Caecilius Metellus und Duccius Lando

  • "Comes.", sprach Lando mit stark verschnupfter Stimme, "Ich habe da etwas, was dich interessieren könnte."


    Er legte zwei Pergamente auf den Tisch zwischen ihnen und ließ sich dann in den Stuhl fallen, seine Vorliebe zum Stehen wurde durch die Schwäche, die die Krankheit mit sich brachte, gandenlos unterminiert.
    Die Schriften die er dem Comes vorlegte waren aus dem Archiv, Gesetzestexte zur Provinzialverwaltung, in denen Lando einige Ungereimtheiten aufgefallen sind...


    "Wenn du erlaubst... ich habe so meine Probleme mit der Lex Provincialis. Ich verstehe es nicht, und dazu brauche ich deine Hilfe.", sprach der Mann der vor wenigen Jahren erst das Lesen gelernt hatte, und sich nun schon mit römischer Amtsrhetorik auseinandersetzen durfte...

  • "Slave, Lando... du hast etwas für mich? Zeig her..."


    Tiberius warf einen kurzen Blick auf die Schriften und hörte Landos Worte. Die Lex Provincialis... die war Tiberius auch ein Dorn im Auge, und sie war nicht das einzige Gesetzeswerk welches ihm nicht besonders gut gefiel.


    "Was genau verstehst du nicht?" fragte er also seinen Magister Scriniorum.

  • "Mir..", hustete Lando mehr als dass er sprach, "geht diese Sache mit dem Ordo Decurionum nicht aus dem Kopf. Im Endeffekt ließe er sich doch als Basis für die Stadtverwaltung einsetzen, so wie es der Ordo in Mogontiacum schon ohne Gesetz im Rücken tun wollte."


    Ein erneuter Hustanfall unterbrach ihn in seinem Reden, er hasste es. Andere Krankheiten ließen sich ohne Probleme einfach verstecken, selbst Fieber konnte man übertünchen. Aber eine Erkältung brach sich immer wieder mit äusserster Rücksichtslosigkeit Bahn.


    "Nun, und im Endeffekt betrifft es uns auch selbst... das Land dass im Moment nicht den Civitates angeschlossen ist, und somit unserer direkten Verwaltung unterliegt, ist maßgeblich unerschlossen und wenig urbar. Wieso also sollte man das nicht alles zusammenlegen? Die Civitates hätten Kompetenzen genug, aber die werden nicht genutzt. Und genau das verstehe ich nicht... wieso wird für Brachland eine Verwaltung installiert, die im Endeffekt nur damit beschäftigt ist die Wege zwischen den Civitates und die Infrastruktur instand zu halten, anstelle dass die paar milla passi der Verantwortung der Civitates übergeben werden?"

  • "Da hast du allerdings recht. Es wäre sogar erheblich sinnvoller, den Ordo als Stadtverwaltung zu etablieren und die Städte mit einer stärkeren Selbstverwaltung auszustatten. Nicht nur dass die Bevölkerung dadurch stärker in die Entscheidungen eingebunden würden, auch ließen sich dadurch Verwaltungskosten auf Provinzialebene einsparen. Und der Ordo muss so oder so reformiert werden, in seiner jetzigen Form ist er unnütz.


    Insofern gibt es da auch nicht viel zu verstehen; Das Gesetz ist ein Zeuge des ausgreifenden Zentralisierungswahns. Man könnte das Brachland direkt den Civitates zuschlagen, oder aber der Provinzialverwaltung, je nachdem was sinnvoller erscheint...die Verwaltung Italias ist schließlich auch völlig anders aufgebaut als die restliche Provinsstruktur, und ich möchte sagen dass sie erheblich effektiver daherkommt."


    Tiberius machte ein Nachdenkliches Gesicht, er dachte über verschiedene Möglichekiten sowie die Geschichte der Provinzenschaffung Roms.


    "Tja, du hast ja recht, eigentlich ist unsere Verwaltungsebene überflüssig und lediglich eine unnötige, ressourcenfressende Bürokratisierung. Und wer wüsste besser um die Belange der Städte und ihres Umlandes als die dort ansässigen Bürger?"

