“Nach Abschluss der Anhörung rufe ich den Senat zur Abstimmung über folgende Änderungen im Codex Universalis auf:
Folgende Bestimmungen sollen neu gefasst werden:
§ 39 Kandidatur
Der Kandidat hat im Vorfeld der Magistratswahlen seine Kandidatur bei einem der amtierenden Consuln oder beim Imperator Caesar Augustus bekannt zu geben, und zwar spätestens zwei Wochen vor der Wahl. Die Consuln, oder in ihrer Vertretung der Imperator Caesar Augustus, präsentieren die Liste der Kandidaten anschließend dem Senat.
und
§ 40 Wahltermin
(1) Die Wahlen zum Cursus Honorum finden im vierten Fünftel das laufenden Amtsjahres statt.
(2) Der Wahltermin wird von den amtierenden Consuln festgesetzt und bedarf der Bestätigung durch den Imperator Caesar Augustus. Anschließend wird er von den Consuln öffentlich bekannt gemacht und zwar spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des ersten Wahltages.
und
§ 49 Wahlperiode
Die Wahlperiode des Imperium Romanum beginnt und endet mit der Ernennung der gewählten Magistrate.
Für oder gegen diese Beschlussvorlage kann nur als ganzes gestimmt werden.
Seid ihr für ihre Annahme, dann stimmt mit ja. [ ]
Wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit nein.“ [ ]
Anwesende stimmberechtigte Senatoren
Spurius Purgitius Macer
Medicus Germanicus Avarus
Gaius Octavius Victor
Marcus Octavius Maximus
Manius Tiberius Durus
Herius Claudius Menecrates
Titus Helvetius Geminus
Lucius Aelius Quarto
Potitus Vescularius Salinator
Marcus Aurelius Corvinus
Quintus Germanicus Sedulus
Manius Flavius Gracchus
Kaeso Annaeus Modestus
Abwesende stimmberechtigte Senatoren
Marcus Vinicius Lucianus
Quintus Tiberius Vitamalacus
Lucius Flavius Furianus
Marcus Vinicius Hungaricus
Publius Matinius Agrippa
Maximus Decimus Meridius
13 von 19 Vollsenatoren sind anwesend.
Damit ist der Senat beschlussfähig.
Die Abstimmung endet am Freitag, dem 16.01.,
oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.