Bekommt man einen Ordo nur wenn der Vater (oder Ehemann) wirklich Senator oder Ritter war oder genügt es, wenn er selbst nur im Ordo ist?
Erlischt ein durch den Vater (oder Ehemann) erhaltener Ordo, wenn dieser verstirbt oder behält man ihn, wenn dieser den Ordo beim Ableben innehatte bis an das eigene Lebensende?