"Hiermit erhebe ich gegen Quintus Caecilius Aventurinus Klage wegen übler Nachrede gemäß:
Zitat§ 57 Üble Nachrede
(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
Er hat mich und meinen Betrieb in übelster Weise verleumdet. Ich werde vor Gericht von Cicero Octavius Anton vertreten dem ich hiermit das Wort erteile." Zufrieden setzte ich mich und hoffte mein Recht zu bekommen.