  • "Ich muss zugeben.", sprach Lando, "Dass dies vor allem ein Thema bei den germanischen Stämmen ist, die ja ihre Civitates mit der römischen Verwaltung als Stammeszentren etabliert haben. Es würde, mit Verlaub, ihrem ursprünglichen Lebensstil entgegenkommen wenn man das Umland, mit der potentiellen Urbarmachung, eben diesen Civitates überlässt, da diese ja noch am besten entscheiden können was damit geschehen soll. Dies betrifft natürlich auch die Coloniae und Municipien, aber eben besonders die Stammesgebiete der Romtreuen Stämme, die immernoch landwirtschaftliches Denken pflegen als Veteranen und andere urbane Bewohner dieser Provinz.", sprach Lando die Probleme an, die beim letzten Thing an ihn herangetragen wurden.


    "Eine umfassende Kompetenz und vor allem Hoheitsausweitung der Civitates würde dann auch den Selbstversorgungsfaktor erhöhen, und damit Hungersnöte, wie sie in Borbetomagus zu den Aufständen geführt haben, zumindest schmälern. Die Legion bekämpft das Symptom, wir die Ursache!"

  • "Hm, das hört sich plausibel an... liefe aber auf eine umfassende Neuordnung der Provinzialstrukturen hinaus. Und das können wir unmöglich allein von Germania aus umsetzen, wenn es denn wirklich effektiv sein soll. Wir müssten einen Entwurf asuarbeiten und diesen im Senat zur Abstimmung bringen... oder alternativ den Kaiser dazu bringen, von seinen Kompetenzen Gebrauch zu machen. Weder der eine noch der andere Weg würd eleicht zu beschreiten sein..."


    Tiberius dachte darüber nach, wie man das bewerkstelligen könnte. Das allerkleinste Problem dabei würde die Ausarbeitung sein, die in seinem Kopf bereits Gestalt anzunehmen begann.


    "Was für konkrete Vorschläge fallen dir denn ein? Und wie kommst du gerade jetzt auf diese Sache?"

  • "Ich wurde zum Thing geladen, dass je nach Bedarf zusammengerufen wird, um Probleme und Anliegen der Stämme zu besprechen, die Rom treu verbunden sind.", erzählte Lando, der nach Tagen des herumseuchens immernoch keine Ruhe gefunden hatte sich einfach mal auszukurieren, "Es ging unter anderem um die Vorkommnisse in Borbetomagus, die die dortige Bevölkerung immernoch bewegen. Wie du sicherlich weißt sind die Gründe für die Erhebung der dort lebenden Stammesteile unter anderem eine Hungersnot und Einflussnahme Rom-feindlicher Stämme aus dem Osten. Gegen die Einflussnahme aus dem Osten können wir nichts tun, aber wir können dafür sorgen dass die Civitates über das Land, das sie umgibt, freier verfügen können ohne dabei mit der unklaren Besitzlage der unerschlossenen Ländereien in Konflikt zu geraten. Das Thing hat mich gebeten dies bei dir vorzutragen."

  • "Aha." war Tiberius erste Antwort. Der Aufstand war in der Tat eine schäbige Angelegenheit gewesen, und so etwas gab es für die Zukunft zu verhüten. Dass sein Magister allerdings an einem solchen Thing teilnahm, fand nicht nur Gefallen bei ihm... aber möglicherweise musste man die hiesigen Mittel nutzen, um Ruhe zu schaffen.


    "Du bist also noch in regem Kontakt mit deinen... Stammesbrüdern? Dann kannst du mir dort von Nutzen sein; Sie zu dass du in Roms sinne auf die Stämme einwirkst, insbesondere auf jene die nicht in unserem unmittelbaren Machtbereich liegen. Ich für meinen Teil werde darauf hinwirken dass hier einiges getan wird um es den Germanen noch attraktiver zu machen sich mit unserer Lebensweise zu arrangieren."


    Er machte eine Pause, überschlug einige Ideen.


    "Wir werden also eine grundlegende Umgestaltung der hiesigen Strukturen anstreben, was zu einer grundlegenden Selbstverwaltung der Städte führen muss. In der Tat wäre es wohl sinnvoll, den hiesigen Einwohnern die unbestreitbaren Vorzüge römischer Verwaltung zu zeigen. Was die unerschlossenen Gebiete angeht, das ist eine andere Geschichte und müsste mit einer umfassenden Bodenreform zusammenhängen."

