• Bekommt man einen Ordo nur wenn der Vater (oder Ehemann) wirklich Senator oder Ritter war oder genügt es, wenn er selbst nur im Ordo ist?


    Erlischt ein durch den Vater (oder Ehemann) erhaltener Ordo, wenn dieser verstirbt oder behält man ihn, wenn dieser den Ordo beim Ableben innehatte bis an das eigene Lebensende?

  • Ich zitiere mal aus den Spielregeln (http://www.imperiumromanum.net/cms.php?a=v&p=5:(

    Zitat

    Die Zugehörigkeit zu einem Ordo wird innerhalb einer Familie in gerader Linie über bis zu drei Generationen hinweg vererbt, also bis zum Urenkel. Dazu muss der Vererbende allerdings den namensgebenden Status inne haben. Ein Beispiel: Der Pater familias ist Senator, dann ist der Sohn im Ordo Senatorius. Ist der Pater familias jedoch lediglich im Ordo Senatorius, ohne selbst Vollsenator zu sein, dann ist der Sohn ein einfacher Bürger ohne Ordo-Zugehörigkeit. Analog gilt das für den Ordo Equester und den Ordo Decurionum.


    Das heißt also konkret für deine Fragen: Der Vater (oder Ehemann) muss wirklich Senator oder Ritter sein und man behält den ererbten Ordo auch dann, wenn der Vater (oder Ehemann) stirbt.

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