Hauptverhandlung Marcus Matinius Mercator vs. Quintus Caecilius Aventurinus IUD PRIM III/DCCCLIV


  • Ist sich das Gericht sicher, daß es einem Abkömmling einer der ehrwürdigsten Gens Roms einen "elenden Barbaren" nennt?


    fragte ich zurück.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Zitat

    Original von Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Hiermit verhängt das Gericht auf Grund ausreichender Vorwarnung Bußgeldzahlungen über Lucius Tiberius Vibullius und Quintus Caecilius Aventurinus in Höhe von 500 Sz wegen unaufgefordertem Sprechen vor und Mißachtung des Gerichts.
    Zahlbar innerhalb der nächsten 10 Tage an die Staatskasse.


    Sim-Off:

    Darauf kann ich nur SimOff antworten.


    Ich bat das Gericht höflich das Wort außerhalb der Rehe ergreifen zu dürfen und führte die SIMOFF Gründe dafür an.


    Zitat

    Original von Quintus Caecilius Aventurinus
    Hohes Gericht, ich bitte als hier Verklagter auch außerhalb der von euch festgelegten Reihefolge sprechen zu dürfen.


    Sim-Off:

    Ich habe gegenwärtig nicht soviel Zeit für das IR wie Octavius und möchte nicht dadurch benachteiligt sein wenn ich tagelang nicht antworten kann.


    [simoff]Der Anklagevertreter versuchte erneut die Aussage seines Mandanten und weiterer Zeugen zu verhindern. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht wußte wann ich wieder Online sein kann und ob du ihm zwischenzeitlich Recht gibst habe ich posten müssen um meine Rechte als Angeklagter zu wahren und nicht wegen meiner selterneren Anwesenheit hier benachteiligt zu sein. Das der Prätor selbst dann 4 Tage nicht hier ist konnte ich nicht ahnen.


    Ich bin mir auch sicher das mir als Angeklagter ein erweitertes Rederecht zusteht.


    Wir sind hier nicht in einem wirklichen Gerichtssaal wo alle immer da sind. In begründeten Ausnahmefällen - das war einer - muß man hier auch posten können wenn man gerade Zeit hat. Sonst sind alle Spieler stark benachteiligt die nur selten hier sind.


    Daher: Bitte um Aufhebung des Bußgeldes gegen mich.

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Ist sich das Gericht sicher, daß es einem Abkömmling einer der ehrwürdigsten Gens Roms einen "elenden Barbaren" nennt?


    fragte ich zurück.


    "Berufe Dich nicht auf den Namen Deiner Familie ,Lucius Tiberius Vibullius, Du verhieltest Dich vor Gericht wie ein solcher und tatest dies nun wieder.
    Durch Dein Verhalten erweißt Du Deiner, von Dir hochgehaltenen Familie, keine Ehre.


    Das Busgeld erhöht sich durch die erneute Zuwiderhandlung auf 1000 Sz. bei Abermaliger werden es 2000 Sz. sein.



    Einziger der nun wie bereits zuvor festgestellt Redeerlaubnis hat, ist Senator Avarus."

  • Zitat

    Original von Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Das Busgeld erhöht sich durch die erneute Zuwiderhandlung auf 1000 Sz. bei Abermaliger werden es 2000 Sz. sein.


    'Ziemlich teuer für eine Busfahrt, da kaufe ich mir lieber eine Kutsche' dachte ich mir und verliess den Saal

  • Sim-Off:

    Zu Aventurinus:


    Es sei Dir zwar zu Gute gehalten, dass Du um Redeerlaubnis batest, abgewartet hast Du eine Erlaubnis dennoch nicht.


    Das Gericht traf eindeutige Anordnung, der hast auch Du Dich widersetzt.
    Sorry, aber würde ich das gegen Dich verhängte Bußgeld zurücknehmen käme das einer Ungleichbehandlung gegenüber Vibullius gleich und dies werde ich aus Gründen der Objektivität nicht tun.


    Zugegeben, ich war vier Tage nicht anwesend, dann hätte man eben (auch wenns hart klingt) vier Tage auf eine Antwort ob man sprechen darf warten müssen.
    Ob der Länge der sich dieser Fall nun schon hinzieht kann, so sehe ich das, meine Abwesenheit der letzten vier Tage nicht als Ausrede herangezogen werden.

  • Vibullius, damit sind wir bei 2000 Sz.