  • "Sie sind nicht meine Stammesbrüder.", betonte Lando mit schwacher Stimme so stark wie möglich, "Es sind Völker die einiges gemeinsam haben, und damit auch eine ähnliche Sichtweise auf Dinge die ihre Leute betreffen. Ich würde es mit den Römern und den Marsern vergleichen, so wie es vor einigen Wintern noch war. Nicht das gleiche Volk, aber einige Gemeinsamkeiten."


    Ein Hustreiz verschaffte sich wieder den Weg ins Freie, und Lando krümmte sich unter den Schmerzen die das mittlerweile verursachte.


    "Was die Nahebringung der römischen Kultur angeht, muss ich dich leider enttäuschen. Die germanischen Völker, die treu zu Rom stehen, kennen die Kultur Roms schon seit mehreren Generationen, und haben sich entschieden jeweils auf ihre eigene Art und Weise damit umzugehen. Diejenige, die es jetzt noch vorziehen sich gänzlich der Lebensart ihrer Vorfahren zu widmen, werden das auch weiterhin tun, weil sie Lebensart mit Glauben verweben. Andere tun das nicht, leben in steinernen Wänden und in den Städten, pflegen aber weiterhin die Traditionen ihrer Väter, und andere beten schon römische Götter an, obwohl das schon wieder ein eigenes Thema ist.", er machte eine Pause und griff nach einem Becher Wasser, "Vornehmlich geht es darum diese verschiedenen Lebensweisen, die man in Italia ja auch kennt, frei von Beeinflussung durch die rechtsrhenusischen Stämme zu machen, die das oft ein wenig radikaler sehen, und natürlich frei von Beeinflussung durch extreme Zustände wie einer Hungersnot. Und da kommt die intensivierte Selbstverwaltung ins Spiel. Das ganze bedeutet natürlich mehr Verantwortung für die municipalen und peregrinen Siedlungen, aber auch eine zuverlässigere Abgabenkontrolle durch den Statthalter. Einer Gemeinde, der es gut geht fällt es leichter die Abgaben zu entrichten als einer, die durch organisatorische Querelen immer in ihrer Entwicklung gehemmt ist. Was genau stellst du dir denn unter der Bodenreform vor?"

  • "Mit der Bodenreform meinte ich eher eine Neugestaltung der territorialen Zuständigkeiten der einzelnen Gemeinden. Bisher ist es ja so dass die Regionalverwaltung für gewisse Territorien zuständig ist; Dies sollte weitgehend aufgelöst werden. Aber das hattest du ja schon einmal erwähnt.


    Was schlägst du denn nun konkret vor?"

  • Es waren nun einige Wochen vergangen, seitdem der Comes und sein, jetzt ehemaliger, Magister Scriniorum Pläne zur Reform der Verwaltungsstruktur einer Provinz angestellt hatten, und so langsam kristallisierte es sich heraus, dass es um mehr ging als ein paar Posten.


    "Ich bin mittlerweile der Meinung...", meinte Lando, mittlerweile Stationarius beim Cursus Publicus und deshalb mit sehr viel Freiraum, bei einer der vielen Sitzungen der beiden Männer, "Dass wir um die radikale Lösung der Regionalauflösung nicht drumrum kommen... wollen wir den Stämmen und den dazugehörigen Civitates das ganze Land geben, oder nur einen Teil? Wie soll der Rest verteilt werden? Und vor allem: welche Rechte bekommen die erstarkten Gemeinden dann? Das sind alles Fragen, die wir zu klären haben..."


    Lando zog eine Tabula hervor, auf die er eine improvisierte Karte der Regio Germania Superior gezeichnet hatte: "Dies sind die wichtigsten Civitates, die kleineren werden wohl den Rest ausfüllen... die sind flächenmäßig so verteilt, dass es Sinn macht, unter ihnen das komplette Territorium der Regio zu verteilen. Zur VERWALTUNG, wohlgemerkt... diese Provinz ist immerhin kaiserliche Provinz, man sollte den Leuten nicht der Illusion überlassen, dass das Land, das an ihr Eigentum grenzt, niemandem gehört..."


