Wie mit Optio Appius Furius Cerretanus vereinbart, fand sich Hairan, der sich in Roma den Künstlernamen "Anis von Alexandria" zugelegt hatte, umweit der Porta der Castra ein, um die Sklavin Eireann in Empfang zu nehmen.
In seinem Gepäck trug er zwei Abschriften eines aufgesetzten Vertrages, um später auch beweisen zu können, dass die Frau sein Eigentum war:
Schenkungsvertrag
zwischen Optio Appius Furius Cerretanus, im Folgenden Schenker
genannt
und
Anis von Alexandria, im Folgenden Beschenkter genannt,
beide wohnhaft in Roma
1.Vertragszweck
Der Schenker und der Beschenkte sind sich darüber einig, dass dem Beschenkten von dem Schenker unentgeltlich der in 2. bezeichnete Schenkungsgegenstand zugewendet werden soll.
2.Schenkungsgegenstand
Der Schenker wendet dem Beschenkten
den Gegenstand Eireann Serva zu.
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit hinsichtlich der Unentgeltlichkeit der Zuwendung.
3.Vollzug
Die Schenkung vollzieht sich durch die vorstehende Einigung sowie die Übergabe des Schenkungsgegenstandes
4.Transport
Der Beschenkte ist für den Transport verantwortlich und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten.
Die Schenkung wird mit keinerei Auflagen verbunden.,
ANTE DIEM III KAL IUL DCCCLXX A.U.C.
Unterschriften Schenker und Beschenkter