Neue Fragen

  • Nun, die Lex Multiplicatio ist veröffentlicht, wir sind damit eine Rollenspielergemeinde. Gut ;)


    Es werfen sich aber dennoch ein paar neue Fragen auf, die uns vorher nicht eingefallen sind bzw. denen wir keine Bedeutung zukommen ließen.


    Die fundamentale Grundidee der Lex ist folgende:


    Alle Identitäten sind gleichberechtigt und unabhängig.


    Daraus folgen Wahlrecht und Karrieremöglichkeit für alle Identitäten.
    Anders formuliert: Ein Spieler hat mehrere Stimmen.
    Wenn viele Spieler da sind und viele mehrere IDs (3!) kontrollieren ist das kein Problem.
    Aber: Ein Spieler kann mehrere Stimmen im Senat haben!
    Wenn er so gut ist dass er das verdient: Gut, aber wer bestimmt das?


    Unsere Lex Multiplicatio ist wunderbar für "normale" Bürger, die gern mehrere Charakter aufbauen. Es gibt aber Probleme wenn man vakante Stellen mit einer ID besetzt. Der Kaiser verfügt mit seinen Helvetiern über eine Menge Wahlstimmen, sogar im Senat. Wenn ich einen "realistischen" Vertreter für mich in der Flotte erstellen möchte, müsste dies ein Tribun sein - mir den zu verweigern wäre nicht nett (ich denke da an Praetorianer und so...) und doch eine Stimme für mich im Senat!


    Man könnte das Problem lösen wenn man jedem Spieler eine Stimme im Senat und 3 Stimmen in der Öffentlichkeit zugesteht. Wenn es eine Zweit-ID in den Senat schafft (aber nicht abstimmen darf), dann wissen sicher alle Senatoren wer das ist, insofern keine Verletzung der ID-Geheimhaltung.
    Öffentliche Wahlen müssen dann entweder geheim sein oder die Stimmenauszähler wissen welche ID wählen darf und welche nicht.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Praktisch muß ein Bürger, der mit mehreren IDs in den Senat berufen wird, dieses auch im Senat verkünden?
    Gut, du hast meine vollste Zustimmung.


    Sollte dies durchgehen, bzw. in die Lex Multplicatio einfließen, bin ich auch dafür, daß Strafen für Nichteinhaltung ausgesprochen werden.

  • Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Praktisch muß ein Bürger, der mit mehreren IDs in den Senat berufen wird, dieses auch im Senat verkünden?


    (Äh erst mal sorry für die zweideutige Verwendung des Begriffes "Bürger". Wollte ihn eigentlich als Synonym für "Identität" reservieren.)


    Die zweite ID sollte gar nicht erst in den Senat berufen (sprich hier im Senat in die Liste der Stimmberechtigten eingetragen) werden. Der Imperator und Praefekt Macrinius sollten eigentlich alle "wahren Identitäten" kennen - die anderen Senatoren denken sich eben ihren Teil.
    <-- noch besser: alle zweit-identitäten bekommen beisitzer-status. so sind sie zumindest im senat erwähnt


    Die Öffentlichkeit sieht von einem Bürger (=ID) ohnehin nur den Rang, kann also nicht wissen ob es sich um einen Senator mit oder ohne Stimmrecht handelt.


    (Am Rande bemerkt, was ist mit Severius Claudius Augustinus? Vom Stande her wär er Senator!) <-- bitte gleich wieder vergessen, das ist ein sonderfall


    Zitat


    Sollte dies durchgehen, bzw. in die Lex Multplicatio einfließen, bin ich auch dafür, daß Strafen für Nichteinhaltung ausgesprochen werden.


    Zitat


    Dem würde ich auch zustimmen und eventuell einen Strafsachenartikel in die Lex Multiplicatio einfließen lassen.


    Das allerdings, sonst wäre die Sache witzlos.


