In den Korridoren der Kanzlei ließ Verus ein Schriftstück aushängen, das die neuen Richtlinien der Kanzlei waren. Er handelte im Auftrage des Stadtpräfekten in dieser Sache.
Arbeitsrichtlinien
- Beförderungsentscheidungen und Anfragen der jeweiligen Kommandeure bis zum Rang eines Centurio sind eigenständig durch die Procuratoren zu entscheiden, ebenso Versetzungen
- Privatangelegenheiten, wie kleinere Streitfälle, die zum Kaiser getragen werden, sind eigenständig zu entscheiden
- Rang und Status sollten in der Bearbeitung eine Rolle spielen, sprich' die Dringlichkeit
- Anweisungen des Stellvertreters oder des Kaisers selbst sind sofort umzusetzen
- Die Procuratoren und ihre Untergebenen unterstützen sich gegenseitig in ihrer Arbeit
- Die Procuratoren haften für ihre Entscheidungen und sind absolut weisungsbefugt
- Der Stellvertreter wünscht nur über größere Entscheidungen informiert zu werden: Tribune, Truppenverlegungen, größere Streitfälle et cetera
- Dem Stellvertreter ist ein Entscheidungsvorschlag, sofern der Procurator der Meinung ist, dass diese Sache den Kaiser tangiert, anhand von Fakten vorzulegen, dass heißt, das keine Briefe oder Akten zum Stellvertreter getragen werden. Er trifft die Entscheidung und möchte nicht die Akte lesen!
- Der Stellvertreter des Kaisers ist absolut weisungsbefugt und ist in regelmäßigen Abständen über die Arbeit in der Kanzlei aufzuklären