Berichtpflicht der Magistrate des Cursus Honorum

  • Zum Kompromissvorschlag und dessen Herleitung hatte Macer zunächst keine weiteren Wortbeiträge, zumal sich die Diskussion in eine ihm sehr richtig erscheinende Richtung bewegte. Erst später meldete er sich daher zu Wort, um eine Anmerkungen und eine Unterstützungsbekundung anzubringen. "Ich stimme Duccius Vala zu, dass eine generelle Regelung, nach der auf Vernachlässigung der Amtspflichten oder mangelnde Pflichterfüllung geklagt werden kann, diesen und sicher auch weitere Fälle abdeckt, so dass wir auf eine spezielle Regelung in diesem Paragraphen verzichten können", lautete dabei der erste Teil seiner Ausführungen. "Beim Gesetzestext selber stellt sich mir noch die Frage, ob wir nun explizit festhalten wollen, wo die Rede zu den Res Gestae zu halten ist, also in der Curia oder außerhalb", kam er dann zu seiner Anmerkung. "Der aktuelle Textvorschlag macht dazu keine Angabe, suggeriert aber zumindest mir mit seiner Formulierung, dass die Rede vor dem Senat und damit in der Curia zu halten ist. Mein Eindruck aus dieser Diskussion war indes, dass es dazu auch deutlich andere Meinungen gibt." Eine erneute Darlegung seiner eigenen Meinung ersparte er sich und den anderen dabei, denn er ging davon aus, dass die verschiedenen Positionen hinreichend bekannt waren.

  • "Diese Frage lässt sich möglicherweise relativ schnell beantworten.", ließ Vala sich das Wort geben, als die Frage auf die Lokalität der Res Gestae kam, "Und zwar: die Res Gestae sind ursprünglich ja das mündliche und stark zusammengefasste Ablegen von Rechenschaft vor demjenigen, der einen in das Amt eingesetzt hat. Zu vor-augusteischen Zeiten war dies das Volk, da eben dieses die Magistrate wählte... und nicht der Senat. Logisch daher, dass die scheidenden Magistrate ihre Rede auf der Rostra VOR DEM VOLK hielten.
    Seit Divus Tiberius allerdings den Wahlvorgang dem Senat in die Hände gegeben hatte, blieb diese Rechenschaftsschuld gegenüber dem Volk ohne Grundlage. Warum dem Volk etwas von seinen Amtstätigkeiten, wenn dieses ohnehin nichts damit anfangen kann?


    Daher würde es meines Erachtens nach Sinn machen, die Res Gestae vor jenem Gremium stattfinden zu lassen, dem gegenüber der scheidende Magistrat Rechenschaft schuldig ist... also dem Senat."

  • Livianus wartete einige Zeit, ob der Purgitier noch etwas auf die letzte Erklärung des Ducciers erwidern wollte und sagte schließlich in die Runde


    "Gibt es zu diesem Thema noch Fragen oder Anmerkungen?"

  • Die Diskussion hatte lange gedauert und es war spät geworden. Bevor Livianus erneut das Wort ergriff überlegte er kurz, ob es sich noch auszahlte nun eine Abstimmung in die Wege zu leiten. Sein Amtsjahr war so gut wie zu Ende und bereits jetzt konnte er vor seinem geistigen Auge die reißerische Überschrift der Acta sehen, die über sein gescheitertes Consulat Auskunft gab. Warum also sollte er den armen Redakteuren die Arbeit antun, ihre bestimmt schon fertig in der Lade liegenden Artikel umschreiben zu müssen, wenn er nun doch noch ein Gesetz zur Abstimmung brachte und damit etwas vorzuweisen hatte. Sollte sich der neue Consul darum kümmern und gemeinsam mit dem Duccier die Lorbeeren dafür ernten. Vielleicht verschaffte ihm das auch einen besseren Start in sein Consulat, als es der Decimer gehabt hatte.


    "Nun gut. Da es allem Anschein nach nichts mehr zu diesem Thema zu sagen gibt schließe ich die Sitzung auf Grund der fortgeschrittenen Stunde für heute. Senator Duccius bitte ich eine Reinschrift der Gesetzesänderung anfertigen zu lassen und sie dem designierten Consul zu übergeben. Die Abstimmung wird dann bereits unter seiner Leitung erfolgen."


    Damit erhob er sich und verließ seinen Platz.

  • Wie vom Consul gewünscht, kam Vala eine Sitzung später erneut auf das Projekt zu sprechen und legte dem Senat eine aktualisierte und den letzten Anregungen der Senatoren entsprechende Fassung vor:


    Codex Universalis
    Pars Quinta - Cursus Honorum [Senatorium]
    § 47 Berichtspflicht
    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit dem Senat in zweierlei Form Bericht über sein Wirken im Amt zu erstatten.
    (1) In Form einer schriftlichen Dokumentation, die in ausführlicher Form über die vom Magistraten bearbeiteten Fälle und Anliegen aufklärt und einen detaillierten Nachvollzug aller relevanten Amtshandlungen ermöglicht. Diese ist vor der Res Gestae bei den Konsuln einzureichen.
    (2) In Form der 'Res Gestae', einer Rede, die einen Überblick über das Wirken des Magistrats verschaffen soll
    (3) Auf Antrag ist der gewählte Magistrat verpflichtet, eine mündliche Stellungnahme zu Fragen zu seiner Amtstätigkeit direkt vor dem Senat abzugeben

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