Über eine Änderung im Codex Militaris

  • Manchmal konnten sich die Consuln aufgrund ihrer politischen Erfahrung, der Kenntnis der verschiedenen Senatoren und natürlich ihrer zahlreichen Kontakte denken, zu welchem Thema ein Senator sprechen wollte, auch wenn er es nur vage ankündigte. Diesmal waren die Consuln aber beide unwissend und konnten daher auch nicht viel mehr ankündigen, als den Namen des nächsten Redners.


    "Es spricht nun der gewesene Aedil Iulius Centho zu einer Änderung im Codex Militaris."

  • „Patres Conscripti! “ Begann Lucius nachdem ihm das Wort erteilt Wurde. Er ging einige Schritte in die Mitte des Senats. „Ich habe mich unlängst mit dem Codex Militaris beschäftig. Ich bin der Meinung das man an der einen oder anderen Stelle etwas nachschärfen kann. Ich habe Dinge die Teils üblich sind oder Teils üblich waren zusammen gehtragen und versucht sie in eine Form zu geben. Ich stelle daher den Antrag den Passus Die Berufung zum Dienst und die Entlassung neu zu gliedern und wie folgt zu ändern.


    Berufung in den Dienst des Exercitus Romanus.
    Wer sich als Voluntarii (Freiwilliger) zum Dienst im Exercitus Romanus als römischer Bürger meldet, als Lecti (Wehrpflichtiger) ausgehoben wird, oder als Vicarii (Ersatzmann für einen Ausgehobenen) gestellte wird. Der wird einer Musterung, einer Probatio unterzogen, um seine Tauglichkeit zu beweisen.
    Zum Dienst im Exercitus Romanus kann nur berufen werde, wer Ingenui (frei geboren), gesund und unverheiratet ist, keine Straftaten begangen und keine ehrlosen Tätigkeiten ausgeübt hat.
    Der die Probatio durchführende Offizier hat die Verantwortung die Angaben zu prüfen und haftet dafür.
    Zum Dienst in die Legionenen, die Cohortes Urbanae und die Cohortes Praetoriae wird nur berufen, wer römischer Bürger ist.
    Römische Bürger verpflichten sich auf 20 Jahre im bei den Legionen, auf 16 bei den Cohortes Urbanae und auf 12 bei den Cohortes Praetoriae zum Dienst.
    Ferner können alle Mitglieder des Exercitus Romanus ihre anerkannten Söhne zum Erben einsetzte auch wenn diese illegitim sind. Der Imperator Caesar Augustus kann Personen seiner Wahl für einen Zeitraum seiner Wahl zum Dienst im Exercitus Romanus berufen.

    Wer sich freiwillig zum Dienst im Exercitus Romanus in der Auxilia bei den Cohorten oder den Alae und der Classisals als römischer Bürger, Peregrinus (Fremder) oder Socii (Bundesgenosse) meldet also Voluntarii (Freiwilliger) ist. Der wird einer Musterung, einer Probatio unterzogen, um seine Tauglichkeit zu beweisen. Zum Dienst in der Auxilia bei den Cohorten oder den Alae und der Classis kann nur berufen werde, wer Ingenui (frei geboren), gesund und unverheiratet ist, keine Straftaten begangen und keine ehrlosen Tätigkeiten ausgeübt hat.
    Der die Probatio durchführende Offizier hat die Verantwortung die Angaben zu prüfen und haftet dafür. Wer sich zum Dienst in der Auxilia bei den Cohorten oder den Alae und der Classis meldet verpflichten sich auf 25 Jahre.
    Ferner können alle Mitglieder des Exercitus Romanus ihre anerkannten Söhne zum Erben einsetzte auch wenn diese illegitim sind. Der Imperator Caesar Augustus kann Personen seiner Wahl für einen Zeitraum seiner Wahl zum Dienst im Exercitus Romanus berufen.


    Entlassung aus dem Dienst des Exercitus Romanus.
    Wer die Missio (Entlassung) erhält, erhält diese als Ignominiosa (unehrenhaft) wenn er auf Grund seiner Taten etwa Feigheit oder Ungehorsam aus dem Exercitus Romanus ausgeschlossen wird. Dies kann bei allen Dienstgraden unter dem Centurio durch ein Gericht aus den obersten Offizieren im Rang eines Tribunen, Präfekten oder dem Legaten geschehen. Bei Offizieren wie Centurionen und darüberhinaus aber hat nur der Augustus das Recht zu unterteilen.


