Verhandlung wegen Fahnenflucht

  • Im Besprechungsraum der Principia hatten sich Legionslegat Macer, Tribun Geta, einige Offiziere und Unteroffiziere und ein paar Schreiber aus dem Officium eingefunden. Macer eröffnete die Verhandlung und nannte die Namen der Beklagten und den vorgeworfenen Verstoß nach §36 des Codex Militaris. Dann wandte er sich an einen der Soldaten aus dem Officium:


    "Da die betroffenen nicht anwesend sind, müssen wir uns auf die Akten verlassen. Was liegt über die Männer vor?"


    Der Soldat erhob sich und las von einigen Dokumenten ab:


    "Legionarius Marcus Vesuvius Cupitor,
    Herkunft: Rom
    Ausbildung vor der Legion: Keine
    Dienst Antritt: ANTE DIEM IX KAL IUL DCCCLIV A.U.C. (23.6.2004/101 n.Chr.)
    Ende der Formalausbildung : ANTE DIEM VI ID IUL DCCCLIV A.U.C. (10.7.2004/101 n.Chr.)
    Ende des Waffentraining: ANTE DIEM V ID IUL DCCCLIV A.U.C. (11.7.2004/101 n.Chr.)
    Abschluss des Grundausbildung und Beförderung zum Legionarius: ANTE DIEM IV ID IUL DCCCLIV A.U.C. (12.7.2004/101 n.Chr.)
    Zuletzt gesehen am 29.9.04, keine Abmeldung im Lager.


    Legionarius Tiberius Iulius Titianus,
    Herkunft: Rom
    Ausbildung vor der Legion: Keine
    Dienst Antritt: ANTE DIEM IV KAL IUL DCCCLIV A.U.C. (28.6.2004/101 n.Chr.)
    Ende der Formalausbildung : KAL IUL DCCCLIV A.U.C. (1.7.2004/101 n.Chr.)
    Ende des Waffentraining: ANTE DIEM V NON IUL DCCCLIV A.U.C. (3.7.2004/101 n.Chr.)
    Abschluss des Grundausbildung und Beförderung zum Legionarius: ANTE DIEM III ID IUL DCCCLIV A.U.C. (13.7.2004/101 n.Chr.)
    Zuletzt gesehen am 2.7.04, keine Abmeldung im Lager.


    Probatus Aemilius Octavius Superbus,
    Herkunft: Colonia
    Ausbildung vor der Legion: Landwirt
    Dienst Antritt: KAL SEP DCCCLIV A.U.C. (1.9.2004/101 n.Chr.)
    Die Grundausbildung wurde nie beendet.
    Zuletzt gesehen am 14.9.04, keine Abmeldung im Lager."


    Macer gab ihm ein Zeichen, dass er wieder Platz nehmen könne und fuhr mit der Befragung der anwesenden Offiziere und Unteroffiziere der betroffenen Einheiten fort. Sie alle konnten nichts erhellendes zum Verbleib der genannten Soldaten beitragen und nur vermelden, dass sie zu den ihnen jeweils zugeteilten Aufgaben nicht erschienen waren.


    Macer nickte leicht und wandte sich dann an den Iudex Geta. "Tribunus Geta, wie sieht eure Meinung in den drei Fällen aus? Hältst Du den Straftatbestand der Fahnenflucht nach §36 des Codex Militaris für erfüllt?"

  • steht auf und räuspert sich
    nimmt ein Pergament in die Hände


    "Nun, Legatus, dieser lautet auf:"


    § 37 Fahnenflucht


    (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Dienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Dienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio, Missio Ignominiosa und/oder Soldabzug bis zu 350 Sz. bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen kann auf Executio erkannt werden. Als solche gelten, wenn durch die Fahnenflucht entweder das Leben anderer Milites in Gefahr gebracht wurde oder schwerwiegender Schaden am operativen Ziel eintrat. Ein solches Urteil muss vom Iudicium Imperatoris bestätigt werden.


    beendet sein Zitat und legt das Blatt beiseite


    "(3) können wir getrost vergessen. Das sie der Truppe fern geblieben sind, ich nicht strittig, denn sie sind ja nicht da. Und keiner ihrer Vorgesetzen kennt ihren Verbleib und es ist nichts angeordnet worden. Feindeinwirkung dürfte mitten in Italia ja ausgeschlossen sein.


    Ich sehe den Tatbestand der Fahnenflucht als erfüllt.
    Und ich plädiere auf Missio Ignominiosa, da es mehr als unwahrscheinlich ist die Personen noch zu fassen, sie könnten überall sein.


    Legatus Legonis."


    nickt ihm zu und setzt sich wieder.

  • "Tribunus Geta, ich danke Dir für diese Einschätzung, die sich in vollem Umfang mit meiner Beurteilung der Situation deckt.


    Hat einer der Anwesenden Vorgesetzen der betroffenen Soldaten den Ausführungen des Iudex etwas hinzuzufügen?"


    Keiner der Angesprochenen wollte den Tribunen ergänzen. Macer machte ein paar Notizen auf einer Wachstafel vor sich und erhob sich dann.


    "Damit gebe ich das Urteil bekannt:"


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    werden nach §37, Satz 1 des Codex Militaris


    LEGIONARIUS Marcus Vesuvius Cupitor,
    LEGIONARIUS Tiberius Iulius Titianus und
    PROBATUS Aemilius Octavius Superbus


    wegen Fahnenflucht mit sofortiger Wirkung durch


    Missio Ignominiosa


    aus der LEGIO I TRAIANA PIA FIDELIS entlassen.



    DER LEGATUS LEGIONIS



    ROMA, ANTE DIEM VII KAL NOV DCCCLIV A.U.C.

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