Hauptverhandlung Marcus Matinius Mercator vs. Quintus Caecilius Aventurinus IUD PRIM III/DCCCLIV

  • "Ich sehe unsere Forderung durch die Aussage nur bestätigt, alle weiteren Zeugen, dich ich genannt habe, haben in den Vorbesprechungen ähniche Auskünfte gegeben wie der Volkstribun.


    Wir bieten dem Angeklagten, erneut einen Vergleich in Höhe von 1500 Sz an, ansonsten müssen wir auf die Vorladung des Aedil bestehen.


    Außer das Gericht, erwartet, von diesem eine maßgeblich andere Aussage als vom dem Volkstribun!"

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Sim-Off:

    Ich werde diesen Zeugen nicht aufrufen, das hat einen einfachen Grund: Avarus ist rl-verhindert und wird auf längere Zeit nicht ins Imperium reinschauen. Ich will das Verfahren nicht unnötig rauszögern.


    Ich werde den Ädil nicht in den Zeugenstand bitte. Ich denke auch nicht, daß der Ädil Avarus andere Beobachtungen machte, sonst hätte er gewiss bereits Maßnahmen unternommen.


    Er sah kurz Anton an, dann in seine Notizen, sodann zum Beklagten.


    Beklagter Aventurinus. Habt ihr einen Zeugen, der das bestätigen kann, was Ihr dem Gericht erzählt habt?

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus

    Sim-Off:

    Ich werde diesen Zeugen nicht aufrufen, das hat einen einfachen Grund: Avarus ist rl-verhindert und wird auf längere Zeit nicht ins Imperium reinschauen. Ich will das Verfahren nicht unnötig rauszögern.



    Sim-Off:

    er war vor 5 min im ICQ

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Zeugen sind all die, welche mich kreidebleich und würgend aus dem Etablissement des Matinius Mercator herauskommen haben sehen. Das Gericht ist sicher in der Lage, diese Zeugen festzustellen. Der Beweis für die Richtigkeit meiner Behauptungen ist aber allein schon mein Zustand nach dem Besuch dieses Lupanars. Oder wollen der Kläger und sein Rechtsverdreher... ähm, Entschuldigung, Versprecher... sein Rechtsvertreter etwa behaupten, das sich Kunden eines Bordells nach dem Besuch eines solchen üblicherweise vor Übelkeit erbrechen müssen?


    Auch für die Aussage des Zeugen Creticus habe ich eine Erklärung. Schöne Hinterräume für die feineren Gesellschaftsschichten und siffige Wanzenkammern für das gemeine Volk. Erstere bekam ich selbst leider nie zu Gesicht, aber sie werden zweifellos existieren. Mir ist nur unerklärlich, warum die Existenz der versifften Wanzenkammern für das Volk nicht einem Aedilen bei seinen Kontrollbesuchen aufgefallen sind.

  • Sim-Off:

    so die ganzen Behauptungen sind SimOn natürlich nicht zu belegen, da es in der WiSim keine Qualitätsunterschiede gibt! Daher überlasse ich es dem Gericht, ob wir jetzt noch weitere 10 Kunden und Partner aussagen lassen, die eben aussagen, dass alles Sauber und Normal ist oder wir kommen zum Ende, ich hätte auch noch einen Konkurenten, der aussagen würde ...

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Sim-Off:

    Hui Herrschaften, ihr machts es mir wirklich net einfach. Sim-on kann ich natürlich wirklich nichts tun. Es steht also Aussage gegen Aussage. Ich würd sagen, bringen wir die Gerichtsverhandlung zu Ende.


    Meine Herren, ich mache einen Vorschlag.


    Beklagter Aventurinus lässt keine Bemerkungen jedwelcher Art über das Lupanar des Mercator fallen und verzichtet auf Schmerzensgeldforderungen.
    Kläger Mercator lässt dafür die Klage fallen und verzichtet auf Schadenersatzforderungen.


    Was sagen Kläger und Beklagter dazu?

  • Sim-Off:

    es steht eben nicht Aussage gegen Aussagen, wir haben mehr als 10 Zeugen, die aussagen, das alles normal ist!


    Das ist für uns nicht akzeptabel, meinem Mandanten ist ein Schaden durch dieses Aussage entstanden, die wollen wir entschädigt, wir möchten dann weitere Zeugen forladen!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Werden diese weiteren Zeugen dasselbe behaupten wie der Volkstribun? Natürlich, nehme ich an.


    Begklagter Aventurinus, das Gericht kann keine Zeugen feststellen, die Euch nach dem Besuch im Lupanar gesehen haben sollen. Ihr müßt die schon selber benennen, nur vorladen kann das Gericht.

  • Der Prätor wußte mittlerweile nicht mehr, ob er ein Blutdruckpulverl oder doch eine halbe Amphore Falerner einnehmen sollte...


    So, jetzt melden sich schon Zeugen aus dem Zuschauerraum.
    Ich hoffe, er kann etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen.


    Haben Kläger und Beklagte etwas dagegen - und damit meine ich rechtlich Relevantes - wenn der Zuschauer in den Zeugenstand gerufen wird?

  • "Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens möchte ich die Parteien auf Folgendes aufmerksam mach und hinweisen."



    Auszug:
    § 22 Gerichtsverfahren
    Zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreites können die Beteiligten von ihrem Recht als Römischer Bürger gebrauch machen und den Imperator anrufen und der Fall wird ihm dann nach Prüfung direkt unterstellt. (Iudicium III.)



    "Da es einen Wechsel im Vorsitz des Praetors gegeben hat könnte man zum jetzigen Zeitpunkt oder nachträglich Befangenheit unterstellen.
    Das Gericht will hiermit eine eventuelle Anfechtung des Urteils im Nachhinein unabhängig des Ausgangs der Verhandlung ausschließen.
    Will eine der Parteien von diesem Recht gebrauch machen?"

  • "Nun denn, ich denke Aventurinus hat auch keine Einwände, falls doch soll er sie kundtun da er dies bislang noch nicht tat.


    Indessen wird das Verfahren vortgesetzt.
    Gleichzeitig bestätige ich Secundus Flavius Felix als Iudex in diesem Fall.



    Hat die klagende Partei rechtlich Relevantes einzuwenden wenn der Zuschauer in den Zeugenstand gerufen wird?
    Auf diese Frage wurde nach Durchsicht der Gerichtsakten bislang noch keine Antwort gegeben."

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