• Zitat

    Original von Quintus Flavius Flaccus
    (So zum Beispiel, dass ein patricius sich vor seiner ersten Amtskandidatur um den ordo senatorius bemühen müsste, wäre historisch gesehen, undenkbar. Patrizier stiegen direkt und ohne Umschweife in den Cursus ein, oft direkt als Quaestoren, wobei sie hier automatisch als candidati principis kandidierten - ihre Wahl also als verbindlich angesehen wurde.)


    Interessant. Hast du Belege für alle drei Behauptungen?


    (Wenn möglich ohne die Namen "Bleicken" und "Dahlheim" zu verwenden.)

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Interessant. Hast du Belege für alle drei Behauptungen?


    (Wenn möglich ohne die Namen "Bleicken" und "Dahlheim" zu verwenden.)


    Ich will lediglich einen Namen verwenden: "Römer"


    Zitiert habe ich aus dem Gedächtnis, was ich als gesichertes, da an der Uni gelehrtes Wissen erachtet habe. Ich kann jetzt kurz aus meinen Mitschriften der betreffenden Vorlesung ein paar Punkte skizzieren, die die Patrizier-Ordo Senatorius-CH-Problematik betreffen, und, wenn du es tatsächlich interessant findest, auch frühestens donnerstags bei unserem vielgeschätzten Prof. und Dekan auch nach konkreter Literatur in diesen Punkten mich erkundigen.


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    [*]"Der ordo senatorius ist NICHT mit dem Senat gleichzusetzen; vielmehr umfasst er die viel größere Gruppe all derer, die zum Eintritt in den Senat berechtigt sind. Für die Zugehörigkeit zum ordo senatorius mussten mehrere Bedingungen erfüllt werden:


    - Abstammung aus einer senatorischen Familie, d.h. einer Familie, die schon mindestens ein Mitglied in den Senat entsandt hat. Der Ausnahmefall des homo novus ist in der Kaiserzeit häufiger als in der Republik. (Also eine patrizische Familie die kein Mitglied im Senat aufzuweisen hat/hatte, möchte ich sehen ...)


    - Der Besitz von mindestens einer Million Sesterzen als sog. Senatorenzensus war erforderlich, da die gesellschaftlichen Verpflichtungen eines Senators großen Aufwand nötig machten."


    [*]"Ein Senator durfte seine Güter bewirtschaften (lassen) und Profit aus Bergwerken und Steinbrüchen schlagen." - finde ich auch interessant und logisch, da Bergwerke ja auch mit "Grund und Boden" zusammenhängen, also durchaus eine ehrenwerte Einnahmequelle darstellen. Habe ich angeführt, weil es zum Beispiel nach der IR-Lex Mercatus für Senatoren ja nur erlaubt ist "landwirtschaftliche" Betriebe zu führen, oder?


    [*]"Bedingung für den Eintritt in den Senat war die Bekleidung der Quästur. Während in der Republik ohne diese die Berufung in den Senat nur selten vorkam, war in der Kaiserzeit die sogenannte adlectio principis als Gunstbeweis des Kaisers recht häufig; dabei konnte er sogar die Rangklasse, in die der neue Senator eintrat, bestimmen (z.B. adlectio inter praetorios).


    Trotz der politischen Nivellierung wurde auch in der Kaiserzeit innerhalb des Senatorenstandes die alte Differenzierung beibehalten: Man unterschied patricii von den übrigen nobiles. Zudem konnten die patricii die einzelnen Ämter des cursus honorum schneller erlangen und waren bei ihrer Kandidatur immer candidati principis – also mit spezieller Empfehlung des Kaisers ausgestattet, wodurch ihre Wahl als verbindlich zu betrachten war. Die Bedeutung der Absonderung der patricii von den übrigen nobiles kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass sich Caesar und Augustus das Recht der Patrizierernennung eigens zugestehen ließen. Ab Domitian war das ein stehendes Recht des Kaisers, der selbst immer Patrizier war. Die gens Flavia war im frühen 1. Jhdt. n. Chr. noch plebejisch; erst durch die Kaiserwürde Vespasians wurde sie patrizisch."


