben!


    "Ich denke, dass die konkrete Regelung vom jeweiligen Consul abhängig gemacht werden kann, da sie ja die Repräsentanten des Staates sind. Aber dies muss wohl kaum gesetzlich festgehalten werden - es ist immerhin traditionell ihre Aufgabe, im Namen des Staates zu handeln."

  • Je länger die Debatte um diesen Punkt dauerte, umso mehr befürchtete Macer, dass am Ende statt einer weiteren Straffung und Vereinfachung der Rechtslage eine unnötige Verkomplizierung eintrat. Insbesondere die Argumentation von Tiberius Durus konnte er zum Schluß nicht mehr ganz nachvollziehen. "Die Aedile sind mit der Marktaufsicht genug beschäftigt, aber die Consuln willst du mit der Entscheidung beauftragen?" erkundigte er sich daher, um ein Missverständnis auszuschließen. "Das halte ich für einen sehr gewagten Ansatz."

  • "Nein, es geht darum, Richtlinien aufzustellen, was jeweils mit den Betrieben zu geschehen hat. Der eine Consul möchte vielleicht stärker die Einzelfälle berücksichtigen, der andere hält nur Betriebe mit gewisser Größe einer genaueren Prüfung würdig. Letzendlich kann sich dies ständig ändern, daher bin ich der Meinung, dass dies nicht allgemein als Gesetz geregelt werden kann. Diese Angelegenheit sollte durch zeitlich begrenzte Anweisungen geregelt werden."


    erklärte er. Abgesehen davon glaubte Durus tatsächlich, dass das Consulat mehr Ehre als Arbeit bedeutete: Man musste zwar zahlreiche Kulthandlungen vollziehen und zu Festen erscheinen, doch die faktische Gewalt lag im Grunde doch beim Kaiser und theoretisch sollten wichtige Dinge von ihm vorgelegt werden (obwohl dies im Augenblick nicht der Fall war).


    "Und abgesehen davon ist der Consul ja auch berechtigt, Aufgaben an andere Magistrate zu deligieren."

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