    Wer die Missio (Entlassung) als Versehrter erhält, erhält sie Causaria (ehrenhaft). Wenn er seinen Dienst getreu geleistet hat aber ihn Verwundung oder Krankheit für die Dienst untauglich werden lassen. Er erhält eine Abfindung in Form von Geld als Missio nummaria aus dem Aerarium militare entsprechend seiner Dienstzeit und die Ehrungen die ihm seine Vorgesetzen verleihen. Er darf sich Veteranus nennen, Prätorianer aufgrund ihrer besonderen Würde Veteranus Augusti


    Wer die Missio (Entlassung) erhält, nach dem er die voll Zeit abgeleistet und die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten hat. Erhält sie Honesta (ehrenhaft).
    Er erhält als Miles der Legionenen, Cohortes Urbanae und Cohortes Praetoriae eine Abfindung. Nach seinem Rang und seinen Ehren in Form von Geld als Missio nummaria in Höhe des fünfzehnfachen seines letzten Soldes. Maximal jedoch 12000 Sesterzen für Prätorianer und 7500 Sesterzen für alle anderen. Oder als Missio agrria (Landlos) aus dem Aerarium militare und die Ehrungen die ihm seine Vorgesetzen verleihen. Wenn er Prätorianer ist hat er das Recht auf einen Nachweis (Militärdiplom) seiner Ehrenhaften Entlassung. Er erhält als Veteranus oder Veteranus Augusti die Ehrungen der Decuriones der Städte und ist in seiner Wohn und Heimat Stadt von allen munera (Pflichten) entbunden.


    Er erhält als Miles der Auxilia bei den Cohorten oder den Alae und der Classis, wenn er Peregrinus (Fremder) oder Socii (Bundesgenosse) das römische Bürgerrecht, das Conubium und die Ehrungen die ihm seine Vorgesetzen verleihen. Er hat das Recht auf einen Nachweis (Militärdiplom) seiner Ehrenhaften Entlassung. Er darf sich Veteranus nennen. Er erhält als Veteranus die Ehrungen der Decuriones der Städte und ist in seiner Wohn,- und Heimatstadt von allen munera (Pflichten) entbunden.“
    Vermutlich würde es wieder nicht einfach so durchgehen aber so war der Senat nun mal wenn es nicht zu Diskutieren gäbe bräuchte man sie ja auch nicht.


    Sim-Off:

    Das Ganze beruht im Allgemeinen auf Junkelmann und Le Bohec.

  • Eine Änderung am Codex Militaris ließ Macer aufhorchen und den folgenden Redebeitrag etwas genauer verfolgen, als er es bei manch anderen tat. Natürlich kannte er nicht jedes Gesetz im Wortlaut auswendig oder hatte den Text zur Hand, so dass er auch bei diesem Vortrag nur vage erahnen konnte, wo sich Änderungen welchen Ausmaßes verbargen, aber immerhin kannte er sich gut genug aus, um recht bald das Wort ergreifen zu wollen.


    "Ein interessanter Vorschlag, Senator Iulius, der sicher einen Gedanken wert ist. In der Tat führt dein Vorschlag einige Aspekte auf, die die derzeitige Fassung wohl nicht in diesen Details enthält und deren Ausführung sicher nicht schaden kann", begann er seine Rede mit einem Ausdruck der Zustimmung.


    "Was den Absatz zur Entlassung aus dem Dienst angeht, möchte ich auch lediglich anregen, die Reihenfolge umzukehren und mit der ehrenhaften Entlassung zu beginnen, denn diese sollte ja schließlich der Regelfall sein. Ansonsten lässt sich vielleicht hier und dort noch eine sprachliche Feinheit ändern, aber das möchte ich nach einmaligem Vortrag ohne eine Schriftfassung auch gar nicht zu genau beurteilen", begann er mit dem seiner Ansicht nach leichteren Teil.


