Erste Anhörung Sinona Matinia vs. Tiberius Flavius Animus IUD PRIM IV/DCCCLIV

  • Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM IV/DCCCLIV


    Sinona Matinia
    gegen
    Tiberius Flavius Animus



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Folgendes wird Tiberius Flavius Animus vorgeworfen:


    Anhand des Codex Religiosus, Pars Secunda, Decretum Christianorum § 2 Abs 2
    Religiöse Räumlichkeiten sind von außen nicht als solche kenntlich zu machen.

  • Der Beklagte machte und macht öffentlich Werbung für einen Treffpunkt der auch eine "Kirche" enthält. Seine religiöse Räumlichkeit ist von aussen als solche zu erkennen. Dies ist gesetzeswidrig. Ich fordere seinen Wegweiser zu vernichten und künftige Wegweiser auf geignete Weise zu unterbinden.

  • Ich habe dieses gesagt zur information der Bürder des Imperiums. Mir war zu der zeit nicht bewusst, das ich gegen ein Gesetzt verstöße. Da das Gesetzt am 26.10.2004 18:04 in Kraft getretten ist und ich das Thema am26.10.2004 um 09:37erstellt habe. Es wird eine Änderung dort aber Vorgenommen. Die Seite wird so nicht mehr offen stehen bleiben. Ich bitte um eine kleine zeit der Bearbeitung, da ich etwas Vorhabe, wozu ich die Erlaubnis unseres Imperator brauche. nach dem ich das habe, wird es alles verändert werden. Wenn erwünscht, kann ich den titel sofort verändern. ich wollte keinen Beleidigen oder gegen ein gesetz verstoßen, was ich nicht kennen konnte, da das Thema gemacht worden bevor das Gesetzt veröffentlich wurde.

  • Eure Feststellung bezüglich des In-Kraft-Tretens des Gesetzes und Eurer Ankündigung ist richtig. Doch war Eure Ankündigung von längerer Dauer (simoff: steht ja noch immer dort). Wenn Ihr jedoch die Bezeichnung abändert, kann die Klage fallengelassen werden.


    Ist das auch in Eurem Sinn, Klägerin Sinona Matinia?

  • Es würde mir reichen wenn die "Gotteshäuser" der Christensekte nicht als solche gekennzeichnet sind. Mehr will das Gesetz auch nicht.

    Sim-Off:

    Also keinen Link auf irgendeine Christliche Kirche.

  • Sim-Off:

    Diese Seite ist ein Treffpunkt, mit einem Gotteshaus. Es wird bald eine neue Lösung geben.


    Was soll ich den ändern? Ich habe den Namen geändert. Man erkennt dieses erst, wenn man im gebäude ist und nicht von aussen.

    Sim-Off:

    Das heist auf der Seite

  • Zitat

    Original von Tiberius Flavius Animus

    Sim-Off:

    Diese Seite ist ein Treffpunkt, mit einem Gotteshaus. Es wird bald eine neue Lösung geben.


    Sim-Off:

    Hier SimOff für das Gotteshaus zu werben untergräbt die Autorität des Gerichtes. Es ist verboten. Mach die Links einfach nur weg.

  • Wenn der Beklagte alle Hinweise (SimOff:Links) auf sein "Gotteshaus" entfernt ist der Anklage genüge getan.

  • Da die Hinweise entfernt wurden ziehe ich die Anklage zurück. Der Gerechtigkeit ist genüge getan.

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