"Ich halte den Vorschlag des Senator Tiberius für vernünftig. Wenn die Senatoren, die gegen das Gesetz gestimmt haben, sich dazu äußern, dann kann man vielleicht noch einen geeigneten Kompromiss finden." meldete sich Modestus kurz zu Wort. Dieses Gesetz interessierte ihn. Vielleicht auch weil man es auf ihn selbst hätte anwenden können.
De compensatio praediorum familiarum
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Da er ja so dezent aufgefordert wurde, zu sagen, warum er unter anderem gegen dieses Gesetz gestimmt hatte, bat Sextus dann auch schließlich um das Wort.
“Ich kann und will selbstverständlich nicht für andere sprechen, die ebenso wie ich gegen besagtes gesetz gestimmt haben, dennoch will ich meine Gründe gerne offenlegen. Doch sage ich gleich, dass diese wohl nicht dazu führen werden, in dieser Sache einen Kompromiss zu erzielen, da es bei dieser Sache nach meinem Dafürhalten keinen Kompromiss gibt.Einige Einwände wurden ja bereits in der letzten Diskussion beiseitegewischt, doch letztendlich sind diese für mich durchaus entscheidend. Senator Germanicus hat bereits sehr treffend danach gefragt, wie viel dies letztendlich den römischen Staat kosten würde. Senator Duccius behauptet, dass diese Kosten zu vernachlässigen wären im Vergleich zu dem Nutzen, der sich daraus generieren würde für den römischen Staat. Allerdings sehe ich hier keineswegs auch nur irgendeinen Nutzen, erst recht nicht bei der bloßen Kompensation auf Staatskosten. Im Endeffekt bekommen Familien durch diese Kompensation Land und Geld geschenkt, solange sie nur Zeugen dafür auftreiben können, dass ein Verwandter sich bei ihnen nur lange nicht gemeldet hat. Einige meiner Brüder habe ich auch schon lange nicht mehr von Angesicht zu Angesicht gesprochen, und auch Briefe bleiben lange unbeantwortet. Dennoch würde es mir nicht im Traum einfallen, deshalb vom Staat zu verlangen, mir einen Gegenwert für deren Vermögen bereit zu stellen. Was geht es den Staat – und letztendlich all diejenigen, die Steuern zahlen oder durch ihren Kriegsdienst dafür sorgen, dass unser Imperium genügend Land besitzt - was also geht es letztlich die Res Publica an, wie eng oder wie lose mein Kontakt zu meinen Verwandten ist? Warum sollten alle dafür zahlen, meinen persönlichen Reichtum zu mehren? Und nur, weil man lange Zeit außerhalb Roms verbracht hat, ist man deshalb noch lange nicht tot oder unwert, Vermögen zu besitzen. Vor Jahren haben sie es sich auch rechtmäßig erworben. Und offensichtlich entschieden, ihr Vermögen mit sich zu nehmen und eben nicht ihrer Familie in Rom zur Verfügung zu stellen. Weswegen auch immer, doch es war ihre Entscheidung. Ob sie sich bewusst dafür entschieden haben, nichts zurückzulassen, keinen geeigneten Verwalter ihres Vermögens bei der Hand hatten oder schlicht nicht daran gedacht haben, ihren Verwandten etwas dazulassen, spielt hierbei keinerlei Rolle. Und auch mit dieser Entscheidung hat der römische Staat nichts zu tun. Warum also sollte er der Leidtragende dieser Entscheidung sein?
Senator Duccius beantwortete diese von Senator Octavius gestellte Frage mit einem sehr saloppen 'Weil er es kann'. Nun, ist alles, was man tun kann, deshalb richtig und gerecht? Ist alles, was man tun kann, deshalb auch unbedingt zu tun?
Ich kann auch einen Dolch mit mir führen, ihn in den Senat schmuggeln und jeden, dessen Nase mir nicht gefällt, kurzerhand niederstrecken. Dies würde auch einige Probleme für mich lösen und durchaus auch einige Leute wohl sehr glücklich machen. Nur ist es keine Frage, ob ich dies tun kann, sondern ob ich es tun sollte, weil die Notwendigkeit es erfordert.Senator Annaeus brachte hier die Getreidespenden an römische Familien ins Spiel, die ja ebenfalls ohne Gegenleistung vom römischen Staat ausgegeben werden. Aber ist das wirklich vergleichbar? Die Ärmsten der Armen zu unterstützen, dass diese nicht verhungern, ihnen zu helfen, ihre Kinder großzuziehen, vielleicht sogar die ein oder andere Bildungsstätte zu besuchen, damit sie später in Roms Legionen dienen können, oder als Handwerker, oder Arbeiter, oder selbst als Tagelöhner, die noch immer auf die Barmherzigkeit Roms angewiesen sind, verhindert Aufstände, stärkt den Frieden in der Stadt und ist letztendlich ein Ausdruck von humanitas. Dies sind notwendige Ausgaben, um den Frieden im Reich zu schützen. Ich muss denke ich nicht an unsere Geschichte erinnern und die vielen Aufstände, die es bereits aufgrund von Hunger gegeben hat.
