IN NOMINE IMPERII ROMANI - Decretum Imperatoris -
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
- Änderung §5, Absatz 1, Codex Universalis -
(1) Ein Codex ist eine Sonderform im Gesetzgebungsverfahren. Er ist im Normfall eine Zusammenfassung von Leges zu einem gemeinsamen Gesetzespaket. Ein Codex kann nur vom Imperator Caesar Augustus neu angelegt, geändert und benannt werden. Auch darf nur er erlassene Leges in einen bestehenden Codex eingliedern. Allerdings kann der Senat ihm dies in jedem der Fälle empfehlen. Derzeit sind folgende Codices aufgelegt: CODEX UNIVERSALIS, CODEX IURIDICIALIS et CODEX MILITARIS.
wird geändert in
(1) Ein Codex ist eine Sonderform im Gesetzgebungsverfahren. Er ist im Normfall eine Zusammenfassung von Leges zu einem gemeinsamen Gesetzespaket. Ein Codex kann nur vom Imperator Caesar Augustus oder dem Senat neu angelegt, geändert und benannt werden. Auch dürfen nur der Imperator Caesar Augustus oder der Senat erlassene Leges in einen bestehenden Codex eingliedern. Derzeit sind folgende Codices aufgelegt: CODEX UNIVERSALIS, CODEX IURIDICIALIS und CODEX MILITARIS.
- ANTE DIEM XI KAL NOV DCCCLVIII A.U.C. –
(22.10.2008/105 n.Chr.)