    "Der erste Teil zur Berufung in den Dienst erschien mir jedoch unnötig komplex. Wenn ich dich richtig verstande habe, ist dein Anliegen wohl die Trennung der Regelungen für Bürger und Peregrini. Dennoch hatte ich beim Zuhören den Eindruck, dass sich eine ganz erhebliche Menge Text völlig identisch für beide wiederholt, während die Unterschiede bekanntermaßen ja nur in den Einheiten und der Dienstzeit liegen, nicht wahr?", vergewisserte er sich gleichzeitig mit seiner Anmerkungen, dass er überhaupt richtig gehört hatte. "Aus Gründe der Klarheit würde ich es hier eindeutig bevorzugen, wenn gleiches auch nur einmal genannt wird und nicht zweimal. Ferner ist mir völlig schleierhaft, was die Einsetzung von Erben mit der Berufung zum Dienst zu tun hat. Wenn überhaupt, hängt dies ja mit der Pflicht der Soldaten zur Ehelosigkeit zusammen und sollte deshalb an der dazu entsprechenden Stelle aufgeführt werden. Wobei ich selbst dazu noch die Frage stellen möchte, ob es denn überhaupt eine Sache des Codex Militaris ist, denn dass man seine Söhne als Erben einsetzen kann, ist ja kein Vorrecht der Soldaten, sondern eine allgemeine Angelegenheit", führte er schließlich den letzten Punkt auf, den er als Kritik anbringen wollte, bevor er schwieg und auf eine Antwort wartete.

  • Sim-Off:

    Da der Handlungsstrang noch offen und auch in keiner Weise von der Zeit überholt ist greife ich ihn frech noch mal auf. :verbeug:



    Nach einer längeren Pause des Überlegens antwortet Lucius. Der erste Teil der Erwiderung war natürlich ein Selbstläufer. Denn im Grunde war es ihm nicht so wichtig in welcher Reihung die Grade der Entlassung standen, wichtig war der Inhalt.
    „Ich werde dass ändern Consular Purgitius. Ich denke nicht dass, das für mich ein Problem darstellt. Ich habe die Reihung so vorgenommen um im Text die Wertigkeit der Missio zu steigern aber dein Argument ist natürlich auch schlüssig.“
    Dann nickte er auf die Feststellung des Consulars. „Das ist korrekt Consular ich war der Meinung das hier eine Trennung sich auch im Text widerspiegeln sollte. Auch wenn sich der Text wiederholt finde ich das es durchaus nicht zu viel wird. Da sich so jeder bei dem entsprechen Passus einlesen kann. Wenn ein Offizier sich darauf vorbereitet in Zukunft die Probatio bei Bürgern die zur Legion, den Cohortes Urbanae oder den Cohortes Praetoriae wollen durchzuführen. Dann liest er den entsprechenden Abschnitt der Lex. Er muss nichts über die Kriterien vor Peregrini lesen die zu den Auxilia Cohorten den Alae oder der Classisals wollen und umgekehrt. Es mag im Gesetzestext mehr sein aber der, ich sage mal Anwender muss aber nur das lesen was er benötig.“ Allerdings hatte er Grade Festgestellt das zum Beispiel der Satz. Der Imperator Caesar Augustus kann Personen seiner Wahl für einen Zeitraum seiner Wahl zum Dienst im Exercitus Romanus berufen. Nur ein Mal benötigt würde und man diesen vielleicht allem Voran gestellt werden sollte.


    Was nun den Passus anging mit den Erben hier lang die Sache anders. Wo er am Ende stand war Lucius nun wieder gleich. „Was nun die Einsetzung des Erben angeht muss ich hier kurz aushohlen. Wie einigen noch aus dem Studium des Rechts bekannt sein dürfte war es früher so das Römische Bürger, Peregrinii nicht testamentarisch zum Erben einsetzten durften. Da aber Milies auf Grund der Rechtslage keine gültige Ehe eingehen können. Waren und sind ihre Kinder oft bis zu ihrer Entlassung Peregrini. Hier hat nun der göttliche Augustus einen Reskript erlassen wonach Milies immer ihre Sohne zum Eben erklären können. Ich habe diesen Passus wieder mit aufgenommen. Da ich der Meinung war das der Gesetzgeber hier noch mal bekräftigen sollte. Das er keinen Zweifel daran lassen will das die Söhne der Milies zu ihrem Recht gelangen werden egal wie die Sache ausgeht.“ Immerhin schafte es ja ein guter Teil der Milies nicht die besondere Altersgrenze zu überschreiten. Und das nicht nur weil sie in der Schlacht starben sondern auch weil sie schlicht nicht so alt wurde. Mit dem Satz wurde für Lucius eindeutig klar gemacht. Das der Sohn eines Soldaten, auch wenn der Soldat vor dem Dienstende verstarb zum Sohn und Erben erklärt werden konnte und so zum Bürgerrecht kam. Auch wenn die Gesetzeslage in anderen Fällen das nicht explizit garantierte.

