Bekanntmachungen


  • DECRETUM IMPERATORIS



    Mit Wirkung vom
    ANTE DIEM VII ID IUL DCCCLXIII A.U.C.
    (9.7.2013/110 n.Chr.)


    verleihe ich mir


    Appius Cornelius Palma Augustus


    dauerhaft den Titel


    Censor


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    gibt die kaiserliche Finanzabteilung bekannt:


    Census


    Das in den Monaten Augustus und September ein Census zur Überprüfung der Voraussetzung gemäß § XVI Abs. III Pars Prima des Codex Universalis durchgeführt wird.



    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus
    ~~ Primicerius a rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~



  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    versetze ich
    LUCIUS DUCCIUS FEROX


    Mit Wirkung vom
    - PRIDIE NON AUG DCCCLXIII A.U.C. -
    (4.8.2013/110 n.Chr.)


    zur
    COHORTES URBANAE


      

  • Decretum Imperatoris
    - ANTE DIEM VIII ID AUG DCCCLXIII A.U.C. (6.8.2013/110 n.Chr.) -


    Alle Enteignungen und Neuvergaben von Besitztümern und Erbschaften unter der Herrschaft des Vescularius Salinator sind hiermit nichtig, wenn sie aus dem Grund der politischen Verfolgung getätigt wurden. Die Enteigneten oder deren Erben können ihre Ansprüche bei den zuständigen Magistraten oder Beamten geltend machen. In Zweifelsfällen hat das Gericht über den Anspruch zu entscheiden.



  • DECRETUM IMPERATORIS



    Mit Wirkung vom
    ANTE DIEM XVII KAL OCT DCCCLXIII A.U.C.
    (15.9.2013/110 n.Chr.)


    ernenne ich den Eques


    Quintus Minidius Geminus


    zum


    Praefectus Aegypti


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    gibt die kaiserliche Finanzabteilung bekannt:


    Lotterie - 1 aus 44


    Ab dem 06. October findet vierzehntätig eine Auslosung statt. Bei der mit minimalen Einsatz ein hoher Gewinn erzielt werden kann.


    Regeln:


    Jeder Teilnehmer darf nur eine Zahl zwischen 1 und 44 wählen. Diese ist bis zum Vortag der Ziehnung zu nennen. Man kann die Zahl fortlaufend verwenden, doch auch ein Wechsel zu jeder Ziehnung ist möglich.


    Es wird immer nur eine Zahl gezogen! Diese Zahl gilt nur für die selbe Ziehung! Sollte die Zahl eines Teilnehmers gezogen werden. Dann wird der Gewinn ausgeschüttet. Wenn mehr als ein Teilnehmer die gezogene Zahl aufweisen wird er Gewinn zu gleichen Teilen ausgeschüttet.


    Nach der Ausschüttung beträgt der Gewinn wieder 2.000 Sesterzen. Wird kein Gewinn ausgeschüttet, dann erhöht sich der Gewinn um einen Grundbetrag von 500 Sesterzen. Für jeden Teilnehmer um weiteren 50 Sesterzen.


    Kosten:


    1 x Teilnahme kostet 20 Sesterzen. Es ist möglich ein Dauerlos zu erwerben. Jemand der ein Dauerlos für mindestens 8 Ziehungen mit forlaufender gleicher Zahl erwirbt erhält ein 10 % Treuerabatt.


    Der Gewinn zur ersten Ziehung beläuft sich ausnahmsweise auf 3.000 Sesterzen!


    Die Ziehung wird durch die kaiserliche Finanzabteilung vollzogen.



    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus


    ~~ Primicerius a rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~




    Sim-Off:

    Jeder Charakter, ausgenommen Sklaven und Kinder, dürfen an der Ziehung unabhängig des Aufenthaltes teilnehmen. Um die Kanzlei nicht mit Briefen voll zu spamen ist es möglich seine Zahl per PN an mich zu schicken (vor allem unter dem Aspekt der absichtlichen Nichtnennung seiner eigenen Zahl). Alle weiteren Ankündigungen wie auch die Ziehung selbst werden im vorgesehenen Officium bekanntgegeben bzw. ausgespielt.


    Ich werde selbst die Ziehung vornehmen und bitte keine Angst dass ich betrüge oder so. Zumal mein Charakter davon nicht profitiert.


    Die Teilnahmegebühr bitte auf das Konto 1028 Pasceolus Imperialis überweisen.


    Natürlich ist es weiterhin möglich seine Teilnehme sim-on auszuspielen.


    Ich freue mich auf eine rege Teilnahme. :)

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    VERSETZE ICH
    CNAEUS FABIUS TORQUATUS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM IX KAL OCT DCCCLXIII A.U.C. (23.9.2013/110 n.Chr.).