    Sim-Off:

    Haha, hier sind wohl alle sehr lustig.
    Messalina, Du denkst sim-on über Busfahrten nach!?
    Beamt Dich Scottie von einem Zeitalter ins andere oder wie!?


    Hier versteht wohl keiner, dass ich suche Ordnung rein zu bringen.

  • "Senator Avarus, das Gericht dankt Deinem Erscheinen.


    Bevor sich das Gericht abschließend zu seiner Urteilsfindung zurückzieht möchte es von Dir als einst zuständiger Aedil wissen, ob Du bei Deinen Überprüfungen des Lupanars von Marcus Matinius Mercator Unregelmäßigkeiten feststellen konntest.


    Explitzit gefragt, wurden jemals die hygienischen Zustände beanstandet?"

  • "Nun..." er fing an in seinem Gedächtnis zu kramen. "Ich kann dies nur mit einem Nein beantworten. Der Hausherr war immer darauf bedacht bei den örtlichen Behörden für Offenheit zu stehen, so konnte ich jederzeit Prüfungen durchführen. Sie verliefen alle zu dem Ergebnis, das es keine Beanstandungen gab. Das Haus und die Räume waren sauber, die Fräulein gesund, soweit ich es beurteilen konnte und auch die angebotenen Speisen entsprachen den Vorschriften.
    Egal wann ich in der Woche diese Überprüfung durchführte, immer unangemeldet, war das Gewerbe in ordentlichen Zustand."

  • IUDICIUM IMPERATORIS
    IUDICATIO
    IUD PRIM III/DCCCLIV


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM III NON DEC DCCCLIV A.U.C.
    (3.12.2004/101 n.Chr.)


    IN DER HAUPTVERHANDLUNG
    Marcus Matinius Mercator
    vs.
    Quintus Caecilius Aventurinus


    HAT DAS IUDICIUM PRIMUM DURCH
    Praetor Urbanus, Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Iudex, Secundus Flavius Felix


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT
    Der Anklage wird nach § 57 Üble Nachrede des Codex Iuridicialis Recht zuerkannt und dieses auch zugesprochen.
    Der Beklagte, Quintus Caecilius Aventurinus wird zu einer Zahlung von 200 Sesterzen an den Kläger verurteilt. Der Antrag der Anklage auf eine höhere Schadensersatzzahlung wird wegen der Arbeitslosigkeit und der daraus resultierenden Finanzlage des Angeklagten abgewiesen.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    Das Gericht sieht es durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass das Lupanar des Marcus Matinius Mercator den hygienischen Vorschriften entspricht, somit der Anklage zu entsprechen war. Der Antrag auf höhere Schadensersatzzahlung wurde wegen der faktischen Mittellosigkeit des Angeklagten abgewiesen, die Strafzahlung den Gegebenheiten entsprechend bemessen.




    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -

  • Anton, der trotz seiner Mandatsniederlegung zu der Urteilsverkündung erschienen war, trat nach vorne zu Marcus Matinius Mercator


    “Marcus Matinius Mercator herzlichen Glückwunsch mein Lieber, ich habe nie daran gezweifelt, dass in Rom Recht gesprochen wird!


    Ich hoffe für dich, dass nach der Richtigstellung dein Betrieb wieder richtig in fahrt kommt!“

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • "Beiden Parteien steht es nach § 28 des Codex Iuridicalis zu durch Appellatio Berufung gegen das Urteil einzulegen.
    Entweder an den Imperator oder durch einfache Berufung an die beiden Praetoren. Der Fall wird dann nach einer Prüfung durch den Imperator ggf. an den Imperatorischen Gerichtshof verwiesen oder lediglich in einem höherwertigen Gerichtshof neuverhandelt."

  • Zitat

    Original von Cicero Octavius Anton
    “Marcus Matinius Mercator herzlichen Glückwunsch mein Lieber, ich habe nie daran gezweifelt, dass in Rom Recht gesprochen wird!


    Entsetzen erfasste das Herz des Mercators, denn er hatte befürchtet in Rom würde Recht gesprochen und dann hätte es für ihn nicht gut ausgesehen wenn man die von ihm zugegebene Zweiteilung seines Betreibes und die Flucht seines Koches bedenkt. "Doch in was für einem Staat leben wir wenn ich mit sowas durchkomme?" dachte er sich. "Ist das das Rom in dem ich leben will und kann?"


    Der Mercator erhob sich und sprach:
    "Ich würde gerne eine Erklärung abgeben!"

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