Klärungsbedarf


  • An den Praetor Urbanus et Peregrinus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    Salve Hungaricus!



    In meiner Eigenschaft als Quaestor Consulum bitte ich Dich um die Klärung folgenden in Deinen Zuständigkeitsbereich fallenden Sachverhaltes.


    Gilt das Volkstribunat des Gaius Scribonius Curio als absolviert?


    Auf Grund seines Verschwindens auf hoher See wurde er ja während seiner Amtszeit als Tribunus Plebis für tot erklärt und sein Testament eröffnet.


    Wurde dieses Testament vollstreckt und ist es auch noch gültig, nachdem Curio glücklicherweise wieder unter uns weilt?


    Ich bitte Dich um Überprung dieser Angelegenheit, da die Klärung hinsichtlicher möglicher Kandidaturen von Curio bei den nächsten Wahlen zum Cursus Honorum von Bedeutung ist.



    Vale
    Marcus Didius Falco
    Quaestor Consulum

  • Zum Protokoll: Gaius Scribonius Curio wird nun als lebend erklärt. Die Todeserklärung zum Fall Curio ist hiemit ungültig.


    Allerdings ist noch die Frage der Gültigkeit des Testaments offen. Haben Sie dazu etwas zu sagen?

  • "Ich danke dem Gericht für die Erklärung meines Status als Lebendigem. Gerne nehme ich auch die Gelegenheit wahr, etwas zum Testament zu erläutern. Zuerst will ich den letzten Teil meines Testamentes zitieren:


    "Sollte mir in meiner Amtszeit des Volkstribun etwas passieren, so ist es mein Wille, dass dieses Amt fortan NICHT in meinem Lebenslauf vermerkt ist, da ich nicht die ganze Zeit habe nutzen können.
    Auch von Auszeichungen will ich absehen. Sollte man sich jedoch dazu entschliessen doch Auszeichungen zu vergeben, so bitte ich, dass jene dem fähigen Creticus, der mich vertrat, zu übergeben.


    Gezeichnet:
    Curio"


    Mit der Unterstreichung ist alles gesagt. Es war und ist noch immer mein Wille, dass das Volkstribunat mir nicht angerechnet werden darf. Ich konnte nicht die ganze Zeit im Amte weilen und so sehe ich es für mich verwirkt.
    Das ist für mich somit nicht nur eine rein iuristische Frage, als auch viel mehr eine Frage der Ehre. Somit wäre das nächste Amt, das ich anstreben könnte wieder das Volkstribunat oder die Aedilität. Doch ich verzichte diese Amtsperiode aufgrund wohldefinierter Gründe.


    Doch danke ich an dieser Stelle nochmals allen, die sich meinerzeit um das Testament kümmerten und auch all jenen, die sich jetzt um meinen Status bemühten und mir wohl viel Gutes tun wollen!"

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • "Auch hier soll meine entschiedene Meinung folgen:


    Schon einige Erben anerboten sich, mir die Waren zurückzugeben, doch habe ich jedes mal bestimmt abgelehnt. Ich würde mich entwürdigt und entehrt fühlen, wenn ich die Dinge zurücknehmen müsste. Ich würde mich indes freuen, wenn die entsprechenden Dingen den Erben vielleicht eine kleine bescheidene Hebung des Lebensstandartes bescheren konnte. Um mich muss man sich indessen keine Sorgen machen. Meine Familie und gewisse Freunde haben sich um mein finanzielles Wohl gekümmert, so dass ich nun gänzlich unabhängig bin."

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur


  • In der Causa Gaius Scribonius Curio wird folgendes festgestellt:


    1. Gaius Scribonius Curio ist am Leben. Die Todeserklärung gegen ihn von PRIDIE KAL SEP DCCCLIV A.U.C. (31.8.2004/101 n.Chr.) wird für ungültig erklärt.


    2. Auf Wunsch des Gaius Scribonius Curio bleibt die Güterverteilung des Besitzes wie im Testament verlautbart.


    3. Das Volkstribunat des Gaius Scribonius Curio wird als nicht absolviert erkannt. Es steht ihm frei, sich für die Ämter des Cursus Honorum zu bewerben, sofern er - wie jeder andere Bürger - die allgemein gültigen Voraussetzungen dafür erfüllt.


    Hiermit ist der Fall abgeschlossen.


    Der Praetor Urbanus
    M. Vinicius Hungaricus

  • Man verzeihe mir, wenn ich mich hier einschalte, aber ich habe Informationen, die auch dem Gericht interessant sein dürften. Ich bin ja noch immer offiziell Pater Familias und würde dies, sofern du, Curio nichts dagegen hast, wieder an dich abgeben.


    Der jüngere Bruder von Gaius Scribonius Curio grüsst euch

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