    /edit in rot

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Gut...einen Tag nach Quorum kommen Fragen auf.... :D


    So wie die Fragen oder Bedenken formuliert sind, gehe ich davon aus, dass ihr immer noch die mathematische Formel anwendet:


    1 RL-Person = 1 ID mit allen Rechten und ein paar IDs mit beschnittenen Rechten.


    In der mikronationalen Welt gibs grundsätzlich diese Formel:


    1 RL-Person = 1 ID mit allen Rechten



    Dann gibs einige Länder wo man das darf:


    1 RL-Person = 1 ID mit allen Rechten und ein paar IDs mit beschnittenen Rechten.


    Ich wollte mit der Lex Multiplicatio dies erreichen:


    1 RL-Person = Max. 3 ID und alle haben volle Rechte.


    Gründe!:


    1. Es ist einzigartig......zumindest laut meines Wissens in der mikronationalen Welt.
    2. Es ist logisch sobald man mehrere IDs zulässt.
    3. Es entschärft die üblichen Konflikte in den Micronations, wo alle meinen, RL=VL


    Beispiel:


    RL-Person Theodor definiert 2 Figuren (IDs). Er verbringt viel Zeit vor dem PC und gibt beiden Figuren ein eigenständiges Leben.


    ID A tritt in die Cohortes URBI ein und baut die volle gut aus...weitere Bürger treten den CUs bei, sie werden straff organisiert....


    ID B tritt in die Classis ein und schafft dort wahre Wunder....die Classis wurde richtig stark und alle beten Neptun an......


    Beide Figuren Theodors erreichen nach einer gewissen Zeit richtigerweise den Senat.....Wieso sollte jetzt nur A oder nur B Stimmrecht haben?


    Wenn ich RL-Person von den Charakteren trenne..und dies wollten wir ja....dann habe ich kein Problem, 2 Senatoren zu steuern. Auch weil ich (Macrinius) es nicht aktzeptiere, dass ein Senator nur gegen Anhörungen meckert. Er muss es begründen, wieso er dagegen ist!


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Alles schön und gut.


    ABER es besteht die Möglichkeiti des Wahlbetrugs. Und da nicht jeder der 2 IDs steuert gleichzeitig auch schizophren ist, ist das sehr wohl ein Problem!


    btw.: Fragen oder Änderungswünsche treten grundsätzlich IMMER nach einem ersten fertigen Entwurf auf. Mir ist es beim Erstellen der Hp schließlich nicht anders ergangen. Also warum sollst du verschont bleiben? ;)

  • Zitat

    btw.: Fragen oder Änderungswünsche treten grundsätzlich IMMER nach einem ersten fertigen Entwurf auf. Mir ist es beim Erstellen der Hp schließlich nicht anders ergangen. Also warum sollst du verschont bleiben?


    Der erste fertige Entwurf steht immer schon in der Anhörung zur Verfügung....bei der Abstimmung wird nur mehr abgestimmt. ;)

    Zitat

    ABER es besteht die Möglichkeiti des Wahlbetrugs. Und da nicht jeder der 2 IDs steuert gleichzeitig auch schizophren ist, ist das sehr wohl ein Problem!


    Erläutere mir bitte die Möglichkeit eines Wahlbetrugs und den Unterschied, wenn der Wahlbetrug unterm Volk geschieht....zum Beispiel bei einer Wahl eines Tribunus Plebis oder wenn er im Senat geschieht? ;)


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  • Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius


    Der erste fertige Entwurf steht immer schon in der Anhörung zur Verfügung....bei der Abstimmung wird nur mehr abgestimmt. ;)


    Ah das heisst einmal verabschiedete Gesetze sind unverrückbar bis in alle Ewigkeit gültig? BLÖDSINN!


    Zitat


    Erläutere mir bitte die Möglichkeit eines Wahlbetrugs und den Unterschied, wenn der Wahlbetrug unterm Volk geschieht....zum Beispiel bei einer Wahl eines Tribunus Plebis oder wenn er im Senat geschieht? ;)


    Der Senat ist klein genug dass eine 2. oder 3. Stimme eine Auswirkung hat.
    Wenn du das 1. Post genau durchgelesen hättest wär dir vielleicht auch aufgefallen dass "gesetzte" Bürger wie die Helvetier auch in Dein System nicht passen!