Welche Aufstände gilt es zu bekämpfen, wenn Caius Normalus nicht das Weingut seines Onkels Manius Superbus erhält? Warum muss hier der Staat eingreifen, nur weil der rechtmäßige Besitzer einer Sache diese mit sich geführt hat, außerhalb des Einflussbereiches seiner übrigen Familie?Senator Tiberius sagt hier sehr wohl zu recht, dass dieser Gesetzesentwurf so nicht tragbar ist.
Hingegen bin ich auch gegen die Enteignung in der vorgeschlagenen Form. Eine Enteignung aufgrund von Geisteskrankheit, schwerer Verbrechen, Infamie... kurz, aufgrund von Begebenheiten, die einen Menschen offiziell für unwürdig erklären, seinen von ihm erworbenen Besitz weiter zu verwalten, dies könnte ich ja noch verstehen. Wenn aber die einzige Verfehlung, die jemand begangen hat, darin besteht, nicht regelmäßig genug Briefe an seine Verwandtschaft zu schicken... nun, dann bin ich dieses Verbrechens wohl auch schuldig. Ich hoffe aber doch, dass dies kein so schwerwiegendes Verbrechen ist, dass deshalb gleich mein Eigentum eingezogen werden muss. Und da ich nicht will, dass meines beschlagnahmt wird, kann ich dies auch nicht für andere bestimmen, nur weil diese außerhalb Roms wohnen.“
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"Ich habe mich nicht an der Diskussion beteiligt und gegen das Gesetz gestimmt, da die Abwesenheit von Personen aus dem öffentlichen Leben, die hier mehrfach als Anlass des Gesetzes genannt wurde, schlicht keine öffentliche Sache ist", meldete sich auch Macer kurz zu Wort, nachdem um Wortmeldung jener gebeten wurde, die gegen das Gesetz gestimmt haben. "Es ist Privstsache eines jeden, wohin er geht und mit wem er kommuniziert. Ich habe in der Diskussion kein Argument gehört, warum es diesbezüglich gesetzlicher Vorgaben oder Konsequenzen bedarf. Jegliche gesetzliche Regelung dazu ist daher in meinen Augen überflüssig", teilte er seine Meinung mit und nahm wieder Platz in der Hoffnung, dass sich der Senat bald wieder relevanten Themen zuwenden würde.
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Naja, wenigstens kamen jetzt ein paar Argumente ins Spiel, mit denen man arbeiten konnte, auch wenn sich die Bereitschaft zu einer Lösung zu gelangen, doch eher in Grenzen hielt. "Trotz der bereits angekündigten Unmöglichkeit eines Kompromisses, an die ich in diesen Hallen doch nun wahrlich nicht glauben mag, möchte ich versuchen jedes einzelne Argument zu entkräften und noch einmal meinen Vorschlag hervorheben, der von keinen der hier genannten Einwände getroffen wird"
"Senator Aurelius hat auf einige große Schwierigkeiten bezüglich der Kompensation hingewiesen. Diese Treffen allesamt nicht auf den Enteignungsvorschlag zu, weshalb ich nach wie vor begrüßen würde, dass wir diesen als einzige Diskussionsgrundlage betrachten. Ich werde einige Gegenargumente von euch aufzählen und sagen, weshalb sie nicht zutreffen:
Gegenargument (1): Zu hohe Kosten - Der Enteignungsvorschlag kostet die Staatskasse rein gar nichts. Das Vermögen wird von den Familien genommen und eine Rückabwicklung erfolgt auch wieder über das enteignete Vermögen;
Gegenargument (2): Reichtumgsvermehrung durch den Staat - Findet konsequenterweise ebenfalls nicht statt. Die Absurdität, dass eine Familie plötzlich den doppelten Besitz führt, wird durch den Enteignungsvorschlag beseitigt;