  • Macer ließ sich die genannten Argumente in Ruhe durch den Kopf gehen, bevor er erneut das Wort ergriff. "Bezüglich der Erben muss ich dir Recht geben, dass unter diesem Gesichtspunkt eine Erwähnung im Codex Militaris sinnvoll ist. Dennoch halte ich es weiterhin für eine gute Idee, diesen Hinweis an anderer Stelle unterzubringen als bei den Modalitäten der Berufung zum Dienst. Um bei deinen eigenen Argumenten zu bleiben, würde dem Leser dies sicher das Auffinden der entsprechenden Passage erleichtern", begann er zunächst mit dem zweiten Punkt, da er hier nur mäßigen Widerspruch zu den Ausführungen seines Kollegen äußern wollte.


    Beim anderen Punkt wurde sein Widerstand massiver. "Was die Regelungen zur Berufung zum Dienst betrifft, möchte ich mich diesem Argument dennoch nicht anschließen. Denn wir müssen doch ehrlicherweise zugeben, dass der Text ohnehin nicht sehr lang ist. Von einem Offizier, egal mit welchen Aufgaben er konkret betraut ist, erwarte ich, dass er jederzeit in der Lage ist, den Codex Militaris zu studieren und die für ihn relevanten Punkte zu finden, wenn schon die Überschrift der Absätze eine Gliederung vorgibt und seine Aufmerksamkeit lenken kann. Den Text zu verlängern, nur damit ein Offizier dann möglicherweise im Ergebnis einen oder zwei Sätze weniger lesen muss, halte ich nicht für hilfreich. Vielmehr erschwert es demjenigen Leser, der den Codex vollständig ließt, meines Erachtens das Verständnis", führte Macer dazu aus. Tatsächlich hielt Macer einen kurzen, gut und prägnant formulierten Text meistens für hilfreicher als einen längeren Text, auch wenn die einzelnen Sätze in diesem leichter verständlich waren. Und außerdem musste man ja auch an die armen Schreiber denken, die das alles schreiben mussten. Unnötig verdoppelte Passagen machten diesen sicher auch keine Freude.


    Abseits solcher Überlegungen war Macer nebenbei auch noch ein anderer Punkt eingefallen, den er nun auch noch einbringen wollte, weil er zum Thema passte. "Im übrigen ist mir gerade wieder aufgefallen, dass wir einige übliche Regelungen zu den Musterungskriterien für einfache Soldaten nicht im Codex Militaris führen. Ich denke da vor allem an das Alter und die Körpergröße. Ich denke, diese lassen sich leicht ergänzen, wenn wir ohnehin den Passus über die Berufung zum Dienst überarbeiten", schlug er daher vor. Ein einfacher Satz sollte dafür ja tatsächlich reichen.

  • Lucius dachte etwas darüber nach was der Consular gesagt hatte. Einige Sachen waren wirklich selbst bei ihm noch nicht erwähnt. Also machte er sich wieder einige Notizen auf seiner Tabula und über legte dann noch mal. „Um es einfacher zu machen denke ich, Ich könnte mich kürzer fassen. Ich fasse also noch ein Mal zusammen Consular Purgitius.“ Sagte er und starrte dann wieder auf seine Tafel die mittlerweile mehrere ausgekratzte und neu beschriftetet Stellen hatte. Aber das wahr wohl mehr als normal in so einer Senatsdebatte. Zumindest wenn man einen Antrag hatte und sich auch darauf einstellte das man hier und da etwas ändern musste.


    Berufung in den Dienst des Exercitus Romanus.
    1. Der Imperator Caesar Augustus kann Personen seiner Wahl für einen Zeitraum seiner Wahl zum Dienst im Exercitus Romanus berufen.
    2. Wer sich als Voluntarii zum Dienst im Exercitus Romanus als römischer Bürger oder als Peregrinus oder Socii meldet, als Lecti ausgehoben wird, oder als Vicarii gestellte wird.
    Der wird einer Musterung, einer Probatio unterzogen, um seine Tauglichkeit zu beweisen.
    Zum Dienst im Exercitus Romanus kann nur berufen werden.
    - Wer Männlich und Ingenui ist.
    - Nicht jünger als 16 und nicht älter als 40 Jahre ist.
    - Einen gesunden und vollständigen Körper hat, mindestens fünf Pes und sieben uncia groß ist und gute Sehkraft hat.
    - Einen guten Leumund hat, unverheiratet ist und keine ehrlosen Tätigkeiten ausgeübt hat.
    Der die Probatio durchführende Offizier hat die Verantwortung die Angaben zu prüfen und haftet dafür.