    Er hielt inne, und tippte mit dem Griffel, mit dem er die vergrößerten Civitates eingetragen hatte, auf die Tabula: "Aber wir sollten ganz unten anfangen... du hattest doch gesagt, du wolltest dies deinem Patron vorschlagen... wie hieß der noch? Vinicius Hingurucas? Ist das nicht der Bruder von unserem Legaten? Naja, wie dem auch sei... es ist nun so, dass wir unten anfangen sollten... ich habe mir da Gedanken gemacht, ist mir ist das Gequengel des alten Petroniers eingefallen, der sich in einer Sitzung des Ordo mal über dessen fehlende Kompetenzen beklagt hatte... die Civitates müssten von Grund auf neu strukturiert werden... und da habe ich folgendes System entworfen (:D):"


    Er legte eine weitere Tabula auf den Tisch, die zeigten wie Lando sich das in etwa vorstellte:


    "Ich schlage vor, den Entscheidungsfindungsapparat der Civitates grundlegend umzubauen, ohne die Ämter, die das Gemeinwesen Geld kosten, wirklich zu vervielfachen... wir haben in den Vicis, den Teilen einer Civitas, schon die kleineren Volksversammlungen... warum machen wir sie nicht offiziell? Die Vicani, also die Teilnehmer an diesen Volksversammlungen, wie wir Germanen sie im Thing kennen, wählen dann mehrere Vertreter, die Magister Vicani... oder so... diese treten der Curia der Civitas bei, dessen Zentralorgan der Ordo Decurionum ist. Ich glaube, dass der Ordo sich über diese Ausweitung seiner Kompetenzen, aber auch seiner Verantwortung, nicht beschweren wird... im Gegenteil."


    Er machte eine Pause, und lotste einen Becher mit Wasser zu sich heran, während er den Comes fragend ansah... "Hälst du das für sinnvoll? Die Aufgaben, die die Regio im Moment wahrnimmt, könnten dann auf eine Handvoll gewählter Beamter der Civitates verteilt werden, die natürlich ihr Salär erhalten, aber gleichzeitig auch dafür zu sorgen haben, dass ihre Pflichten erfüllt werden... nennen wir sie Aediles Civitatium, nach römischem Vorbild... das einzige, was wir beibehalten, wären die beiden Duumvirn, die Magistrate schaffen wir ab, oder lassen sie in den Aediles aufgehen... und natürlich der Stab der Scribae, ohne die läuft eh nichts... das ist in etwas das, was ich mir vorgestellt habe... die Aufgaben, die auf die Civitates zukommen, sind nicht von geringem Gewicht, wenn du verstehst was ich meine..."

  • Tiberius hörte aufmerksam zu und es gefiel ihm was er da hörte.


    "Ja, die Regiones werden wir auflösen, diese Strukturen sind ohnehin viel zu schwerfällig. Die eigentliche Provinzverwaltungsarbeit sollte auf einen Stab um den Statthalter konzentriert werden, der große Rest wird auf die Städte selbst verteilt."


    Tiberius schmunzelte, als er hörte dass Lando den Schwerpunkt der Verwaltung des Territoriums hervorhob.


    "Selbstverständlich wird das Territorium nur zur Verwaltung gegeben - die Provinz ist kaiserlich, und durch diese Reform wird sogar die kaiserliche Vewaltung stark profitieren. Das meiste Land ist ohnehin in Orivateigentum, und daran wird sich auch nichts ändern."


    Auch er nahm einen Schluck aus einem Becher, bevor er fortfuhr.


    "Ja, mein Patron ist Vinicius Hungaricus, der Bruder unsere Statthalters.
    Was die Verwaltung der Städte angeht so würde ich sogar sagen nur die notwendigen Posten wie Duumviri und Aedile festzulegen, den Rest können die Civitates nach ihrem Bedarf selbst regeln. Scribae sollten dabei überhaupt nicht erwähnt werden, die Würdenträger können immerhin entweder selbst auf eigene Angestellte zurückgreifen oder aber sie regeln das ganze auf kommunaler Ebene."

  • "Du bist der Iurist, nicht ich.", konstatierte Lando, als sich sein ehemaliger Vorgesetzter über Orivateigentum erging, "Dann müssten wir also eine rudimentäre Verwaltungsstruktur aufbauen, um die herum die Civitates sich selbst strukturieren können? Was ist mit dem Ordo? Ich habe das Gefühl, der könnte als Basis für dieses Konstrukt taugen, wenn man ihm die Vicani unterstellt... diese... wie nennen die Mathematiker es? Dreieck? Dieses Dreieck, mit den Duumvirn als Spitze, ließe sich doch prima vermitteln... glaube ich zumindest."


