Änderung der §§ 39, 40 und 49 Codex Universalis

  • “Nach Abschluss der Anhörung rufe ich den Senat zur Abstimmung über folgende Änderungen im Codex Universalis auf:


    Folgende Bestimmungen sollen neu gefasst werden:


    § 39 Kandidatur
    Der Kandidat hat im Vorfeld der Magistratswahlen seine Kandidatur bei einem der amtierenden Consuln oder beim Imperator Caesar Augustus bekannt zu geben, und zwar spätestens zwei Wochen vor der Wahl. Die Consuln, oder in ihrer Vertretung der Imperator Caesar Augustus, präsentieren die Liste der Kandidaten anschließend dem Senat.


    und
    § 40 Wahltermin
    (1) Die Wahlen zum Cursus Honorum finden im vierten Fünftel das laufenden Amtsjahres statt.
    (2) Der Wahltermin wird von den amtierenden Consuln festgesetzt und bedarf der Bestätigung durch den Imperator Caesar Augustus. Anschließend wird er von den Consuln öffentlich bekannt gemacht und zwar spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des ersten Wahltages.


    und
    § 49 Wahlperiode
    Die Wahlperiode des Imperium Romanum beginnt und endet mit der Ernennung der gewählten Magistrate.



    Für oder gegen diese Beschlussvorlage kann nur als ganzes gestimmt werden.
    Seid ihr für ihre Annahme, dann stimmt mit ja.
    [ :dafuer:]
    Wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit nein.“ [ :dagegen:]




    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Manius Flavius Gracchus
    Kaeso Annaeus Modestus



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Marcus Vinicius Lucianus
    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Publius Matinius Agrippa
    Maximus Decimus Meridius



    13 von 19 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Freitag, dem 16.01.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

  • Durus fand zwar die Formulierung des vierten Fünftels des Amtsjahres sehr kompliziert, da man das ganze auch in Monaten oder Tagen hätte ausdrücken können, doch letztendlich war ja nur das Endergebnis von Bedeutung, daher stimmte er zu.


    :dafuer:


  • ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Lucius Aelius Quarto
    ---------------------- Consul ---------------------



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