DECRETUM IMPERATORIS


  • DECRETUM IMPERATORIS


    Durch dieses Dekret wird die militärische Stärke, als auch die wirtschaftliche entscheidend gesteigert. Es werden wo nötig neue Legionen gebildet, berittene Hilfstruppen (ALA AUXILIARIS) und zu Fuß kämpfende Hilfstruppen (COHORS AUXILIARIS) geschaffen.
    Die Legionen aller Provinzen werden auf einen Nominalpersonalstamm von 6000 Mann festgesetzt, den der Einheitsführer wenn möglich immer zu halten, nie aber ohne Befehl auszubauen hat. Eine nicht als Stammlegion erklärte Legion bekommt keine "wirklichen" Soldaten zugewiesen, kann aber mit Genehmigung des Imperator Caesar Augustus einen Legatus Legionis erhalten. Eine weitere Zuweisung unterer Offiziere für eine solche Legion kann ebenfalls genehmigt werden.
    Truppen der Provinzen dürfen diese ohne Genehmigung des Imperator Caesar Augustus nicht verlassen.
    Eine Legion kann bei Notwendigkeit (hohe Personaldichte) durch Antrag des Proconsuls zu einer Stammlegion (Zweitlegion!) erklärt werden und somit den vollen Rängebaum erhalten. In diese Legion können dann auch Neumitglieder eintreten.


    Eine Hilfstruppenala wird auf 1000 Reiter festgesetzt, die unter Erlaubnis des Imperators einen Praefecten als Kommandeur erhalten kann.
    Die Hilfstruppenkohorte wird auf 500 Mann festgesetzt, die unter Erlaubnis des Imperator Caesar Augustus einen Praefecten als Kommandeur erhalten kann.


    Es werden 10 neue Provinzen geschaffen, um den optischen und gesellschaftlichen Effekt des Römischen Reiches besser simulieren zu können. Diese Provinzen gelten als Reserveprovinzen im Gegensatz zu den bestehenden Stammprovinzen. Diese werden nur mit einem Proconsul und einem Rangsystem versehen, wenn die Personaldichte der anderen Provinzen dies rechtfertigt.
    Die Regierungsgewalt über eine Reserveprovinz kann einem Procurator übergeben werden (Ehrenposten).
    Eine HP-Gestaltung ist hierbei nicht verpflichtend.


    Der Einsatz römischer Truppen muss vom Proconsul oder den direkten Einheitsführern dem Imperator Caesar Augustus gemeldet werden. Dieser muss den Einsatz genehmigen. Dies gilt nicht bei Notmaßnahmen, gegen schnelle feindliche Einfälle, die eine Meldung aus Zeitgründen nicht gestatten.
    Sollte ein Feldherr einen Ehrennamen und die Ornamenta Triumphalia verlangen, so hat das der Imperator Caesar Augustus zu befürworten. Dann stimmt der Senat mit einfacher Mehrheit darüber ab.
    Auszeichnungen für beteiligte Legionen werden nur vom Imperator Caesar Augustus verliehen.
    Ehrennamen für Legionen werden aus der zur Verfügung stehenden Liste vom Legatus Legionis und/oder dem Proconsul dem Imperator Caesar Augustus vorgeschlagen. Dieser hat bei der Vergabe das letzte Wort.
    Reservelegionen erhalten keine Auszeichnungen, keine Ehrennamen und kein Emblem.


    Folgende Truppen und Provinzen wurden erstellt und in folgende Kommandogewalt übergeben:


    Übergeordnete Kommandos über alle vorkommenden Truppen hat der Imperator Caesar Augustus.


    Provincia Italia (PROV ITA)


    LEG I TRAIANA (Stammlegion)
    I-VII COH PRAE
    VIII COH PRAE
    I ALA AUX
    II ALA AUX
    I COH AUX


    Provincia Germania (PROV GER)


    LEG II GERMANICA
    LEG V AUGUSTA
    III ALA AUX
    IV ALA AUX
    II COH AUX
    III COH AUX
    IV COH AUX


    Provincia Britannia (PROV BRI)


    LEG III BRITANNICA (Stammlegion)
    LEG XI GALLICA
    V ALA AUX
    V COH AUX
    VI COH AUX


    Provincia Syria (PROV SYR)


    LEG IV SYRICA (Stammlegion)
    LEG VIII ADIUTRIX
    VI ALA AUX
    VII ALA AUX
    IX COH AUX
    X COH AUX


    Provincia Hispania (PROV HIS)


    LEG IX HISPANA
    VIII ALA AUX
    VII COH AUX
    VIII COH AUX


    Provincia Aquitania (PROV AQU)


    XI COH AUX
    XII COH AUX
    XIII COH AUX


    Provincia Illyricum (PROV ILL)

    LEG X GEMINA
    IX ALA AUX
    X ALA AUX
    XIV COH AUX
    XV COH AUX


    Provincia Dacia (PROV DAC)


    X COH PRAE, Praefectus Praetorio Gaius Iulius Caesar Germanicus
    XI ALA AUX
    XII ALA AUX
    XVI COH AUX
    XVII COH AUX


    Provincia Thracia (PROV THR)


    LEG VII MACEDONICA
    XIII ALA AUX
    XVIII COH AUX
    XIX COH AUX


    Provincia Achaia (PROV ACH)


    XIV ALA AUX
    XX COH AUX


    Provincia Asia (PROV ASI)


    LEG VI APOLLINARIS
    XV ALA AUX
    XVI ALA AUX
    XXI COH AUX


    Provincia Aegyptus (PROV AEG)


    IX COH PRAE
    XVII ALA AUX


    Provincia Africa Proconsularis (PROV AFR PRO)


    XVIII ALA AUX
    XXII COH AUX


    Provincia Mauretania (PROV MAU)


    XIX ALA AUX
    XX ALA AUX
    XXIII COH AUX


    ROMA, ANTE DIEM IV KAL AUG MMDCCLVI A.U.C (29. Juli 2003/2756)
      


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