    [*]"Sozialer Aufstieg war in der Kaiserzeit generell leicher möglich als in der Republik. Schon die Söhne eines homo novus konnten bereits Patrizier werden. Gewisse Schranken gab es allerdings nach wie vor: So war ein homo novus selbst als patricius weiterhin undenkbar. In der Republik war der Eintritt eines homo novus aus dem ordo equester in den Senat noch etwas Besonderes. In der Kaiserzeit war der direkte Aufstieg eines einfachen freigeborenen Bürgers in den Senat zwar selten, aber keineswegs unmöglich. (Tacitus berichtet Ann. 11, 21 davon, dass Tiberius im Fall von Curtius Rufus, der unter Claudius proconsul von Africa war und wahrscheinlich mit dem Verfasser der Historia Alexandri Magni identisch ist, bei dessen Bewerbung um die Prätur das dedecus natalium nicht beachtete und mit den Worten Curtius Rufus videtur mihi ex se natus überspielte.)"


    [*]"Sulla führte das System der Promagistrate ein. Es verpflichtete jeden Amtsträger nach dem Amtsjahr in Rom zu einem Jahr Tätigkeit in der Provinz. (Caesar, der 5 Jahre in Gallien blieb, war eine Ausnahme.) In der Kaiserzeit waren diese Provinzialämter der eigentliche Höhepunkt des cursus: Denn obwohl die stadtrömischen Ämter noch immer in höherem Ansehen standen, waren sie letztlich nur mehr ein „Sprungbrett“ zu den (eigentlichen) Machtpositionen. Das erklärt auch, warum (allerdings nur für Patrizier) das Mindestalter zur Amtsbewerbung um 10 Jahre gesenkt wurde, um ihnen diese Stellen früher zugänglich zu machen."


    [*]"In der Kaiserzeit erstarrte der republikanische cursus. Patrizier stiegen nun direkt von der Quästur zur Prätur auf, während für Plebejer die Bekleidung des Volkstribunats oder der Ädilität verpflichtend blieb. Auch die Ämterlaufbahn vor der Quästur war streng geregelt: Militärische Ämter wie das des tribunus militum einer Legion waren unumgänglich, und noch vor diesem musste etwa im Alter von 20 Jahren ein Amt des Vigintivirats bekleidet werden.


    (Und noch, konkret auf meinen Char bezogen: ) Münzmeister bezeichnete man als tresviri monetales (auch: tresviri auro argento aere flando feriundo; auf Inschriften abgekürzt als a.a.a.f.f.). Seit Vespasian war dieses Amt üblicherweise Patriziern vorbehalten.


    Als consul ordinarius fungiert nicht selten der Kaiser selbst. Besonders die Flavier, v.a. Domitian, bekleideten den Konsulat häufig."
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  • Also um auchmal meine unmaßgebliche Meinung zu all dem zum Besten zu geben:


    Ich finde diese Verbesserungsvorschläge für lateinische Übersetzungen von Fachleuten gut (auch wenn ich trotz meiner vielen Lateinjahre mit den Herleitungen wenig anfangen kann :D). Sowas wie "Eruditus" statt "Candidatus" denke ich, wäre z.B. sicherlich nicht allzu aufwändig und man würde sich sicherlich genauso dran gewöhnen wie an das bisherige Modell. Genauso könnte ich mir das bei "Cursus" vorstellen (auch wenn ich doch der Meinung bin, dass man da ein prägnantes Substantiv bräuchte, damit man es kategorisieren kann).


    Was mich allerdings noch viel mehr interessiert (als Geschichtsstudent :D): Flaccus, könntest du dir vielleicht trotzdem mal die Mühe machen, nachzuschauen, wo das herkommt (vllt. in der Literaturliste zu der Vorlesung oder so)? Ich habe nämlich immer überall gelesen, dass das Patriziat in der Kaiserzeit keine Rolle mehr gespielt hat, sondern von der Nobilitas abgelöst wurde bzw. dass Patrizier nicht zwingend Senatoren waren, sondern teilweise auch Ritter etc. waren...

