Officium des Curator operum publicorum

  • "Ja, sicher bin ich dir auch weiterhin behilflich, wenn ich kann", verweigerte sich der Procurator nicht der weiteren Zusammenarbeit. Bei der Liste war er allerdings überfragt. "Eine Liste? Ich glaube kaum. Es gibt das Kataster, aber das verzeichnet nur die Besitzverhältnisse. Und sicher wissen die Urbaner, welche Grundstück sie häufiger mal kontrollieren müssen, damit sich kein Gesindel dort einnistet, aber ob es mehr gibt, weiß ich nicht. Lässt sich ja auch schwer kontrollieren, wann ein Grundstück zuletzt vom Besitzer betreten wurde", spekulierte er dann noch ein wenig vor sich hin. Immerhin hatte er keinen Kollegen für die nicht-öffentlichen Bauwerke, was es unwahrscheinlich machte, dass sich jemand systematisch um diese kümmerte.

  • Nein sicherlich nicht,
    bestätigte ich die Antwort, des Curators. Ich selber hatte es ebenfalls nicht gegelaubt bevor ich ich die Frage nach der Liste gestellt hatte, aber natürlich wollte ich nichts unversucht lassen, um mir später keine Vorwürfe zu machen. Ob die Urbaner allerdings wussten, wem solch ein, von ihnen häufig kontrolliertes Grundstück gehörte, bezweifelte ich.
    Einen Seufzer unterdrückend, es wäre ja auch zu schön gewesen gleich auf Anhieb einen großen Schritt in der Sache Tempelbau weiter zu kommen. Trotzdem könnte noch ein paar Fragen geklärt werden. Nach einem räuspern ging ich zu den nächsten Fragen über.
    Setzen wir jetzt einmal voraus es gäbe Grundstücke. Da gibt es doch bestimmt Bestimmungen und Verordnungen oder gar Baubeschränkungen die eingehalten werden müssen. Muss man eigentlich, oder besser gefragt kann man eine Nutzungsänderungen beantragen, bei einem bereits genutztem Grundstück?
    Für diese Fragen war ich hier bestimmt an richtiger Stelle, schließlich hatte ein Curator große Kennnisse und Erfahrungen, im Gegensatz zu einem Laien wie mir.

  • Bei dieser Frage konnte der Curator tatsächlich etwas besser weiterhelfen. "Das sollte im Fall eines Tempelbaus kein Problem sein. Wenn du mitten zwischen Wohnungen eine Gerberei eröffnen möchtest oder einen feuergefährdeten Betrieb, dann würdest du Probleme bekommen, aber ein Tempel ist dahingehend unbedenklich. Weiteres ergibt sich dann erst im Bau, vor allem beim Ausheben der Baugrube, wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass die Fundamente der Nachbargebäude breiter sind, als man vermutet hatte. Aber das ist dann weniger eine Frage der Genehmigung als eine Frage der kreativen Lösung konkreter Probleme." Die Genehmigung, das Fundament einfach zu verkleinern, würde aber sicher kein Nachbar freiwillig geben.

  • Grüblnd nickte ich. Die Antworten leuchten mir ein, mein Problem war jetzt eher, hatte ich alle wichtige Fragen gestellt oder musste noch nachgefragt oder etwas geklärt werden.
    Gut damit wären soweit für den Anfang von meiner Seite alle Fragen gestellt. Wobei ich natürlich nicht sicher bin, dass ich vorab nicht noch mehr klären könnte. Nur meine dringlichste Frage, wo finde ich ein geeignetes Grundstück und wer mir dies beantworten kann bleibt. Nun gut man wird sehen.
    Hab dank für deine Hilfe und Beantwortung meiner Frage. Bestimmt sprechen wir uns noch öfter zu diesem Thema,

    lächelte ich den Curator an.

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