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius


    Der erste fertige Entwurf steht immer schon in der Anhörung zur Verfügung....bei der Abstimmung wird nur mehr abgestimmt. ;)


    Müßig darauf einzugehen. Das steht hier nicht zur Debatte, das weißt du, also lass es.

    Zitat

    Erläutere mir bitte die Möglichkeit eines Wahlbetrugs und den Unterschied, wenn der Wahlbetrug unterm Volk geschieht....zum Beispiel bei einer Wahl eines Tribunus Plebis oder wenn er im Senat geschieht? ;)


    Interessante Aussage. Du gibst eindeutig zu, daß Wahlbetrug ein Thema ist, schiebst dieses Problem aber weiter. Und ich soll nun Rede und Antwort stehen...
    Jaja, ein wahrer Meister des Ausweichens. ;)


    Ich gehe trotzdem auf deine Frage ein:
    Nun, den Unterschied hat Secundus eh schon recht klar dargestellt.
    Praktisch könnten 2 Bürger mit mehreren Identitäten im Senat eine Macht darstellen. Sie können so Gesetze durchboxen, die gegen den Willen der Allgemeinheit sind.


    Öffentliche Wahlen sind ein vergleichsweise geringes Problem. Da wird halt einer unrechtmäßig gewählt. Naja, spätestens nach der zweiten Unregelmäßigkeit hat er die Prätorianergarde im Nacken, dessen bin ich mir sicher.


    Darum: TochterIDs sollen im Senat debattieren können, aber nicht abstimmen!


    Dies muß nicht durch Abänderung bestehender Gesetze durchgeführt werden, es gibt mit Sicherheit andere Wege. Schließlich werden Senatoren letzten Endes nach Ermessen des Kaisers einberufen, oder nicht?

  • Zitat

    Original von Secundus Ah das heisst einmal verabschiedete Gesetze sind unverrückbar bis in alle Ewigkeit gültig? BLÖDSINN!


    Und einen Tag nach der Abgabe Deiner Stimme das halbe Gesetz umstellen zu wollen .... wie siehst du das? :D (Bei den Göttern, welche Wörter werden im Senat gesprochen, vermeide bitte solche Wörter...auch wenn du Pragmatiker bist) .



    An Tiberius: Ich habe nie abgestritten, dass Wahlbetrug ein Thema ist. Ich sehe aber das Gravierende nicht in einem Wahlbetrug im Senat.


    Ich bezweifle, dass ihr ehrenwerten Senatoren euch schon in die Lex des Imperiums eingelesen hat. Aber ich bin gütig : ich will euch belehren. Bei Crassus gehe ich davon aus, dass es eine der ersten Amtshandlungen war, die er tat. Nämlich politischen Aktionsradius zu ergründen!!!



    DIE DECRETA IMPERATORIS NUMERO I regelt Missbrauch in der Gesetzgebung und gibt der gens Ulpia, folglich dem Imperator, alle Macht, Missstände zu beheben:


    Sie sagt zu den Decreta Imperatoris:


    Zitat

    Das Decretum Imperatoris wird ausschließlich vom Imperator erstellt und ratifiziert. Es besitzt sofort Gesetzesstatus und wird in der Regia Traiana veröffentlicht. Gesetze und Weisungen des Imperators werden nach Ratifizierung und Verkündung in der Regia Traiana dauerhaft im Tabularium hinterlegt. Es gilt als Weg zur schnellen Gesetzgebung durch den Imperator Caesar Augustus.



    Und zu den Decreta des Senats:


    Zitat

    Das Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 80% des Senates blockiert oder aufgehoben werden. Dies kann jeder Senator initiieren, darf dies aber Minimum eine Woche nach Erlassen des Gesetzes/Weisung tun.


    Ihr seht also....es gibt keine Möglichkeit, Wahlbetrug zu machen oder irgend einen anderen Circus zu veranstalten. Denn unser Imperator kann das politische Leben steuern wie er will.


    Das war vor ihm so, ist jetzt so und wird auch beim nächsten Imperator so sein.