  • Zitat

    Original von Quintus Flavius Flaccus
    wenn du es tatsächlich interessant findest, auch frühestens donnerstags bei unserem vielgeschätzten Prof. und Dekan auch nach konkreter Literatur in diesen Punkten mich erkundigen.


    Unbedingt.


    Zitat

    Zugehörigkeit zum ordo senatorius mussten mehrere Bedingungen erfüllt werden:

    - Abstammung aus einer senatorischen Familie, d.h. einer Familie, die schon mindestens ein Mitglied in den Senat entsandt hat. Der Ausnahmefall des homo novus ist in der Kaiserzeit häufiger als in der Republik. (Also eine patrizische Familie die kein Mitglied im Senat aufzuweisen hat/hatte, möchte ich sehen ...)...


    Meinen Notizen zufolge mußte das ein direkter Vorfahr sein bis zur vierten Generation und bei einer limitierten Anzahl von Senatoren kann es durchaus mal passieren, daß da Patrizier durch den Rost fallen.

    Zitat

    ...adlectio principis als Gunstbeweis des Kaisers ...


    Ist auch hier möglich, wenn auch nur noch nie angewandt. So wie du das ausdrückst als gängige Praxis möchte ich das allerdings auch als Literatur haben, so einfach glaub ich dir das auch nicht. ;)


    Das gilt auch für die anderen Punkte. Manches stimmt durchaus mit meinen Überlegungen überein (für mehr Promagistrate!), aber zB das mit dem Überspringen des Ädilats möchte ich dann doch genauer wissen.

  • Die Idee der Promagistrate, also dass es für gewesene Quaestoren etwa die Pflicht wird ein SimON-Jahr in den Provinzen als Proquaestor zu vebringen, finde ich ausgesprochen gut. Beim Tribunat klappt es ja auch. Und da ja eigentlich nur Germania für solche Promagistraten in Frage kommt, gefällt mir die Idee umso mehr. ;)

  • ALFÖLDY, G., Römische Sozialgeschichte, Wiesbaden 1975.


    falls da jemand vielleicht unkomplizierten Zugang hat. Ich werde jedenfalls heute Abend dann die interessanten Stellen zitieren. Ihr werdet Augen machen! :D


    @ Durus: also für diese patrizischen Ritter hätte ich gerne Belege, am besten einen Namen. Ich habe auch darüber kurz mit dem Professor gesprochen, er meint, in so einem Fall müsste der Patrizier bewusst auf seinen ordo senatorius, in dem er sich von Geburt an befindet, verzichten, ihn gleichsam ablegen, um den niedrigeren Ritterstand anzunehmen. Doch wieso sollte er das machen? Die (scheinbaren) wirtschaftlichen Vorteile wurden ohnehin durch Mittelsmänner übergangen. Ferner ist ein patrizischer homo novus undenkbar, das widerspricht ja von Grund auf dem Verständnis des Konzepts der Patrizier. Das Conclusium also: Alle Patrizier gehören dem ordo senatorius an, jedoch sind natürlich nicht alle auch tatsächlich Senatoren.


    Zitate kommen, wenn ich wieder zu Hause bin. ;)

  • Ich hab jetzt keinen direkten Beleg, aber das hier weist doch darauf hin, dass sowas prinzipiell möglich ist:


    "In their dress and appearance the patricians were scarcely distinguished from the rest of the citizens, unless they were senators, curule magistrates, or equites, in which case they wore like others the ensigns peculiar to these dignities."


    Und wenn ich bedenke, dass es ja durchaus nicht selten vorkam, dass senatorische Familien im Laufe der Kaiserzeit pleite gingen, womit sie keine Senatoren mehr sein konnten, bietet sich ja an, dass sie dann als Ritter oder niedrigeres unterwegs sind...


    Ansonsten mal sehen, ob ich diesen Alföldy kriege (wobei ich da im Moment schwarz sehe...).

  • Also das mit dem CH habe ich jetzt tatsächlich in der Vorschau gefunden... allerdings eher als "kann"-Vorschriften, nicht als "muss". So gesehen sollte ich vielleicht meinen Theoria-Artikel überdenken...

