Die Debatte für diese Änderung war sehr schleppend verlaufen, daher war Durus froh, dass er sie nun endlich zur Abstimmung vorlegen konnte:
"Es soll abgestimmt werden über folgenden Zusatz zur § 19, Codex Iuridicialis:
(4) Wird ein Delikt gegen die Amtspflicht von einem durch den Senat gewählten oder eingesetzten Magistrat oder Promagistrat begangen, ist der Senat als Gericht sachlich zuständig. Ebenfalls können die Consuln Prozesse wegen Hochverrat, dem Zutrittsverbot für ausländische gesalbte Herrscher innerhalb des Pomeriums, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot, Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen und Landesverrat vor dem Senat verhandeln lassen."
Darüber soll der Senat nun befinden:
Seid Ihr für diesen Zusatz, so stimmt mit ja [ ],
seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ ]"
Anwesende stimmberechtigte Senatoren
Spurius Purgitius Macer
Medicus Germanicus Avarus
Gaius Octavius Victor
Marcus Octavius Maximus
Manius Tiberius Durus
Herius Claudius Menecrates
Titus Helvetius Geminus
Lucius Aelius Quarto
Potitus Vescularius Salinator
Marcus Aurelius Corvinus
Quintus Germanicus Sedulus
Kaeso Annaeus Modestus
Marcus Decimus Livianus
Lucius Flavius Furianus
Marcus Vinicius Lucianus
Lucius Annaeus Florus
Manius Flavius Gracchus
Titus Aurelius Ursus
Publius Matinius Agrippa
Abwesende stimmberechtigte Senatoren
Quintus Tiberius Vitamalacus
Marcus Vinicius Hungaricus
19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
Damit ist der Senat beschlussfähig.
Die Abstimmung endet am Sonntag, den 31.1.,
oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.
Auch bei dieser Abstimmung stimmte Durus dafür - so wenige Senatoren hatten sich gemeldet, dass er fürchtete, der Antrag könnte nicht durchgehen!