Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:
IUD PRIM IV/DCCCLIV
Sinona Matinia
gegen
Tiberius Flavius Animus
Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:
§ 5 Erste Anhörung
Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.
Folgendes wird Tiberius Flavius Animus vorgeworfen:
Anhand des Codex Religiosus, Pars Secunda, Decretum Christianorum § 2 Abs 2
Religiöse Räumlichkeiten sind von außen nicht als solche kenntlich zu machen.