De Publicanis

  • "Patres conscripti, noch einmal wende ich mich an euch um über eine Sache zu sprechen, die meines Erachtens nach gesetzlich erläutert gehört." , sprach Vala wohl zum letzten Mal in seiner Funktion als Konsul den Senat an und brachte damit ein weiteres Anliegen ein... und tatsächlich auch das letzte, das auf seiner sehr langen Agenda gestanden hatte, "Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Fixierung des Umgangs mit den Pächtern von Aufgaben und Kompetenzen der Res Publica: den Publicani.
    Wir alle wissen, dass die Publicani ihren Höhepunkt bereits hinter sich hatten... das haben andere Gruppen in der Gesellschaft und Wirtschaft auch, und dennoch sollte man nicht aufhören ihnen Aufmerksamkeit zu schenken.


    Selbst wenn die Principes es den Publicani genommen haben, in den meisten Provinzen Steuerpachten zu übernehmen, ist ihr Wirken im Reich dennoch groß genug um einer nachträglichen gesetzlichen Fixierung zu befürfen.


    Ich stelle deshalb folgenden Gesetzentwurf zur Diskussion:"


    De Publicanis


    §1 Ein Publicanus ist ein Unternehmer, der zeitlich befristet Aufgaben der Res Publica übernimmt.
    (1) Die Aufgaben können durch Offizielle der Res Publica ausgeschrieben werden. Ausgenommen hiervon ist die Eintreibung von regulären Steuern.
    (2) Ein Publicanus kann sich im Zuge dieser Ausschreibungen um eine solche Aufgabe bewerben.
    (3) Auf die Ausschreibung folgt ein Bietverfahren, in welchem jener Publicanus den Zuschlag bekommt der am meisten für dieses Aufgabengebiet bietet.
    (4) Die Ausschreibung ist auf ein Jahr begrenzt.
    (5) Der Publicanus hat bei gewonnenenem Bietverfahren die Ausführung der Aufgabe und die Einhaltung der damit verbundenen Gesetze zu gewährleisten.

  • Ein wenig verdreht das Geschäft. Avarus musste sich erst einmal ins Gedächtnis holen, was die Publicani so taten. Sie boten also auf eine Dienstleistung, wie die Straßenkehrer von Rom zum Beispiel und gaben dabei Garantien ab, was der Umfang ihrer Putz Tätigkeit betraf. Also ob sie einmal in der Woche bereit waren durch die jeweilige Straße zu kehren oder ob sie es täglich machten. Jener mit dem meisten Einsatz für das immer gleiche Geld bekam den Zuschlag. Somit geht das gesamte Risiko auf den Publicani über und die Stadt kann sich das beste Angebot heraus picken. Für den Staat eine feine Sache blieb nur die Frage danach, was geschah, wenn der Publicani seine Dienstleistung nicht so ausführte, wie er sie zur Auftragsvergabe beworben hatte...


    "Senatores, fehlen uns da nicht gesetzlich festgelegte Fristen, welche regeln wann ein Auftrag durch die Res Publica zurück gezogen werden kann, wenn die umworbenen Dienstleistungen nicht oder nicht angemessen erbracht werden?"

  • "Ich denke, solche Regelungen können im Einzelfall die jeweilige Ausschreibung betreffend getroffen werden", meldete sich Macer auf die Frage von Senator Germanicus Avarus hin zu Wort. "Immerhin wird es Ausschreibungen von ganz unterschiedlichem Umfang geben, möchte ich annehmen. In dem einen Fall mag es angemessen sein, einen Auftrag bereits nach wenigen Wochen wieder zu entziehen, während es in anderen Fällen womöglich Monate braucht, bis man überhaupt erkennen kann, ob der Auftrag angemessen ausgeführt wird. Zudem geht es ja in vielen Fällen darum, dass der Staat die im Angebot genannte Summe erhält - sobald diese gezahlt wird, kann es dem Staat genaugenommen ja sogar egal sein, in welchem zeitlichen Rahmen der Pächter die eigentliche Arbeit dann verrichtet", gab Macer zu bedenken.

  • "Es geht mir nicht darum die Pächter zu dengeln. Dennoch geht der Staat im System mit den Publicanii auch eine Verantwortung ein, die darauf beruht, das die Arbeiten erledigt werden. Das Volk von Rom entscheidet letztlich wie diese Tätigkeiten ausgeführt wurden. Was der Staat sich nicht leisten kann, sind nun mal Schwänzereien oder Gleichgültigkeit geht es um die wichtigen Aufgabengebiete, die in den letzten Jahren die Publicanii übernommen haben. Mir selbst sind da einige Beschwerden zu Ohren gekommen. Dennoch halte ich das bisherig betriebene System für richtig und auch den Vorschlag des Senator Duccius es jetzt auf rechtlich begründete Füße zu setzen in dem Rahmen was der Senat für begründet erachtet."

