Livianus hatte sich bisher zu keinem der Kandidaten geäußert sondern stattdessen gleich zu beginn der Reden einen Senatsschreiber losgeschickt um einige Informationen einzuholen. Als dieser nach längerer Zeit endlich zurück kam und dem Decimer eine kleine Tafel mit Notizen übergab atmete dieser durch, zeigte sie seinen Sitznachbarn, einem befreundeten Senator und meldete sich schließlich als nächster zu Wort. Der Schreiber zog sich unauffällig zurück und Livianus erhob sich um das Wort an die Consuln und den restlichen Senat zu richten.
"Geschätzte Consuln, wehrte Kollegen.
Aufgrund einiger Unklarheiten im Zusammenhang mit dem bekanntgegebenen Wahltermin wäre es mir wichtig die Befragung für einen Moment zu unterbrechen und eine Anfrage vorbringen, um damit möglichen Ungereimtheiten bei den kommenden Wahlen vorzubeugen.
Wie euch allen bestimmt nicht entgangen ist, wurde der Wahltermin für die kommenden Wahlen des Cursus Honorum von unseren Consuln auf den ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLX A.U.C. (17.1.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL FEB DCCCLX A.U.C. (18.1.2010/107 n.Chr.) festgesetzt. Öffentlich bekanntgegeben per Decretum Consulum am KAL IAN DCCCLX A.U.C. (1.1.2010/107 n.Chr.).
Abgesehen von der Tatsache, dass die Kandidaten ab Veröffentlichung des Dekrets nur drei Tage zeit hatten um sich vor den Consuln zu erklären, was ich im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel als äußerst ungünstig erachte, ist der Zeitraum zwischen Veröffentlichung des Wahltermins und den Wahlen nicht Gesetzeskonform. Der Codex Universalis sieht eine öffentliche Bekanntgabe spätestens vier Wochen vor dem Beginn des ersten Wahltages vor. Diese Frist wurde somit in keinster Weise eingehalten. Ich fürchte daher, dass man die Wahlen im Nachhinein anfechten und als ungültig erklären lassen könnte, da das Gesetz hier keinerlei Ausnahmen vorsieht. Es wäre mir nun wichtig diese Tatsache bereits im Vorfeld abzuklären."
Livianus richtete seinen Blick zuletzt direkt an die Consuln, die nun vermutlich Stellung dazu beziehen würden.