  • S. 102 "... allerdings kamen zu diesen Personen - wie unter Vespasian und dann, ständig seit Domitian - auch ehemalige Ritter hinzu, die im Rang eines gewesenen Vigintivir oder Quästor oder in einem höheren Rang in den Senatorenstand aufgenommen wurden, sodass die Zahl der Senatoren seit dem Ende des ersten Jahrhunderts leicht gewachsen sein dürfte." Hiermit ist, denke ich, deutlich belegt, dass die adlectio principis, weil das anscheinend auch ein Anlass zu zweifeln war, durchaus eine gängige Praxis darstellte. (Vor allem auch, um besonders loyale (i.e. kaisertreue) Männer in den Senat zu befördern)


    S. 107 "Die einzelnen Laufbahntypen (Anm.: im Senat) waren verschieden; sie spiegeln deutlich die innere Schichtung des Senatorenstandes wider. Am deutlichsten sind diese Laufbahntypen in der Antoninenzeit zu unterscheiden, nachdem sie - nach einer langen Entwicklung mit verschiedenen Experimenten - eine ziemlich feste Gestalt angenommen hatten. Eine kleine Spitzengruppe, bestehend aus den Nachkommen der älteren, in der Republik oder unter den frühen Kaisern geadelten Familien und aus den näheren Verwandten des regierenden Herrschers, verfügte über patrizischen Rang, der wichtige Privilegien sicherte: Der Patrizier begann seine Laufbahn normalerweise in der vornehmsten Klasse der vigintiviri als Münzmeister (triumvir monetalis), erhielt die Quästur und die Prätur sehr häufig durch kaiserliche Kommendation, brauchte die grundsätzlich plebejischen - und kostspieligen - Ämter des Volkstribunen oder des Ädils nicht zu übernehmen, stieg schon mit 32 oder 33 Jahren zum Consul auf und konnte auf die oft mühevolle Ausübung prätorischer und konsularer Ämter in den Provinzen, die er für sein Sozialprestige nicht nötig hatte, verzichten. Andere Senatoren (Anm.: also keine Patrizier), unter ihnen insbesondere die sich schon früh als tüchtig erweisenden homines novi, wurden von den Herrschern in ihrer Laufbahn ebenfalls stark gefördert, aber ..."


    Und jetzt will ich noch versuchen, das römische Denken ein bisschen zu skizzieren, um zu beweisen, dass ein patrizischer homo novus undenkbar ist. (Ich meine damit einen Patrizier der sozusagen als homo novus zunächst das ius honorum bekommt und dann in den Senat aufgenommen wird. Der umgekehrte Fall ist natürlich zweifellos möglich - man denke nur an Vespasian.)


    In der frühesten Zeit Roms, der dunklen Geschichte der Könige, waren wohl alle Senatoren patricii. Denn noch im XII Tafelgesetz, durch welches das Conubium der Patrizier mit den Plebejern verboten wurde, werden erstere als "patres" bezeichnet. Vgl. Cicero rep. II 63: "conubia ... ut ne plebi et patribus essent;" und Liv. IV 4,5: "ne conubium patribus cum plebe esset." Die Bestimmung stand auf einer der beiden letzten Tafeln, Cic. rep. II 63, Dionys. X 60, 5, welche Gaius nach allgemeiner Ansicht im 6. Buch seines Kommentars zu den XII Tafeln behandelt. Dort aber sagt er: "plebs est ceteri cives sine senatoribus." Patricii und Senatoren waren also für ihn gleichbedeutende Begriffe. Das Patriciat ist ferner, doch ich denke, darüber stimmen wir ohnehin alle überein, kein Recht der Person, sondern der Gens.


    Tatsächlich mochte es, zumindest habe ich auch Ansätze solcher Annahmen in der Literatur gefunden, auch patrizische Ritter gegeben haben, doch das widerlegt keinesfalls, dass die Patrizier grundsätzlich dem senatorischen ordo angehörten. Ich hoffe, zumindest in Ansätzen, demonstriert zu haben, dass das Konzept des Patriziats als solches eng mit dem Senat und dem senatorischen ordo verflochten ist. Dass jedoch ein Abkömmling einer patrizischen Familie, egal ob einer aus ältester Zeit, oder einer erst durch die Kaiserwürde (oder die Bestimmung des Kaisers) geadelten, als "homo novus" in den Senat eintritt, obwohl er also einer Familie angehört, die entweder bereits seit längster Zeit den Senat bevölkert, oder aber sogar einen Kaiser in ihrer Ahnenreihe aufweist, ist für einen Römer des ersten und beginnenden zweiten nachchristlichen Jahrhunderst meiner Meinung nach undenkbar.


