Anton war gespannt, wie sich die anderen die Arbeit in der Curie vorstellten und welcher Bedeutung der Proconsul ihr zuteil werden lassen wird.
die neue Curie tritt zusammen
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Wird es hier wie im Senat auch einen Vorsitzenden geben oder ist dies automatisch der Proconsul?
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Den Vorsitz habe ich intus, aber ich möchte auch, dass die Curie sich einen Sprecher wählt, der mich Bedraf hier vertritt bzw. die Weisungen der Curie verkündet.
Aber das alles kann warten. Als erstes müssen wir hier eine interne Struktur einbringen.
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dem kann ich nur zustimmen
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ich würde vorschlagen, die "Beschluß-Ordnung der Curia" zu übernehmen, die von unseren Vorgängern ausgearbeitet wurde.
Beschluß-Ordnung der Curia
1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
sonstige Erlasse: einfache MehrheitWerden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.
Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.
2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.
3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.
4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.
5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.
6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
Finanzgesetze: unbegrenzt
Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
Finanzgesetze: 4 Wochen
Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
sonstige Erlasse: keine Wartezeit -
Struktur hört sich schon einmal gut an. Aber ich muss zugeben, ich weiß leider nicht, wie eine solche ausschauen sollte, noch wirklich was auf uns zukommen wird. Lässt sich das vielleicht kurz umreißen?
Achja, es sind nun 7 Leute in die Curie berufen worden. Sind drei weitere wirklich noch nötig?
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Die Übernahme der vorliegenden Beschlußordnung als Grundlage für unsere Arbeit würde ich befürworten. Falls sich an dieser Beschlußordnung einzelne Punkte im Zuge unserer Arbeit als wenig praktikabel oder gar hemmend herausstellen sollten, dann besteht ja die Möglichkeit diese Punkte zu ändern.
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Sim-Off: Sorry, mein RL hat zur Zeit ein wenig Überhang: Was soll die Curie eigentlich machen? Gibt es konkrete Aufgaben?
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Nötig nicht. Es werden eh nur einer, höchstens zwei sein, die noch zu uns stossen werden.
@all
Also, die Sache ist folgende:
Ihr sollt mich bei meiner Arbeit innerhalb der Provinz unterstützen, mich auf Schwachstellen aufmerksam machen, die nach einer Entscheidung verlangen. Aber mir wäre auch daran gelegen, Vorschläge von euch oder von außerhalb anzuhören, was ich denn tun soll, weil einige böse Zungen mir vorwerfen, ich würde nicht genug für Italia tun. -
Beschluß-Ordnung der Curia
1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:
Oha, ein solches Decretum ist im Codex gar nicht als gesetzgebungskonform fixiert.Werden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.
Wie kann er dann Vorsitzender sein, als Nichtmitglied?Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
Hat dies Gremium die Kompetenz Ämter zu kreieren?Ich glaube es gibt nicht man reichweite Bestimmungen zum Thema Provinzcurien, die sollten ersteimal durch den Senat erfolgen.
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Die Lex Proconsularia wurde nie erlassen, wie es scheint und das alte Gesetz aus RPR-Zeiten ....
PROVINZCURIEN
§1 AUFGABEN
Die Provinz Curien sind gedacht um die Bürger einer Provinz mehr an die Arbeit in ihrer Provinz einzubinden, sie kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützt den Proconsul bei seiner Arbeit und berät ihn.§2 ZUSAMMENSETZUNG
Die Provinz Curie setzt sich aus Cives/Centurii, Equites und Senatoris zusammen.
Sofern die Provinz über genügend Einwohner verfügt sind von jedem Stand immer zwei Mitglied ihrer Provinz Curie.
Nach Möglickeit sollte diese Kollegialität durch beide Laufbahnen erfolgen, also ein Mitglied der zivilen und eines der militärischen Laufbahn.
Sollten in einem der zwei Stände mehr als zwei Bürger vorhanden sein gibt es jede Legislaturperiode eine Wahl durch die Einwohner der betroffenen Provinz.
Die Wahl wird vom entsprechenden Proconsul zur selben Zeit wie die republikweiten Magistratswahlen in seiner Provinz ausgerufen.
Als Kandidat zur Wahl zugelassen sind alle des betroffenen Standes also im Optimalfall Cives/Centurii, Equites und Senatoris der entsprechenden Provinz.ERLASSEN PER DECRETUM SENATUS AM
ANTE DIEM XIV KAL APR 2756 a.u.c (19. März 2003)... wurde nie übernommen, es scheint als gibt es Tatsache nicht einmal eine Grundlage auf der es Provinzcurien überhaupt gibt? Wonach wurde sich aber hier gerichtet? Crassus?
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Ich habe mich an nichts speziell gerichtet. Damals in der RPR habe ich es genau so gemacht wie jetzt.
Jedoch würde ich mich bereit erklären den alten Entwurf zu überarbeiten um eine allgemeine Order für alle Provinzen zu bekommen. Natürlich mit der Unterstützung eines Mitgliedes.
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Zitat
Claudius Aurelius Crassus dixit:
Ich habe mich an nichts speziell gerichtet. Damals in der RPR habe ich es genau so gemacht wie jetzt.Jedoch würde ich mich bereit erklären den alten Entwurf zu überarbeiten um eine allgemeine Order für alle Provinzen zu bekommen. Natürlich mit der Unterstützung eines Mitgliedes.
Sehr gut, ändern wo nötig und durch den Senat jagen und irgendwo in den Codex Universalis einbinden. Genaue Geschäftsordnungen kann sich dann jede Curie selber geben.
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Ich denke auch, dass wir uns dann erstmal um eine Neufassung der Lex Proconsularia kümmern sollten, sonst hängen wir hier unnötig im rechtsfreien Raum.
Die alte Beschlußordnung der Curie stammt ja noch aus einer Zeit, als das mit Rängen, Ämtern usw. auch noch nicht alles ganz klar war. Was den wirtschaftlichen Teil angeht, kommen da sicher auch neue Anforderungen, wenn erstmal die Rechtsstellung von Provinzen, Regionen und Städten geklärt ist...
Andere Frage mal kurz: gilt für uns auch die LEX FABIA, so dass wir heute eigentlich gar keine Sitzung haben dürften?
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da die selbst eine Vertreterin der Religion anwesend ist, denke ich mal nicht!
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Diese Frage muss noch geklärt werden, damit ich die überarbeite Fassung der Lex Proconsularia fertig schreiben kann.
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In der LEX FABIA PRIMA ist ausdrücklich nur vom Senat die Rede. Hoffentlich ergänzt dort drin niemand "...und in den Provinz-Curien..."
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Ich erkläre mich hiermit bereit, an der Ausarbeitung und Formulierung der neuen Lex Proconsularia mitzuwirken.
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Zitat
Marcus Didius Falco dixit:
In der LEX FABIA PRIMA ist ausdrücklich nur vom Senat die Rede. Hoffentlich ergänzt dort drin niemand "...und in den Provinz-Curien..."
Ich werde das mit Antistes nach seiner Rückkehr besprechen.
Wird unsere Mitwirkung in der Provinzcurie auch in unserer Signatur erwähnt? -
Zitat
Tiberia Messalina Oryxa dixit:
Wird unsere Mitwirkung in der Provinzcurie auch in unserer Signatur erwähnt?Sim-Off: Hat da schon mal jemand angefragt, ob das möglich ist?
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