Gegenargument (3): Nur aufgrund der Tatsache, dass ich schon lange nicht mehr geschrieben habe, kann eine Maßnahme ergriffen werden - Die entsprechenden Verwandten sind erst einmal nur antragsberechtigt, dies setzt nicht voraus, dass einem solchen Antrag stattgegeben wird. Selbstverständlich überprüfen die Beamten die Wahrheit des Antrages und man überprüft keinesfalls nur die Tatsache, ob irgendwelche Briefe geschickt werden, was ohnehin nicht zu prüfen ist. Was ein solcher Beamter prüft, ist, ob der Besitz noch irgendwo Verwendung findet. Am einfachsten erfolgt dies im Falle von Grundstücken oder Ländereien, bei denen sich leicht nachprüfen lässt, ob sie verwaltet werden oder brach liegen. Niemand wird dafür bestraft, dass er keine Briefe schreibt... man entzieht das Vermögen, weil mit dem Besitz offensichtlich nicht mehr gearbeitet wird. Die Notwendigkeit dies zu überprüfen entsteht aus der langen Abwesenheit der entsprechenden Person. Ich Verweise wieder auf die Ländereien, bei denen wir sehr leicht feststellen können, ob sie noch Erträge machen oder schlicht brach liegen.*
Gegenargument (4): Der Betreffende wird 'bestraft', weil er einfach woanders ist - Dies ist nicht der Fall, denn einerseits kann der entschwundene sich jederzeit sofort wieder bei den Behörden melden, wenn er von der Beschlagnahmung von Besitztümern hört und den Prozess somit abbrechen. Selbst wenn er erst sehr spät davon erfährt, kann er immer noch zur Behörde gehen und den Prozess rückgängig machen. Es gibt in dieser Angelegenheit schlicht keinen Leidtragenden, es sei denn man möchte einen Brief an die Beamten oder gar ein Gang zu jenen als Leid einstufen.
Gegenargument (5): Keine öffentliche Angelegenheit - Ich verweise auf denjenigen Besitzstand, der in jedem Fall eine öffentliche Angelegenheit ist. Der Besitz von Grundstücken und Länderein. Dies war seit jeher eine öffentliche Angelegenheit. Auch in der Vergangenheit haben Enteignungen und/oder Landverteilungen stattgefunden. Weshalb sollte dies nun plötzlich keine öffentliche Angelegenheit sein? Wir können es nicht zulassen, dass Grundstücke einfach so brach liegen und nichts mehr mit ihnen gemacht wird. Das liegt im Interesse der Res Publica, dass sie auch bewirtschaftet werden. Gerade bei sehr großen Landbesitzern kann ein eventueller Ausfall von Erträgen großen Einfluss auf die Bevölkerung haben."
Gegenargument (6): Der Staat mache hier überregulierte 'Sozialleistungen' - Das stimmt im Falle des Enteignungsvorschlages nicht. Der Staat gibt nichts, sondern er nimmt das Vermögen einfach nur von entsprechenden Personen. Deshalb ist es auch nicht mit den Getreidespenden zu vergleichen. Die Sorge, dass hier irgendwelche Leistungen an jemanden gezahlt werden, ist also ohnehin hinfällig.
"Ich glaube, dass der Enteignungsvorschlag hier eine Lösung auf ein bestimmtes Problem ist, einem sehr wohl öffentlichen Problem, welchem wir uns als annehmen sollten. Ich hoffe deshalb weiterhin auf den Kompromisswillen des Senats in dieser Angelegenheit."
Sim-Off: *Sim-On könnte man natürlich einfach behaupten, dass das entsprechende Grundstücke doch von einem NPC verwaltet wird etc., aber wenn ich mich beispielsweise einfach mal an der WiSim orientiere, so meine ich zu wissen, dass das Konto eines Exilanten nicht aktiv ist (korrigiert mich in diesem Falle gegebenfalls), demzufolge auch nicht die 50 Sesterzen pro Grundstück gezahlt werden und das Grundstück faktisch nichts erwirtschaftet. Das sollte zumindest als Anhaltspunkt dienen, dass die Behauptung, ein Grundstücke liege brach, nicht aus der Luft gegriffen ist.
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Sextus bat erneut um das Wort, da der Tiberius zwar verständlicherweise den eigenen Vorschlag verteidigen wollte, sich dabei aber einige Dinge nach Sextus Meinung erheblich schön redete.
“Dann kannst du mir sicher den Paragraphen nennen, Senator Tiberius, der es zu einer Straftat erklärt, Land brach liegen zu lassen. Dann kannst du sicher die Vorschrift nennen, die es bestimmt, dass Land auf eine gewisse Weise genutzt, verwaltet oder bebaut werden muss.