    Wie ihr seht, bin ich grundsätzlich noch nicht von meinen ursprünglichen Ansichten abgewichen, und werde jene auch noch durch weitere Literaturstellen untermauern, wenngleich es tatsächlich patrizische Ritter (aus welchen Gründen auch immer) gegeben haben dürfte (trotzdem konnte ich in der Literatur noch keinen Namen eines patrizischen Ritters ausfindig machen, warte aber momentan auf ein weiteres Buch, das vielleicht noch mehr Licht in die Sache bringen könnte: H. H. Pistor, Prinzeps und Patriziat in der Zeit von Augustus bis Commodus (Freiburg, 1965) ).


    Hat vielleicht irgendjemand Zugang dazu:


    E. Groag, "Zur Ämterlaufbahn der Nobiles in der Kaiserzeit", Strena Buliciana (Zagreb, 1924)


    ??

  • Th. Mommsen, Staatsrecht Band III, 1. Teil. S. 463f.


    "Der Kreis der Nobilität umfasst die drei Kategorien der Patricier, der aus dem Patriciat unter Wahrung des Bürgerrechts ausgeschiedenen und der zu curulischen Aemtern gelangten Plebejer nebst ihrer Descendenz.


    [list=1]
    [*]Der Patricier kann unter keinen Umständen homo novus sein. Genau genommen kommt die Nobilität, namentlich insoweit sie mit dem Bilderrecht identificirt wird, (vgl. Sallust. Iug. 85, 25: quia imagines non habeo et quia mihi nova nobilitas est; Seneca ep. 44, 5: non facit nobilem atrium plenum fumosis imaginibus und de benef. 3, 28, 2; Juvenal 8, 19: tota licet veteres exornent undique cerae atria, nobilitas sola est atque unica virtus. Liv. 1, 34, 6; Cicero de l. agr. 2, 36, 100.) dem Patricier als solchem nicht zu (die Bezeichnung nobilis wird bei dem Patricier vermieden; er ist adlich und also nicht geadelt.), da er nicht nothwendig curulische Magistrate unter seinen Ahnen hat. Es zeigt sich hier der Grundgedanke der Institution: dem durch die Geburt Adlichen werden die durch Aemterrecht Geadelten gleichgestellt, den Bedingungen aber, welche der letzteren Kategorie den Adel gewähren, unterliegt der von Geburt Adliche nicht.
    [*]Der durch Emancipation aus der väterlichen Gewalt ausscheidende Patricier, nicht minder wer aus dem Patriciat zur Plebität übertritt, verliert damit wohl das Adelsrecht, aber es bleiben ihm seine Ahnen und er wie seine agnatischen Nachkommen gehören zur Nobilität. Die bereits in den Zwölftafeln sanctionirte und wohl noch weiter zurück reichende Emancipation ist ohne Zweifel der Ausgangspunkt der Nobilität gewesen: recht eigentlich ist sie der Quasi-Patriciat derjenigen plebejischen Häuser, welche sich mit Recht oder Unrecht betrachteten als aus den patricischen hervorgegangen. Auch von diesen Häusern gilt es, dass sie das Ahnenbilderrecht nicht nothwendig besitzen.
    [*] Seit die in dem patricisch-plebejischen Gemeinwesen zunächst den Patriciern vorbehaltenen ordentlichen curulischen Gemeindeämter bis hinab zur curulischen Aedilität den Plebejern zugänglich wurden, was zuerst im J. 387 d. St. bei dem Consulat eintrat, erlangte der Beamte mit dem Amt für sich und seine agnatischen Nachkommen die sogleich zu erörternden unter dem Namen der Nobilität zusammengefassten Rechte und begründet der "neue Mann" in seiner Descendenz ein neues Geschlecht römischen Erbadels."
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