Hauptverhandlung IUD PRI VII/DCCCLXVII - T. Aquilianus Priv. u. N. Apustius Carb. vs. N. Germanicus

  • Neben dem Eingang zum Verhandlungssaal hing bereits einen Tag vor der angesetzten Verhandlung eine Informationstafel.


    Hauptverhandlung IUD PRI VII/DCCCLXVII - Tiberius Aquilianus Privatus u. Numerius Apustius Carbonius vs. Nero Germanicus Peticus


    Die Anklage lautet auf:
    §76 Körperverletzung
    §81 Nötigung und Bedrohung
    §83 Beleidigung
    §84 Üble Nachrede
    §85 Sachbeschädigung
    §114 Amtsanmaßung.


    Iudex Prior: Herius Claudius Menecrates

  • Sato war natürlich nebst seinen Klienten bei der Verhandlung erschienen. Ein kurzes Nicken ging an den Praetor raus, doch ansonsten hielt sich der Flavier bis zum offiziellen Beginn noch zurück. Hier und da wurden noch ein paar Worte mit seinen Mandanten gewechselt, es waren ja sowieso noch nicht alle Beteiligten hier.

  • Der Schreiber Priscus bring folgenden Brief vorbei. Er erklärt, er hätte genug Abschriften gemacht und gesichert ,falls man auf den Gedanken käme jenen Brief eibfach verschwinden zu lassen.




    Aemilius Sabinus Varus
    Advocat zu Rom
    Mein Mandat NERO GERMANICUS PETICUS, wird nicht an der Verhandlung teilnehen!
    Begründung= sein desolater Gesundheiszustand
    Wie mir dirch gut informierte Quellen zugetragen wurde, versucht das Haus Flavius hier im Bunde mit dem Haus Claudius , dem ehrenwerten Haus germanicus zu schaden.
    Das sämtliche rechtsgültigen Normen wissentlich verletzt wurden, lehnen wir den Richter als befangen ab.Im Schreiben bezeicnete sich Menecrates nur selbst als Ludex. Ein Iudicium Privatum hat nach §2 ein en Ludex, Ein Iudicium Publicum nach §3 drei.Bei Verbrechen und Schwerverbrechen ist nach §19 ein Iudicium Publicum zuständig.Ergo geht es hier nicht nicht um Verbrechen oder Schwerverbrechen. (Sonst wäre ja ein Iudicium Publicum mit drei Richtern zuständig!)
    Aber nach §30 sind Verbrechen und Schwerverbrechen der einzige Grund, warum eine erste Anhörung entfällt.
    Man nimmt also einfach so meinem Mandanten das Recht der Möglichkeit einer gütlichen Einigung!Begründung: Die Kläger wollen keine Einigung, aber nach §30 muss ein Iudex Prior in der ersten Anhörung versuchen, eine gütliche Einigung zu finden.
    Menecrates hat dies nie versucht, er nie mit unserere Seite geredet.
    Kommen wir nun zu noch schwerwiegenden Gründen sowohl Richter als auch Ankläger als schwerst befangen abzulehnen.Flavius Scato ist mit Claudia Sassia verlobt. Einer Enkelin von Claudius Menecrates. Da gibts also eine enge Verbindung zwischen dem Iudex und dem Kläger-Anwalt!
    Wir berufen uns aud §13 und erklären das wir beide als befangen ablehnen.
    Das richt hier schon arg nach gewollter Verschwörung.
    Gegeben am Sitz unseres Mandanten.
    ASV
    Advocat



  • Nachdem beide Parteien eingetroffen waren, betrat auch Menecrates den Saal und nahm auf seinem Stuhl Platz. Ein Gerichtsdiener trat vor und rief:


    "Die Verhandlung Tiberius Aquilianus Privatus u. Numerius Apustius Carbonius vs. Nero Germanicus Peticus ist hiermit eröffnet.
    Gegenwärtig: Iudex Prior: Herius Claudius Menecrates.
    Die Anklage lautet auf:
    §76 Körperverletzung
    §81 Nötigung und Bedrohung
    §83 Beleidigung
    §84 Üble Nachrede
    §85 Sachbeschädigung
    §114 Amtsanmaßung.


    Erschienen:
    Die Kläger, vertreten durch Advocatus Caius Flavius Scato,


    Nicht erschienen und durch niemand vertreten: Der Beklagte."


    Der Gerichtsdiener räusperte sich.
    "Dem Gericht liegt ein Brief des Beklagten vor, gezeichnet von seinem Advocatus." Er übergab den Brief an Menecrates und flüsterte ihm ins Ohr, mit welchen Worten er eingereicht wurde.


    Menecrates nickte und überflog den Inhalt, bevor er anordnete:
    "Der Brief wird öffentlich verlesen." Was umgehend geschah.



    Als der Gerichtsdiener schwieg, sah sich Menecrates im Saal um.
    "Nur für den Fall, dass sich jemand von Seiten der Beklagten im Saal befindet, so möge er sich zu erkennen geben. Ansonsten gehe ich jetzt Schritt für Schritt diesen Antrag auf Befangenheit durch.


    Punkt eins: Wir erfahren, dass der Beklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kann. Das wird vom Gericht als Entschuldigung gewertet und wird zunächst so hingenommen.
    Punkt zwei: Mir wird unterstellt, gemeinsam mit dem 'Haus Flavius' dem 'Haus Germanicus' schaden zu wollen. Dies ist nach dem Codex Iuridicialis ein Delikt gegen die Ehre einer im politischen Leben des Volkes stehenden Person und strafbar nach § 84 Abs. 2 und wird geahndet mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder einer Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen. Ich behalte mir eine Anklageerhebung vor.
    Punkt drei: Der Beklagte beanstandet den Wegfall einer ersten Anhörung. Nach § 30 Abs. 5 ist der Iudex Prior angehalten zu versuchen, eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Das ist zunächst korrekt. Voraussetzung für diesen Prozess ist jedoch eine Bereitschaft BEIDER Parteien. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage im Vorgespräch bestand keine Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung von Seiten der Kläger. Ohne Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung entbehrt eine Anhörung zur gütlichen Einigung jeder Grundlage, weswegen §30 Abs. 5 Satz 2 greift: Sollte dies (eine gütliche Einigung) nicht gelingen, wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.
    Punkt vier: Befangenheitsantrag von Iudex und Kläger-Anwalt: Das Gesuch muss nach § 13 Abs. 3 an den Imperator Caesar Augustus gerichtet werden. Demzufolge wird diese Verhandlung erst fortgesetzt, wenn der Imperator darüber entschieden hat.


    Damit erkläre ich die heutige Verhandlung als geschlossen."


    Menecrates erhob sich und verließ den Saal. Da wegen der Verhandlung keine anderen Termine vorlagen, stand er für Rückfragen auf seinem Amtsstuhl zur Verfügung.

  • Etwas überrascht, wenn nicht gar geschockt ob der Anschuldigungen und Umstände verharrte Scato noch einige Momenten in seiner Zuhörerposition ehe er aufblickte und seine Mandaten mit hochgezogenen Augenbrauen anblickte.
    Ein kurzer, flüchtiger Blick ging noch an den Praetor raus bevor sich Scato dann mit seinen Mandanten unverrichteter Dinge, wie sollte es auch anders sein ohne Angeklagten, davon machte.

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