    Er nahm eine neue Tabula zur Hand, und kritzelte nach und nach die verschiedenen Stufen der Kommunalverwaltung, so wie er sie sich aus diesem Gespräch heraus vorstellte, in den dünnen Wachs: "Also, zuerst die Vici... je nach Anzahl der Vici gibt es je zwei Magistri, die in den Ordo kommen, nebst den ganzen üblichen Honoratoren, wer da alles reinkommt, und kann, können die Civitates später selbst unter sich ausmachen. Die wählen dann...nach römischem Vorbild, jedes Jahr neue Aedile, die unter anderem die ganzen neuen Pflichten zu stemmen haben, und zwei Duumvirn. Dieser Germanicus Sedulus, ein Römer der vor einiger Zeit mal hier war, war Quaestor. Oder so... und der kontrollierte die öffentlichen Kassen der Provinz, vielleicht wäre so etwas für die Kommunalkassen auch sinnvoll? Muss ja nicht gleich ein Senator sein... aber vielleicht ein besonders verdienter... ach, egal, das überlassen wir den Civitates."


    Als das fertige Konstrukt vor ihnen lag, runzelte Lando die Stirn: "Jetzt haben wir die Regionaleben ausradiert... und dich damit arbeitslos gemacht. Großartig... aber: eine Kontrollinstanz auf provinzialer Ebene sollten wir den Civitates schon überstellen... vielleicht eine abgewandeltes Amt des Comes? Naja, der Senat muss sich eh damit beschäftigen.. ich glaube kaum, dass das so durchkommt, wie wir es uns erdacht haben. Und ob überhaupt... auf jeden Fall kann der Statthalter nicht auch noch die Pflichten des Comes übernehmen, da müsste vielleicht eine neue Instanz her."

  • "Ja, der Ordo wwürde als Basis der Stadtverwaltung sehr gut passen. Er ist ja schonmal da und kann insofern leicht umstrukturiert bzw. eingebunden werden."


    Während Lando das Schaubild kritzelte, dachte Tiberius darüber nach wie die Ebene der PRovinzialverwaltung strukturiert werden könnte. Schließlich schaute er sich das Schaubild an und nickte zufrieden.


    "Ja, das sieht sehr gut aus. Was den Quaestor angeht, das werden wir festschreiben. Die Verwaltung der Stadtkasse ist zu wichtig als dass man dies möglicherweise langwirigen Diskussionen der Civitates überlassen könnte.


    Was die Provinzialebene angeht, da könnten wir uns an der Verwaltung Italias orientieren und einige Ämter als Stab des Statthalters einrichten. Neben dem Statthalter sollte es einen Aufseher über die Städte, einen Finanzverwalter sowie einen Sicherheitschef geben."

  • "Letztendlich wird das, was wir hier festschreiben, und das, was im Senat, oder gar durch den Kaiser, erlassen wird, sowieso nichtmehr zu vergleichen sein.", murrte Lando, dem schon davor grauste, was aus dieser Idee würde, "Aber deine Idee klingt gut. Ich gehe davon aus, dass du so etwas ähnliches wie den Comes meinst, richtig? Ließe sich vielleicht machen... sollen wir uns also schonmal an den ersten Entwurf wagen? Was meinst du?"

  • Leider hast du da recht." meinte Tiberius. "Einen Vorschlag sollten wir alsbald erarbeiten, ich werde mich darum kümmern. Ich schlage vor, dass wir uns hier wieder treffen, sobald ich den Entwurf ausgearbeitet habe.


    Nun muss ich mich wieder in mein Officium begeben."


    Der Duccier schien von seinem Vorschlag angetan, und so verabredeten sie sich auf einen in der nächsten Woche liegenden Termin.



    ~~~~~~~~~



    An besagtem Termin trafen sich die zwei wieder in dem Raum, und Tiberius unterbreitete dem Duccier seinen Entwurf.


    "Das ist der erste Entwurf, was hältst du davon?"



