Ich, Sinona Matinia, Accusatorix Cultus Deorum, erhebe hiermit gegen Tiberius Flavius Animus Anklage wegen Verstosses gegen
ANHANG DES CODEX RELIGIOSUS:
PARS SECUNDA - DECRETUM CHRISTIANORUM
§ 2 Allgemeines
(2) Religiöse Räumlichkeiten sind von außen nicht als solche kenntlich zu machen.
Beweis:
ZitatOriginal von Tiberius Flavius Animus
Wir haben nun ein Versammlungs ort. ich lade jeden bürger ein, wenn er möchte sich dort um zu sehen. ES ist nicht so perfekt, wie das IR aber es reciht für uns.
Kirche im Imperium Romanum