Erste Anhörung Cicero Octavius Anton vs Titus Ferrius Maximus IUD PRIM II/DCCCLIV

  • Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM II/DCCCLIV


    Cicero Octavius Anton
    gegen
    Titus Ferrius Maximus



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Folgendes wird Titus Ferrius Maximus vorgeworfen:


    § 5 Pars Tertia Subpars Secunda Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
    Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (P.P. § 9) bestraft.


    in Tateinheit mit


    § 9 Pars Tertia Subpars Secunda Volksverhetzung
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Monaten bestraft.

  • Kläger und Beklagter anwesend.


    Sinn dieser Ersten Anhörung ist es, eine gütliche Einigung zu erzielen.


    Kläger Cicero Octavius Anton, schildert bitte den Fall aus Eurer Sicht und erklärt dann, ob Ihr prinzipiell bereit seid, eine solche Einigung zu erzielen.

  • Der von mir Beschuldigte hielt eine öffentliche Rede, in dieser beschuldigte er die Sekte der Christen schwer und rief am Ende auf sie ich zitiere wörtlich ihnen "den garaus zu machen", dies versthe ich als Aufruf zum Mord, was eine Straftat ist, hinzu kommt, dass es sich auf eine bestimme Volksgruppe bezieht und somit sehe ich den Tatbestand der Volksverhetzung ebenfalls für erfüllt.
    Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keine Möglichkeit für eine außergerichtliche Einigung!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Ich persönliche, bin von dem ganzen Gerichtsverfahren überrascht und plädiere auf Freispruch. Ich bin neu in der Stadt und wußte nicht, daß sich hier das Meinungsbild so stark von dem sonstigen unterscheidet. In den restlichen Orten Italiens, in den ich zuvor gelebt hatte fand ich mit meinen Ansichten durchaus Zustimmung. Die Götter haben sozusagen ein böses Spiel mit mir getrieben.


    Ich nehme trotzdem kurz zu den Anklage punkten Stellung . Ich bin zwar kein Gelehrter Jurist, hoffe aber die Gesetze richtig auslegen zu können:


    Zitat

    § 9 Pars Tertia Subpars Secunda Volksverhetzung


    trifft meines Achtens nicht zu, da ich eine Aufruf gegen 'Christen' machte,die meines Erachtens nicht zu der Bevölkerung Roms zählen. Ich mag damit vielleicht falsch liegen, aber rechtlich dachte ich, daß Christen keine Staatsbürger sind und somit nicht das volle recht haben.
    In einem Gegenbeispiel, würde ich gerne wissen, wie es gewesen wäre, wenn ich gegen unseren Feind die 'Barbaren' aus dem Norden gestänkert hätte. Eine breite masse von ihnen lebt bereits unter uns und das noch nicht einmal schlecht und doch scheint hier ein Aufruf zum Kampf akzeptiert.


    Aber nun gut, ich habe unter Umständen ein Gesetz gebrochen, welches ja noch nicht geklärt ist. Jedoch wäre es dann doch die Pflicht von 'Cicero Octavius Anton' gewesen mich sofort darauf hin zuweisen, nicht war? Dies blieb leider aus. Um es genauer zu machen, blieb jeglicher Rechtlicher Einwand aus... tatsächlich fand ich sogar zuHörer. Mein Ankläger 'Cicero Octavius Anton', wollte mehr über den Vorfall wissen, der mich zu dieser Tat brachte und zwang mich sozusagen die Situation weiter eskalieren zu lassen. Ich war mir daher der Rechtslage nicht bewußt und steigerte mich zugegebnermaßen daher in die Situation hinein.


    Zitat

    5 Pars Tertia Subpars Secunda Öffentliche Aufforderung zu Straftaten


    Meines Achtens ist der Anklagepunkt hier, daß ich ausgerechnet auf dem Pantheon meine Rede halten mußte. Dafür entschuldie ich mich höflichst bei dem Gericht. Ich wußte zugegebener Maßen nicht wo ich mir Erhör erschaffen konnte. Nach dem ich nachgefragt hatte, verwies man mich zum Pantheon. Hätte ich damals jedoch gewußt, daß dies nicht der richtige Ort für jene Sachen sind, hätte ich selbsredend einen weiseren Ort mir gesucht.


    Jedoch beklage ich auch hier, daß mich niemand darauf aufmerksam gemacht hatte. Hätte dies jemand getan, wäre ich sofort von dannen gezogen.



    Ich hoffe sie sehen liebes Gericht, daß ich persönlich mir zwar einer Schuld bewußt bin, diese aber als Produkt unglücklicher Zusammenspiele sehe. Ich bin erst seit weniger als einer Woche Bürger Roms und war mir daher der Strafen nicht bewußt. Ein frühes Aufklären hätte womöglich all das hier verhindern können.