    Lex Provincialis


    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht der Provinzen des Imperium Romanum


    Über die Provinz
    Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Es gibt Kaiserliche Provinzen (provinciae cesaris) und senatorische Provinzen (provinciae publicae). Über den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.


    Über die Provinzverwaltung
    Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Diesen steht zur Verwaltung ein Procurator Civitatis als Verwalter der Städte sowie ein Procurator als Verwalter der Finanzen zur Seite.


    Über Civitates
    Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.


    Über die Verwaltung der Civitates
    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowieso einem Quaestor.
    Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen.
    Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem Gewählt.


    Über den Ordo Decurionum
    Der Ordo Decurionum setzt sich zusammen aus den Magistri Vici, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum.
    Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.


    Über Magistrate
    Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
    Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
    Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung.
    Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.


    "Noch nicht eingearbeitet sidn Bestimmungen der derzeit geltenden Lex Provincialis, welch emöglicherweise übernommen werden sollten."

  • "Garnicht mal so schlecht...", gab Lando beeindruckt zu, als er bei ihrem nächsten Treffen den ersten Vorschlag vorgelegt bekam. Mittlerweile hatte sich einiges getan, und Lando musste sich erst wieder in ihr Projekt einlesen, "Achja, hast du schon mitbekommen, dass wir einen neuen Legaten bekommen? Vinicius Hungaricus wird seinen Bruder ablösen, soweit ich gehört habe. Ist das nicht dein Patron? Man sagt, er soll kurz vor der Ankunft sein, oder schon hier, ich weiß es nicht genau.", redete Lando nebenbei, während er sich in den Vorschlag seines Freundes und ehemaligen Vorgesetzten einlas...


    "Kannst du mir mal den Griffel? Ich gehe davon aus, du hast von dem Vorschlag noch eine Kopie, ja? Dann darf ich ja...", begann er auf der Tafel herumzukritzeln, wo es ihm angebracht schien.



    Lex Provincialis


    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht der Provinzen des Imperium Romanum


    Über die Provinz
    Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Es gibt Kaiserliche Provinzen (provinciae cesaris) und senatorische Provinzen (provinciae publicae). Über den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.


    Über die Provinzverwaltung
    Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Diesen steht zur Verwaltung ein Procurator Civitatis als Verwalter der Städte sowie ein Procurator als Verwalter der Finanzen zur Seite.
    Der Kaiser ernennt folgende Amtsträger einer kaiserlichen Provinz persönlich, bei senatorischen Provinzen der Senat:
    - den Statthalter (Legatus Augusti P. Praetore oder Proconsul), der Ordnung und Sicherheit in der Provinz sicherstellt, die militärische Integrität sowie die fristgerechte Entrichtung von Abgaben an Rom. Er vertritt das römische Recht als Richter, sowie die militärische Ordnung als Oberbefehlshaber sämtlicher in der Provinz stationierter Einheiten
    - der Corrector wird bei groben Missständen der Provinzkasse und der Abgabenerhebung eingesetzt, und besitzt umfassende Befugnisse diese Missstände zu beseiten. Er ist dem Kaiser persönlich unterstellt und dem Statthalter nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Der Corrector ist senatorischen Ranges.
    - der Iuridicus wird ernannt, um den Statthalter bei der Vertretung des römischen Rechts in seiner Provinz zu unterstützten. Er ist meist senatorischen Ranges.
    - der Procurator Rationis Privatae verwaltet den kaiserlichen Privatbesitz in der Provinz und ist für die Pflege des Kaiserkultes zuständig. Dieses Amt kann nur durch einen persönlich vom Kaiser ernannten Beamten ausgefüllt werden.
    Der Beraterstab des Statthalters wird von diesem persönlich ernannt, und stellt sich wie folgt zusammen:
    - der Procurator Civitatium übernimmt die Kompetenzen des Comes und ist den Civitates vorgestellt, er koordiniert die reibungslose Verwaltung dieser, und kann bei groben Missständen städtische Beamte persönlich ernennen oder entlassen.
    - der Princeps Praetorii ist engster Mitarbeiter und Assistent des Statthalters, er koordiniert den Audienz- und Reiseverkehr des Statthalters, und sorgt für ein Funktionieren des Stabs
    - Scribae organisieren und leiten den Schriftverkehr sowie den Publikumsverkehr des Stabs, und werden vom Princeps Praetorii je nach Bedarf ernannt
    - Beneficarii sind vom Stab eingesetzte freie Beamte, die einen bestimmten Aufgabenbereich zugeteilt bekommen, die von Steuereintreibungen bis zu Polizeiaktionen reichen können.
    - Apparitores sind Amtsdiener, die fehlende Erfahrung durch eine periphere Mitarbeit im Stab des Statthalters sammeln sollen



    Über Civitates
    Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.