    Zum Dienst in die Legionenen, die Cohortes Urbanae und die Cohortes Praetoriae wird nur berufen, wer römischer Bürger ist. Römische Bürger verpflichten sich auf 20 Jahre im bei den Legionen, bei den Cohortes Urbanae auf 16 und die Cohortes Praetoriae auf 12 Jahre zum Dienst.
    Wer sich als römischer Bürger, Peregrinus oder Socii zum Dienst in der Auxilia bei den Cohorten oder den Alae und der Classis meldet verpflichten sich auf 25 Jahre.


    Entlassung aus dem Dienst des Exercitus Romanus.
    1. Wer die Missio erhält, nach dem er die voll Zeit abgeleistet und die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten hat, erhält sie Honesta.
    1.1 Er erhält als Miles der Legionenen, Cohortes Urbanae und Cohortes Praetoriae eine Abfindung. Nach seinem Rang und seinen Ehren in Form von Geld als Missio nummaria in Höhe des fünfzehnfachen seines letzten Soldes. Maximal jedoch 12000 Sesterzen für Prätorianer und 7500 Sesterzen für alle anderen. Oder als Missio agrria aus dem Aerarium militare und die Ehrungen die ihm seine Vorgesetzen verleihen.
    Wenn er Prätorianer ist hat er das Recht auf eine Militärdiplom seiner Ehrenhaften Entlassung.
    Er erhält als Veteranus oder Veteranus Augusti die Ehrungen der Decuriones der Städte und ist in seiner Wohn und Heimat Stadt von allen munera entbunden.
    Außerdem verleiht ihnen der Imperator Caesa Augustus das Conubium mit den Frauen die die sie zu dem Zeitpunkt haben, oder für die, die Junggesellen sind, für die Frauen, die sie in der Folgezeit nehmen, vorausgesetzt, das sie jeder nur eine einzige nehmen.
    1.2 Er erhält als Miles der Auxilia bei den Cohorten oder den Alae und der Classis, wenn er Peregrinus oder Socii das römische Bürgerrecht und die Ehrungen die ihm seine Vorgesetzen verleihen. Er hat das Recht auf einen Militärdiplom seiner ehrenhaften Entlassung. Er darf sich Veteranus nennen. Er erhält als Veteranus die Ehrungen der Decuriones der Städte und ist in seiner Wohn,- und Heimatstadt von allen munera entbunden. Außerdem verleiht ihnen der Imperator Caesa Augustus das Conubium mit den Frauen die die sie zu dem Zeitpunkt haben, oder für die, die Junggesellen sind, für die Frauen, die sie in der Folgezeit nehmen, vorausgesetzt, das sie jeder nur eine einzige nehmen.


    2. Wer die Missio als Versehrter erhält. Wenn er seinen Dienst getreu geleistet hat aber ihn Verwundung oder Krankheit für die Dienst untauglich werden lassen erhält sie Causaria.
    2.1 Er erhält als Miles der Legionenen, Cohortes Urbanae und Cohortes Praetoriae eine Abfindung in Form von Geld als Missio nummaria aus dem Aerarium militare entsprechend seiner Dienstzeit Maximal jedoch 12000 Sesterzen für Prätorianer und 7500 Sesterzen für alle anderen. Oder als Missio agrria aus dem Aerarium militare und die Ehrungen die ihm seine Vorgesetzen verleihen. Er darf sich Veteranus nennen, Prätorianer aufgrund ihrer besonderen Würde Veteranus Augusti. Außerdem verleiht ihnen der Imperator Caesa Augustus das Conubium mit den Frauen die die sie zu dem Zeitpunkt haben, oder für die, die Junggesellen sind, für die Frauen, die sie in der Folgezeit nehmen, vorausgesetzt, das sie jeder nur eine einzige nehmen.
    2.2 Er erhält als Miles der Auxilia bei den Cohorten oder den Alae und der Classis das römische Bürgerrecht und die Ehrungen die ihm seine Vorgesetzen verleihen. Er hat das Recht auf einen Militärdiplom seiner ehrenhaften Entlassung. Er darf sich Veteranus nennen. Er erhält als Veteranus die Ehrungen der Decuriones der Städte und ist in seiner Wohn,- und Heimatstadt von allen munera entbunden. Außerdem verleiht ihnen der Imperator Caesa Augustus das Conubium mit den Frauen die die sie zu dem Zeitpunkt haben, oder für die, die Junggesellen sind, für die Frauen, die sie in der Folgezeit nehmen, vorausgesetzt, das sie jeder nur eine einzige nehmen.