    Das grandiose bei den Ulpiern ist aber, dass sie versuchen, sich so wenig wie möglich in die Senatsarbeiten einzumischen, um etwas in gewisse Bahnen zu lenken. Oder habt ihr hier jemals Stellen in der Senatsarbeit gefunden, wo sich der Imperator stur querstellt?


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  • Marcellus, du denkst viel zu eindimensional.


    Mein Beispiel war, zugegeben schlecht. Aber: Denk mal dran was los ist, wenn sich jemand mit TochterIDs so weit in Abstimmungen einmischt, daß sinnvolle Gesetze NICHT erlassen werden können?


    Es gibt kein Gesetz, daß so ein Unterfangen verhindern könnte, im Gegenteil. Die 80% der Senatoren die nötig sind um eine Ratifizierung zu blockieren oder aufzuheben sind mit TochterIDs theoretisch nicht so schwer zu erreichen!


    Prinzipiell ist es so: Hat ein Bürger etwas gegen die Arbeit eines anderen im Senat, so kann er mit TochterIDs gezielt dessen Arbeit blockieren!
    Und das ist auch eine Form von Wahlbetrug!!

  • GUT! SCHLUSS MIT DIESER DISKUSSION!


    Wohlwissend, wie schweissaustreibend Senatsarbeit ist und umso mehr die Einbringung von Gesetzen stimme ich zu, dass diese Gesetzeslücke vorhanden ist. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, meine und die mühsame Arbeit anderer Senatoren von destruktiven Elementen, die morgen einmal in den Senat erhoben werden, zerstören zu lassen. Dazu ist mir die Arbeit im Senat zu heilig, zu wichtig, schon alleine aus Respekt zu unseren Ahnen. In diesen Hallen hat schon der göttliche Traianus , ein Moratus, ein Varus oder ein Drusus gefochten und debattiert. Dies also schon seit Jahrhunderten. :rolleyes:


    Also 1 Stimme im Senat...und keine Stimmbegrenzung ausserhalb! Dafür bin ich nun!


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
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  • Zitat

    Original von Secundus Claudius Felix
    Unsere Lex Multiplicatio ist wunderbar für "normale" Bürger, die gern mehrere Charakter aufbauen. Es gibt aber Probleme wenn man vakante Stellen mit einer ID besetzt. Der Kaiser verfügt mit seinen Helvetiern über eine Menge Wahlstimmen, sogar im Senat. Wenn ich einen "realistischen" Vertreter für mich in der Flotte erstellen möchte, müsste dies ein Tribun sein - mir den zu verweigern wäre nicht nett (ich denke da an Praetorianer und so...) und doch eine Stimme für mich im Senat!


    Die neuen Helvetier-Senatoren schmeckten mir auch nicht, aber das Gesetz sah es so vor.
    Im Senat sollten auch meiner Meinung nach im gerechten Maß verschiedene Meinungen konkurrieren und keiner bevorzugt dastehen. Was so der Fall wäre, wenn ich drei Senatoren "kontrolliere".


    Eine Beschränkung wäre in meinem Sinne, denn wie Marcellus sagte reden wir Ulpier dem Senat nur sehr ungern ins Handwerk. ;)

  • Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Ich erbete den kommisarischen Princeps Senatum die lex multiplicatio richtigzustellen! (Eine Stimme im Senat)


    Was stimmt wo damit nicht? ?(:)

  • Nun ja, täuscht es mich oder regelt die jetztige Form der lex multiplicatio nicht, dass nur ein Senator pro Spieler stimmberechtigt ist? Die Helvetier haben zur Zeit 2 Senatoren und beide stimmberechtigt!


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
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    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Nun ja, täuscht es mich oder regelt die jetztige Form der lex multiplicatio nicht, dass nur ein Senator pro Spieler stimmberechtigt ist? Die Helvetier haben zur Zeit 2 Senatoren und beide stimmberechtigt!


    Dann wäre es doch das Vorrecht des ursprünglichen Antragsstellers zur lex multiplicatio dem Senat einen Änderungsvorschlag zu machen, oder? :))

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