    Über die Verwaltung der Civitates
    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowieso einem Quaestor.
    Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen.
    Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem Gewählt.
    Die genaue Organisation einer Civitas legt diese selbst in einer obligatorischen Lex Municipalis


    Über den Ordo Decurionum
    Der Ordo Decurionum setzt sich zusammen aus den Magistri Vici, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum.
    Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.


    Über Magistrate
    Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
    Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
    Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung, und bekommen nach ihrer Einsetzung einen bestimmten Aufgabenbereich zugeteilt.
    Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.



    "So... ich denke die provinziale Ordnung sollte schon näher ausgeleuchtet werden, auch wenn ich davon ausgehe, dass der Senat das noch selbst tun wird... also, was meinst du? Achja, bevor ich es vergesse... ich heirate bald (1.5. bis ~), und du bist selbstverständlich eingeladen. Wenn du nichts gegen eine Feierlichkeit nach germanischer Tradition einzuwenden hast, heißt das." ;)

  • "Hmja, von dem neuen Legaten habe ich bereits gehört, und in der Tat handelt es sich dabei um meinen Patron." antwortete Tiberius und schaute entgeistert zu, wie Lando kurz darauf auf seiner schönen Wachstafel herumkritzelte und alles durcheinander brachte. Als er fertig war, nahm er die Tafel schnell wieder in Empfang, überflog die Ändeurngen und begann seinerseits mit einigen Korrekturen.


    "Hmja... verständlich, dass du es etwas detailierter regeln möchtest, doch wir sollten es etwas anders formulieren... moment..."


    Er strich einige Dinge durch, ersetzte sie durch neues, nur um abschließend doch eine weitere tafel hervorzuholen und es noch etwas ordentlicher aufzuschreiben.



    Lex Provincialis


    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Provinzen des Imperium Romanum



    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum


    Es gibt kaiserliche Provinzen und senatorische Provinzen, welche gesondert bestimmt werden. Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Über die Etablierung sowie den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.



    II. Über die Provinzverwaltung


    Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Der Legatus Augusti Pro Praetore wird vom Kaiser, der Proconsul wird vom Senat ernannt.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die Öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Vertretung des Römischen Rechts in der Provinz wird ein Iuridicus, zur Verwaltung des Kaiserlichen Privatbesitzes und die Pflege des Kaiserkultes in der Provinz wird ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt.
    Bei groben Misständen in der Provinz ernennt der Kaiser einen Corrector, welcher als Stellvertreter des Kaisers dessen Rechte in der Provinz zur Beseitigung der Misstände ausübt.



    III. Über provinzielle Magistrate


    Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.



    IV. Über Civitates


    Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.



    V. Über die Verwaltung der Civitas


    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowieso einem Quaestor. Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen. Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem Gewählt.
    Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.



    VI. Über den ordo Decurionum


    Der Ordo Decurionum setzt sich zusammen aus den Magistri Vici, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum. Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.



    VII. Über städtische Magistrate


    Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
    Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
    Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung nach Aufgabenbereichen.
    Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.



    VIII. Über Wahlen


    Die Wahlen der Civitates werden in einer lex municipalis geregelt. Wahlberechtigt sind ausschließlich römische Bürger. In der Provinz stationierte angehörige des Exercitus Romanus sind von den Wahlen ausgeschlossen. In Streitfällen übernimmt der Procurator Civitatium die Funktion eines Wahlleiters.



    Soo... also, ich denke dass dies einen guten Kompromiss aus konktrete Regelungen und notwendiger freiheit darstellt... ein zu kleinliches Gesetz macht später nur Probleme bei der Anwendung, schließlich soll es nicht alle Nase lang geändert werden müssen."


    Da erst wurde ihm gewahr, dass lando ihn soeben eingeladen hatte.


    "Du heiratest also? Dann beglückwünsche ich dich dazu und nehme deine Einladung gerne an!"

