Anklage gegen Medicus Germanicus Avarus

  • Werte Anwesenden, das Gericht ist zu einem Ergebnis gekommen.


    Die Klage gegen Medicus Germanicus Avarus und Brutus Hadrianus Subdolus wird abgelehnt. Desweiteren auch die Erweiterung der Klage gegen Sebastianus Germanicus Reverus.
    Aufgrund der noch nicht geklärten Situation des Verschwindens von Quintus Caecilius Metellus Creticus kann keine Mittäterschaft an einem Verbrechen erkannt werden. Solange kein Verbrechen das beklagt werden kann vorliegt, kann die Klage in dieser Form nicht angenommen werden.



    Nicht verschwiegen will aber sein, daß es die Möglichkeit gibt die Beklagten auf üble Nachrede aufgrund der vorliegenden Beweise zu verklagen.

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



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