    3. Wer die Missio erhält, erhält diese als Ignominiosa.
    Wenn er auf Grund seiner Taten etwa Feigheit oder Ungehorsam aus dem Exercitus Romanus ausgeschlossen wird. Dies kann bei allen Dienstgraden unter dem Centurio durch ein Gericht aus den obersten Offizieren im Rang eines Tribunen und Präfekten oder dem Legaten geschehen. Bei Offizieren wie Centurionen und darüberhinaus aber hat nur der Augustus das Recht zu unterteilen.“

    Las er halb, halb improvisierte er es frei aus den Notizen die er grade gemacht hatte. Dabei war ihm aber natürlich nicht verborgen geblieben das es einfacher war die Modalitäten der Einstellung zu fixieren als die der Entlassung auszuarbeiten. Aber alles sollte ja seine Ordnung haben und Rechtssicherheit herschen.
    „Und den Satz.
    Ferner können alle Mitglieder des Exercitus Romanus ihre anerkannten Söhne zum Erben einsetzte auch wenn diese illegitim sind.
    Würdest du eher bei Versorgung der Mitglieder des Exercitus Romanus oder einem Anderen Punkt einbinden?“
    Wo es am Ende stand war ja nicht so wichtig.

  • Macer folgte der neuerlichen Lesung aufmerksam, verlor aber bald den Faden. Also wartete er still das Ende des Vortrags ab, der immerhin auch noch mit einer Frage schloss. Dann ergriff er noch einmal mit einem entschuldigenden Lächeln das Wort. "Ich gebe zu, dass es wesentlich ältere Kollegen hier in unseren Reihen gibt als mich, aber ich hatte doch einige Schwierigkeiten, genau genug zuzuhören. Darf ich dich bitten, mir eine Abschrift zukommen zu lassen? Ich gehe doch wohl davon aus, dass nicht gleich heute abgestimmt werden soll, oder?", ging dann die zweite Frage an den Consul, der die Sitzung leitete.


    Dann wandte er sich noch einmal an Iulius Centho, denn die abschließende Frage in dessen Vortrag wollte er nicht unbeantwortet lassen. "Vielleicht bietet es sich für den fraglichen Satz an, einen Passus unter dem Titel 'Die Vorrechte der Mitglieder des Exercitus Romanus' zu beginnen. Immerhin haben wir einen zu ihren Pflichten, da ist es sicher nur Recht, auch einen zu ihren Rechten zu haben." Zumindest in Macers Ohren klang das sehr schlüssig. "Und wenn es nur der eine Satz ist, der darin steht, dann ist es eben so. Vielleicht findet sich auch noch ein zweiter, der bisher woanders steht und besser dorthin passen würde." Aber dazu würde er auch noch einmal genau in den Text schauen müssen und wollte das nicht ad hoc in der Sitzung entscheiden.

  • Natürlich ging es nicht darum die Änderung in einer einzigen Senatstagung durch zu peitschen. Denn richtig war das man natürlich erst mal einen Vorschlag einbrachte. Dann die nötigen Änderungen einarbeitet und dann eine zweite oder dritte Lesung zu einem Konsens kam über den Abgestimmt wurde. „Nein Consular Purgitius natürlich ist das hier nur der erste Vorstoß zu dem Thema.“ Sagte er in einer sehr beruhigenden Art. Denn hier ging es ja um sachliche Vorschläge. „Und ja natürlich werde ich Dir eine Zusammenfassung zukommen lassen bevor wir in die zweite Lesung übergehen.“ Er kratzte auf einer weiteren Tabula um sich weiter Notizen zumachen. Wenn sonst kein weiterer Senator einen Vorschlag machen wollte dann war es das erst mal von seiner Seite was die erste Lesung zu dieser Diskussion anging.

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