  • Zu seinem ersten Worten im Senat seit seiner Statthalterschaft in Germania erhob sich Modestus auf seinen Gestock gestützt adressierter ehr in seiner Toga praetexta die Sentoren. "Patres conscripti, es ist mir eine Ehre und ein Privileg heute wieder vor euch sprechen zu können. Das letzte Mal ist schon viel zu lange her." setzte Modestus mit einem zufriedenen Lächeln an. Er machte eine kurze Pause und lies seinen Blick über die Reihen der Anwesenden wandern, um so auch jedem die Gelegenheit zu geben ihn zu sehen "Wenn ich es richtig verstehe, wünscht Praetorier Germanicus Avarus eine genauere Kontrolle der Publicani, während Consular Purgitius Macer gleiche Fristen für alle Publicani für unpraktisch hält. Ich denke dafür gibt es eine Lösung."


    "Wir könnten im ersten Paragraph einfügen, dass eine solche Ausschreibung bestimmte Auflagen enthalten muss, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Im fünften Parapgah fügen wir dann noch hinzu, dass der Publicanus nicht nur die Gesetze sondern auch die Auflagen der Ausschreibung einhalten muss. Tut er das nicht, verstößt er gegen geltendes Recht und der Auftrag kann ihm jederzeit entzogen werden. Damit erlauben wir eine genauere Kontrolle durch die damit befassten Amtsträger ohne zu sehr ins Detail zu gehen." Führte Modestus aus und machte noch einmal eine kleine Pause. Er wollte diese kleinen Anmerkungen nicht zu einer theatralischen Rede vor dem Senat aufbauschen. Aber nach vielen Jahren der Abwesenheit sollte sein erster Redebeitrag im Senat auch mehr als zwei Sätze enthalten. Also fuhr er fort. "Ich möchte noch vorschlagen im dritten Paragraphen statt Publicanus das Wort Unternehmer zu verwenden. Schließlich ist es nicht erforderlich Publicanus zu sein, um sich für einen Auftrag zu bewerben." Und nach einem letzten Blick in die Reihe der Senatoren setzte sich Modestus wieder.

  • "Praetorius Annaeus, willkommen zurück im Senat Roms." , begrüßte der duccische Konsul den Annaeus mit frohen Worten, bevor er sich wieder der Sache zuwandte und die Anregungen der Senatoren in seinem Vorschlag verewigte:


    De Publicanis


    §1 Ein Publicanus ist ein Unternehmer, der zeitlich befristet Munera, also Aufgaben der Res Publica übernimmt.
    (1) Die Munera können durch Offizielle der Res Publica ausgeschrieben und an Bedingungen geknüpft werden.
    (2) Ausgenommen von den an Publicani übertragbaren Munera sind die Eintreibung von regulären Steuern sowie Aufgaben des Exercitus.
    (3) Ein Publicanus kann sich im Zuge dieser Ausschreibungen um eine solche Aufgabe bewerben.
    (4) Auf die Ausschreibung folgt ein Bietverfahren, in welchem jener Publicanus den Zuschlag bekommt der am meisten für dieses Aufgabengebiet bietet.
    (5) Die Ausschreibung ist auf ein Jahr begrenzt.
    (6) Der Publicanus hat bei gewonnenenem Bietverfahren die Ausführung der Munera und die Einhaltung der damit verbundenen Gesetze zu gewährleisten.
    (7) Der Ausschreibende kann die Ausschreibung bei Nennung triftiger Gründe vor einem Praetor oder dem Legatus Augusti Pro Praetore für nichtig erklären lassen.


    "Neu sind hierbei die durch Praetorius Germanicus angeregten Bedingungen, die ich zuvor eigentlich für vollkommen selbstverständlich gehalten habe... immerhin geht es um einen Vertragsschluss zwischen Ausschreibenden und Publicani, der solche Bedingungen per definitionem enthalten sollte." , ging Vala auf erst auf die Anregung des Germanicus ein, bevor er sich seinem Unterstützer zuwandte, "Der Begriff des Unternehmers trifft den Kern des Publicanicum nicht. Ein Unternehmer kann durchaus Geschäfte tätigen ohne Dienste der Res Publica zu übernehmen oder diese auch nur zu tangieren... sehen wir einmal von seiner Gesetzestreue und seinen gezahlten Steuern ab. Ein Publicanus allerdings, und das ist ja schon seinem Titel inne, dient als Unternehmer der öffentlichen Sache, also der Res Publica. Ein Publicanus ist in jedem Fall ein Unternehmer, aber ein Unternehmer nicht in jedem Fall ein Publicanus."