    ZUR
    CLASSIS AUGUSTA ALEXANDRINA




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE UND VERSETZE ICH
    APPIUS DECIMUS MASSA


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM IX KAL OCT DCCCLXIII A.U.C. (23.9.2013/110 n.Chr.).


    ZUM
    NAUARCHUS
    ZUR
    CLASSIS AUGUSTA ALEXANDRINA



  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    wird die Änderung der Satzung der


    Societas Claudiana et Iuliana


    für Rechtens erklärt



    § I - De Regulario Societatis Claudianae et Iulianae
    Das Regularium Societatis Claudianae et Iulianae enthält alle vereinstragenden und vereinsdefinierenden Decreta der Societas Claudiana et Iuliana.


    § II - De Lege Communitatis
    (1) Die Societas Claudiana et Iuliana verpflichtet sich als eingetragener Kultverein dazu das geltende römische Recht mit all seinen Codices, insbedondere dem Codex Universalis mit der Lex Communitatis, als dem Regularium Societatis Claudianae et Iulianae übergeordnet anzuerkennen.
    (2) Daher werden hiermit alle gegen das römische Recht mit all seinen Codices verstoßenden Teile des Regulariums der Societas Claudiana et Iuliana für unwirksam und nichtig erklärt.


    § III - De Societate Claudiana et Iuliana
    (1) Der vollständige Name des Vereins lautet SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA. Ziel des Kultvereins ist die Ehrung der großen Mitglieder der iulisch-claudischen Kaiserdynastie und die Aufrechterhaltung des Andenkens an sie.
    (2) Weiterhin erklärt die Societas Claudiana et Iuliana hiermit ihre absolute Treue zum Kaiser und dem bestehenden Herrschaftssystem. Jenes zu unterstützen und in unverbrüchlicher Tradition zu den Taten unserer Vorfahren zu hegen und zu pflegen soll das oberste Ziel all ihres Handelns ausmachen.


    § IV - De Magistro
    (1) Die Societas Claudiana et Iuliana wird von einem Magister geleitet. Dieser ist der Vorsitzende des Kultvereins im Sinne der Lex Communitatis mit allen daraus resultierenden Rechtsfolgen.
    (2) Der Magister wird durch einfache Mehrheit aller Sodales nach Erklärung seiner Kandidatur gewählt und muss im Regelfall aus dem Geschlecht der IULIER oder aus dem der CLAUDIER stammen.
    (3) Sollte sich kein Mitglied einer der beiden zuvor genannten Gentes zu einer solchen Wahl stellen, so steht es jedem Sodalis der Societas frei selbst für das Magisterium zu kandidieren.
    (4) Der Magister hat außerdem einen Vicarius Magistris zu ernennen, der ihn in Abwesenheit vertritt und die Geschäfte der Societas stellvertretend leitet.


    § V - De Sodalibus
    (1) Sodalis der Societas Claudiana et Iuliana kann jeder ehrenhafte römische Bürger werden, dem es ernst um die Ziele des Vereins ist. Ausnahmen hiervon kann nur die Mitgliederversammlung auf Antrag des Magisters beschließen. Ansonsten entscheidet der Magister allein über die Aufnahme.
    (2) Ein Sodalis kann aus der Societas Claudiana et Iuliana wieder ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich verhält. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Magisters.


    § VI - De Domu Societatis
    Der Hauptsitz und damit auch offizielle Tagungsort der Societas Claudiana et Iuliana ist die Domus Societatis in Roma.


    § VII - De Decreto Societatis
    (1) Bei einem Decretum Societatis Claudianae et Iulianae handelt es sich um jegliche vereinsinternen Beschlüsse, die den Kultverein als solchen betreffen. Insbesondere Veränderungen dieser Satzung und grundlegende Umbauten an der Domus Societatis, aber auch Ehrungen besonders verdienter Sodales der Societas Claudiana et Iuliana können nur mittels eines Decretum Societatis beschlossen werden.
    (2) Ein Decretum Societatis kann ausschließlich im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.



    - ANTE DIEM IV KAL NOV DCCCLXIII A.U.C. -
    (29.10.2013/110 n.Chr.)


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    WIRD DER EHEMALIGE TRIBUNUS ANGUSTICLAVIUS - LEGIO DEIOTARIANA
    IULLUS QUINTILIUS SERMO


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VIII ID NOV DCCCLXIII A.U.C. (6.11.2013/110 n.Chr.)


    MIT EINER
    HASTA PURA



    FÜR SEINE HERVORRAGENDEN DIENSTE
    IN DER XXII. LEGION

    AUSGEZEICHNET.


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    BERUFE ICH
    Cnaeus Villius Plennianus [NPC]
    Paullus Cartilius Montanus [NPC]
    Manius Flavius Gracchus
    Memmius Velleius Fimbria [NPC]
    Volusus Virgilius Ventidianus Verrucosus [NPC]


    MIT WIRKUNG VOM
    PRIDIE ID DEC DCCCLXIII A.U.C.
    (12.12.2013/110 n.Chr.)
    .


