Nur ob ich alles richtig verstanden habe :
Es geht darum, wenn jemand zum IR kommt und eine neue Gens gründen will, dann muss er erst gewisse Zeit bei bestimmten einheiten dienen um das Recht zu erlangen eine neue Gens zu gründen ?
Wenn das richtig ist :
Fragen : Wie heisst der Arme dann in der Zwischenzeit ? - Sprich welchen Gensnamen hat er.
Kann er befördert werden und das aktive Wahlrecht erlangen solange er noch Genslos / ohne Bürgerrecht oder was auch immer ist ?
Was passiert, wenn jemand ( z.B. ein RL Bekannter den der Gensgründer begeistern konnte ) der Gens beitreten will / mitmachen will bevor die Zeit um ist ?
Oder wenn sich welche gemeinsam anmelden, die zusammen eine Gens gründen wollen ?