    Auf ein außergerichtliches Einigen würde ich mich freuen... befürchte aber, daß mir nicht alle wohl gesinnt sind.

  • Anton wirkte leicht erboßt, er stand auf
    "Erstens Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz, jeder ehrenwerte Bürger Roms sollte die Gesetze des Kaisers und des Senates kennen!"


    Er beruhigte sich einwenig, seine Stimme klang wieder vertrauensvoll und beruhigend


    "So nun, zu der Ausführung des Angeklagten, die Mitglieder der Christen Sekte seien keine Bürger Roms, wo steht das?


    Ich frage euch wo steht dies geschrieben??


    Und selbst wenn, in § 9 Pars Tertia Subpars Secunda Volksverhetzung steht Volk und nicht Bürgerverhetzung, oder, womit sich dieser Einwand erübrigt hätte!


    Und mit der Anklage wegen verstoßes gegen Pars Tertia Subpars Secunda Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist keines wegs der Ort der Rede gemeint, sondern die Aufforderung zu Mord!"

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Anton erhebt sich erneut
    "um noch kurz einmal auf die Anschuldigungen des Angeklagten zu sprechen zu kommen, ich hätte nachgefragt, interessegezeigt etc. dies diente nur einem einfachen Zweck, ihr alle wißt, ich bin ein alter Mann, ich war mir nicht sicher, was ich hörte, daher fragte ich nach ..."

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Euer Ehren,ich bitte um Einsrpuch... 'Cicero Octavius Anton', wurde noch nicht das Recht gegeben Stellung zu nehmen



    ...


    Zumal ich in jeglichem Falle eines schlechten Benehmens erst der Straftat bewußt gemacht hätte werden müssen. Verbrechen soltlen gestoppt werden, sobald sie passieren... sie erst noch eskalieren zu lassen halte ich für falsch. Vieles hätte verhindert werden können

  • Anton guckte gelangweilt in Richtung von Titus Ferrius Maximus, will dieser anscheinend den Prozess, durch kleine Juristische Tricks, unnütz in die Länge ziehen ... auch von wirklicher Reue sieht er nichts.


    Er erhebt sich kurz


    „Ich bitte das Gericht um Entschuldigung“


    er setzt sich wieder und blätterte in einigen Unterlagen.

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Hungaricus blickt leicht belustigt, aber nur leicht...


    So, wenn die Herren Ankläger und Beklagte einmal zum Streiten aufhören würden, das ist ein Gericht und nicht ein Waschweiberstand in der Subura, ist das klar?


    Wenn Ihr schon mit Paragraphen herumwerft, die Auslegung der Gesetze, seid so nett, überlasst bitte den Juristen. Wir sind da nicht das "Heitere Bezirksgericht".


    Ich sehe schon, eine gütliche Einigung wird wohl nicht zustandekommen.


    Es wird ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt.


    Die Erste Anhörung Cicero Octavius Anton vs Titus Ferrius Maximus IUD PRIM II/DCCCLIV wird hiermit geschlossen.

  • Anton erhob sich und ging kurz zum Praetor
    "Bitte sendet den Termin doch zu meinem Casa, ich muss nun aufbrechen zu der Verlobungsfeier des Kaisers, ich werde euch dort doch auch antreffen, nehme ich an?
    Einen schönen Tag wünsche euch noch und lang lebe der Kaiser"


    mit diesen Worten wandte er sich von Hungaricus ab und ging auf den Angeklagten zu


    "Euch auch noch einen recht angenehmen Tag"


    drehte sich um und verließ das Gericht ohne eine Antwort abzuwarten.

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Hungaricus grinste. Was für eine Frechheit von dem alten Herrn... Na, er würde schon früh genug von dem Termin erfahren.


    Der Termin der Hauptverhandlung wird auf den ANTE DIEM III KAL OCT DCCCLIV A.U.C. (29.9.2004/101 n.Chr.)festgelegt.

  • Der Proconsul Germanias betrat den Gerichtssaal.


    Hohes Gericht, werter Ankläger. Entschuldigt mein Auftreten. Doch bevor sich dieser junge Probatus noch tiefer in sein Unheil hineinreitet möchte ich seine Verteidigung übernehmen so denn er will...

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Hungaricus grinste lange.


    Ah, seid gegrüßt, Proconsul Sedulus. Wie schön, Euch hier zu treffen. Und wie schön: Ihr habt Euren eventuellen zukünftigen Klienten gerade verpasst. Seid so nett und macht das bitte außerhalb des Gerichtssaals aus.

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