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  • "Nun?", hakte Vala noch einmal nach, als sich der Senat recht still zu diesem neuen Vorschlag zeigte, "Wenn es hierzu keine weiteren Einwände gibt, würde ich den Vorschlag zur Abstimmung stellen?! Man könnte noch bedenken, den früher oft informell verwendeten Begriff des 'Ordo Publicanorum' zu fixieren... oder dies erst später bei Notwendigkeit tun."











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  • "Ich habe noch einige, wenige Änderungsvorschläge. Es geht nur um einige Formulieren. Momentan macht es den Eindruck, dass nur wer bereits Publicani ist, sich für ein eine Munera bewerben kann. Dies möchte ich vermeiden. Darüber hinaus gibt es noch andere Statthalter als die Legati Augusti pro Praetore. Davon abgesehen findet der Gesetzesvorschlag aber meine vollste Zustimmung." sagte Modestus und präsentierte den Gesetzesvorschlag mit den kleineren Änderungen. Zur Übersichtlichkeit waren die veränderten Worte sogar unterstrichen.


    De Publicanis


    §1 Ein Publicanus ist ein Unternehmer, der zeitlich befristet Munera, also Aufgaben der Res Publica übernimmt.
    (1) Die Munera können durch Offizielle der Res Publica ausgeschrieben und an Bedingungen geknüpft werden.
    (2) Ausgenommen von den an Publicani übertragbaren Munera sind die Eintreibung von regulären Steuern sowie Aufgaben des Exercitus.
    (3) Jeder Freie kann sich im Zuge dieser Ausschreibungen um eine solche Aufgabe bewerben.
    (4) Auf die Ausschreibung folgt ein Bietverfahren, in welchem jener Bieter den Zuschlag bekommt der am meisten für dieses Aufgabengebiet bietet.
    (5) Die Ausschreibung ist auf ein Jahr begrenzt.
    (6) Der Höchstbietende hat bei gewonnenenem Bietverfahren die Ausführung der Munera und die Einhaltung der damit verbundenen Gesetze zu gewährleisten.
    (7) Der Ausschreibende kann die Ausschreibung bei Nennung triftiger Gründe vor einem Praetor oder dem Statthalter für nichtig erklären lassen.

  • "Ich halte den Entwurf des Senator Duccius für ausreichend, da zum Beispiel bereits geregelt ist, das ein Publicanus kein Sklave sein kann und es als sicher gilt, das in einem Bieterverfahren der Auftragsvergeber das für ihn günstigste Angebot wählt. Solche Begriffe wie Höchstbietender oder Freier oder Bieter zu wählen, um das Wort Publicanus zu ersetzen, darin sehe ich keine Verbesserung für das Gesetz."

  • "Wenn wir die ursprüngliche Formulierungen verwenden, schließen wir jeden, der nicht bereits Publicanus ist, von den Bietverfahren für Munera aus. Der dritte Absatz besagt, dass sich ein Publicanus am Bietverfahren beteiligen kann. Jeder andere Bürger, der noch keine Munera übernommen hat, offenbar nicht. Es macht doch keinen Sinn, dass man bereits ein Bietverfahren gewonnen haben muss, um an einem Bietverfahren teilnehmen zu können." Modestus hatte seine Meinung ohne Schärfe in seinem Ton dargestellt. Er wollte nicht gegen Germanicus Avarus oder Duccius Vala wettern. Er war sogar froh, dass sich Germanicus Avarus an der Diskussion beteiligte. Er sah hier einfach nur zwei Punkte, die geändert werden mussten. Und zu dem zweiten Punkt wollte er gleich kommen. Dieses Gesetz wird auch in Provinzen Gültigkeit haben, die nicht von einem Legatus Augusti pro Praetore verwaltet werden. In meinen Augen sollte ein Proconsul eine problematische Ausschreibung genauso anulieren können, wie ein Legatus Augusti pro Praetore." Nachdem er die Gründe für seine Änderungsvorschläge noch einmal dargelegt hatte, lies er seinen Blick noch einmal durch die Reihen der Senatoren wandern "Ich weiß meine Änderungsvorschläge grenzen an Pedanterie. Aber ich halte sie für notwendig." Damit setzte er sich wieder und die Sache war für ihn abgeschlossen.

  • "Es sind ohne Zweifel Spitzfindigkeiten." , stimmte der duccische Konsul, der normalerweise auf Spitzfindigkeiten weniger gut zu sprechen war, dem annaeischen Praetorius zu, "Allerdings kann ich mich der Argumentation in diesem Fall anschließen... ein etwas differenziertere Sprache wird späteren Fällen nicht schaden."


    Da dies alles an bisherigen Einwänden und Änderungsvorschlägen war, sah Vala keinen Grund den Antrag nicht abschließend zur Wahl zu stellen.






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