Meines Wissens nach kann ich mit meinem Landbesitz tun und lassen, was auch immer ich möchte, da es mein Land ist. Wenn ich es brach liegen lasse, ist dies kein Beweis dafür, dass ich verschwunden bin.* Noch dazu gibt das Gesetz keine Definition, was öffentliches Leben denn darstellt, folglich auch nicht, wie ich diesem fernbleiben kann.Dass ein Antrag vom Praetor erst auch bewilligt werden muss, ist für mich hingegen gar kein Argument. Einen Paragraphen in das Gesetz aufzunehmen, dessen Durchführung von den Gerichten hinterher unter Berücksichtigung eben jenes Gesetzes abgelehnt werden, ist nur eine inhaltsleere Hülle. Wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind, welche Wahl hat dann ein Praetor, als einem solchen Antrag zuzustimmen, da dieser ja den Gesetzen entspricht? Das ist doch Augenwischerei.
Consular Purgitius hat mit seinem Einwand recht, dass es Privatsache ist, wohin sich jemand begibt und mit wem er kommuniziert. Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch seiner Verwandten. “
Sim-Off: Ich kann auch, obwohl ich aktiv bin, sofort mein Konto schließen und meine Grundstücke damit inaktiv machen. Und wenn ich das fünf Jahre lang so habe, werden die mir dann auch weggenommen, obwohl ich noch da bin, weil sie “brach liegen“, selbst wenn ich es SimOn anders darstelle?
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Nachdem der Aurelier seine Antwort auf den Tiberier beendet hatte, erhob sich auch Victor mit einem zustimmenden Nicken wieder und ließ sich das Wort gewähren.
"Sowohl der Consular Purgitius Macer als auch der Senator Aurelius Lupus haben deutlich gemacht, warum auch ich diesen Themenkomplex von Enteignung, Kompensation und Todeserklärung für nicht akzeptabel halte: Weil es schlicht um Privatsachen geht und sich der Staat da nicht einzumischen hat. Ich kann hier einfach keinen Vorteil sehen, die der Staat oder das Volk als ganzes aus so einer Regelung gewinnt."
Einen Moment lang schüttelte Victor den Kopf, dann fuhr er aber noch fort, um seine Aussage etwas zu begründen, schließlich waren 'weil darum' Antworten nie sonderlich befriedigend.
"Entschuldige, Senator Tiberius Lepidus, aber der Einwand, dass die Enteignung den Staat nichts kostest, halte ich etwas schräg. Schließlich geht es hier schon um einen gewissen Verwaltungsaufwand. Aber das finde ich noch nicht mal das wichtigste: Was ist eigentlich, wenn die begünstigte Familie das Vermögen des Enteigneten verplempert, verschleudert oder schlicht verliert. Der Senat ist seit vielen, vielen Jahren das größte Beispiel dafür, dass so was in den besten Familien passiert... Und wenn jetzt die Rückforderung ansteht? Im vorletzten Vorschlag des ehrenwerten Duccius Vala war direkt die Rede davon, dass der Staat für die Kompensation verantwortlich ist. Im letzten Vorschlag war dieser Fall gar nicht mehr behandelt. Ich will mir ja gar nicht vorstellen, was für ein Loch es in das aerarium reißen würde, wenn jemand wie der Senator Matinius Agrippa erst enteignet und dann kompensiert werden müsste..."
Victor machte eine kurze, dramatische Pause, in der ihm durch den Kopf schoss, dass vermutlich einige jüngere Personen gar nicht mehr wussten, wen er meinte. Das war allerdings an dieser Stelle egal. "Zuletzt möchte ich nur noch auf den Punkt eingehen, dass es ja durchaus schon Enteignungen durch den Staat in der Vergangenheit gab und wohl auch in Zukunft geben wird: Ja, Senator Tiberius Lepidus, da hast du recht. Aber in den von dir genannten Fällen geht doch das Land oder Vermögen in den direkten Besitz und die ausschließliche Nutzung durch den Staates über und wird nicht an andere Familienangehörige des Enteigneten weiter gegeben." Dass der Vergleich zwischen Kompensation von Vermögen und Bewahrung vor dem Verhungern einer zwischen Äpfeln und Birnen war, hatte Aurelius Lupus schon erwähnt, darauf wollte Victor jetzt nicht noch mal eingehen und die Geduld aller strapazieren. Also setzte er sich wieder, nachdem er geredet hatte.
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