  • "Wenn der neue Legat dein Patron ist, können wir dieses Projekt hier ja bei Gelegenheit dem Mann vortragen, was meinst du?", meinte Lando, dessen Blick den Gegenentwurf zu seinem Gegenentwurf fixiert war. Das provozierte ihn dann doch dazu, einen Gegenentwurf zum Gegenentwurf zum Gegenentwurf zu kredenzen, was er dann sogleich auch tat:



    Lex Provincialis


    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Provinzen des Imperium Romanum



    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum


    Es gibt kaiserliche Provinzen und senatorische Provinzen, welche gesondert bestimmt werden. Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Über die Etablierung sowie den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.



    II. Über die Provinzverwaltung


    Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Der Legatus Augusti Pro Praetore wird vom Kaiser, der Proconsul wird vom Senat ernannt.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die Öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Vertretung des Römischen Rechts in der Provinz wird ein Iuridicus, zur Verwaltung des Kaiserlichen Privatbesitzes und die Pflege des Kaiserkultes in der Provinz wird ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt.
    Bei groben Misständen in der Provinz ernennt der Kaiser einen Corrector, welcher als Stellvertreter des Kaisers dessen Rechte in der Provinz zur Beseitigung der Misstände ausübt.



    III. Über provinzielle Magistrate


    Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.



    IV. Über Civitates


    Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.



    V. Über die Verwaltung der Civitas


    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowieso einem Quaestor. Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen. Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem gewählt.
    Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.



    VI. Über den ordo Decurionum


    Der Ordo Decurionum ist das Basisorgan der umfassenden Verwaltung einer Civitas, und setzt sich unter anderem aus den Magistri Vici zusammen, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum. Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis. Weitere Zugangsberechtigungen zum Ordo Decurionum regelt jede Civitas in ihrer Lex Municipalis.



    VII. Über städtische Magistrate


    Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
    Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
    Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung nach Aufgabenbereichen.
    Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.



    VIII. Über Wahlen


    Die Wahlen der Civitates und die Berechtigungen dazu werden in einer lex municipalis geregelt. In der Provinz stationierte angehörige des Exercitus Romanus sind von den Wahlen ausgeschlossen. In Streitfällen übernimmt der Procurator Civitatium die Funktion eines Wahlleiters.


    "So, wie sieht das aus? Ich denke der Ordo sollte etwas genauer ausgestaltet werden, und der Ausschluss von Peregrinen Mitmenschen von den Wahlen wird vor allem in peregrinen Siedlungen für reichlich Unmut sorgen. Bisher wird Peregrinen ja auch das Wahlrecht für ihre Siedlungen zugestanden, das sollten wir so belassen."

  • Tiberius besah sich die nun endlich etwas spärlicher ausfallenden Änderungen und kommentierte sie umgehend:


    "Hm, was die Wahlen angeht muss ich dir recht geben, auch wenn ich daran zweifle dass dies so durch den Senat gehen wird... aber unversucht lassen sollten wir dies nicht. Allerdings gefällt mir diese Formulierung über den Ordo Decurionum nicht..."


    Er schrieb diese um und begutachtete das Werk.



    [...]


    VI. Über den Ordo Decurionum


    Der Ordo Decurionum als Organ zur Verwaltung der Civitas setzt sich aus den Magistri Vici zusammen, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum. Zugangsbestimmungen zum Ordo Decurionum trifft die Civitas in einer lex municipalis.


    [...]


    VIII. Über Wahlen


    Die Wahlen der Civitates und die Berechtigungen dazu werden in einer lex municipalis geregelt. In der Provinz stationierte angehörige des Exercitus Romanus sind von den Wahlen ausgeschlossen. In Streitfällen übernimmt der Procurator Civitatium die Funktion eines Wahlleiters.


    "So, das sollte es gewesen sein."


    Ihm graute bereits vor den Debatten des Senats, eigentlich wollte er gar nicht wissen wie deses Werk aussehen würde nachdem es dieses Gremium passiert haben würde. Wenn bereits zwei Menschen so viele Änderungen zu verantworten hatten...


    "Ja, bei der nächsten gelegenheit werde ich den Legaten darauf ansprechen und ihm von unserem Vorhaben berichten. Dass er nun direkt vor Ort ist und ich persönlich mit ihm darüber werde sprechen können vereinfacht die ganze Angelegenheit erheblich."

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