    ALS
    PONTIFICES
    ZURÜCK IN DAS
    COLLEGIUM PONTIFICIUM



  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ernenne ich
    MARCUS IULIUS LICINUS


    zum
    EQUES ROMANUS



    Es ist ihm ab heute gestattet, die Abzeichen
    der Equites zu tragen, den Ritterring und
    den Latus Angusticlavius.


    ~ANTE DIEM XVI KAL IAN DCCCLXIV A.U.C.~
    (17.12.2013/110 n.Chr.)





    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH
    SERGIA FAUSTA


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XVI KAL IAN DCCCLXIV A.U.C. (17.12.2013/110 n.Chr.).


    ZUR
    PRAEFECTA VEHICULORUM
    IM
    CURSUS PUBLICUS ITALIA




    Sim-Off:

    Die Lateinkönner unter uns, dürfen mich gerne verbessern. Ich hatte es leider nie in der Schule ;)
    edit: der Erste kam ja prompt ;)

  • Seit dem Gespräch des Kaisers mit dem Vinicier war einige Zeit ins Land gegangen und die nötigen Vorbereitungen waren getroffen worden, um den neuen Statthalter zu entsenden. Zuletzt waren noch die notwendigen Rituale - darunter die Einholung der Auspizien und die erneute Ausstattung mit dem Paludamentum eines Feldherrn - erfolgt, ehe die Ernennung formal vollzogen war und Hungaricus sich auf den Weg nach Norden machen musste:



    DECRETUM IMPERATORIS



    Mit Wirkung vom
    ANTE DIEM XII KAL IAN DCCCLXIV A.U.C.
    (21.12.2013/110 n.Chr.)


    ernenne ich den Senator


    Marcus Vinicius Hungaricus


    zum


    Legatus Augusti pro Praetore
    - Provincia Germania Superior -


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ernenne ich
    LUCIUS IUNIUS SILANUS


    Mit Wirkung vom
    - PRIDIE ID IAN DCCCLXIV A.U.C. -
    (12.1.2014/111 n.Chr.)


    zum
    Procurator a libellis



  • Lotterie - I aus XLIV


    IX. Ziehung
    ANTE DIEM VII KAL FEB DCCCLXIV A.U.C. (26.1.2014/111 n.Chr.)



    Wir haben einen ersten Gewinner!


    Gewinn satte 7.900 Sesterzen.


    Gewinnzahl:
    XXVIII


    Der Gewinner hat sich mit seinem Los bis zum PRIDIE KAL APR DCCCLXIV A.U.C. (31.3.2014/111 n.Chr.) in der kaiserlichen Finanzabteilung einzufinden, ansonsten verwirkt der Anspruch auf Auszahlung.






  • ... sondern auch hier, sollten diese Änderungen bekannt gemacht werden:


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ENTLASSE ICH
    OPTIO GNAEUS CORIOLANUS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXIV A.U.C. (18.3.2014/111 n.Chr.).


    AUS DEM DIENST DER
    CLASSIS AUGUSTA ALEXANDRINA




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    VERLEIHE ICH
    DEM PEREGRINUS
    Gnaeus Coriolanus


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXIV A.U.C. (18.3.2014/111 n.Chr.)


    DAS
    Römische Bürgerrecht



    ER NENNE SICH FORTAN
    Gnaeus Marcius Coriolanus


    ALLE RECHTE EINES CIVIS SEIEN IHM GEWÄHRT UND ALLE PFLICHTEN AUFERLEGT




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH
    GNAEUS MARCIUS CORIOLANUS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXIV A.U.C. (18.3.2014/111 n.Chr.).


    ZUM
    CENTURIO CLASSICUS


    BEI DER
    CLASSIS AUGUSTA ALEXANDRINA



  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    VERLEIHE ICH
    IUNIA AXILLA


    MIT WIRKUNG VOM
    PRIDIE KAL APR DCCCLXIV A.U.C.
    (31.3.2014/111 n.Chr.)


    DAS
    IUS TRIUM LIBERORUM


    UND ENTBINDE SIE FORTAN VON DER
    TUTELA MULIERIS



    ALLE DAMIT VERBUNDENEN RECHTE UND PRIVILEGIEN SEIEN IHR GEWÄHRT



  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ernenne ich
    Gaius Octavius Victor


    Mit Wirkung vom
    - ID APR DCCCLXIV A.U.C. -
    (13.4.2014/111 n.Chr.)


    zum
    Curator Viarum


  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ernenne ich
    Gaius Flaminius Cilo


    Mit Wirkung vom
    - ANTE DIEM VIII KAL IUN DCCCLXIV A.U.C. -
    (25.5.2014/111 n.Chr.)


    zum
    Proconsul der Provincia Asia


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