Ich, Lucius Tiberius Vibullius erhebe Klage gegen Medicus Germanicus Avarus wegen Rufschädigung und Amtsmißbrauch.
Klage gegen Medicus Germanicus Avarus
- Lucius Flavius Vibullius
- Geschlossen
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Sim-Off: Halte die § des COD IUR ein und "Klage erheben" kannst Du gar nicht, höchstens Anzeige erstatten.
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Dafür müsste das Gericht folgende Dinge wissen:
1. den genauen Paragraph (tja, juristen sind detailreiter)
2. warum du Avarus anklagen willst. -
Ich zeige an wegen Verstoß gegen:
§ 57 Üble Nachrede
(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.Ich klage Avarus an wegen seiner Äußerungen im Mercatus:
ZitatOriginal von Medicus Germanicus Avarus
Wir wollen jetzt nicht deine Geschäftsbeziehungen ausdiskutieren, denn irgendwie sind sie nach dem bestehenden Lex Mercati auch noch legal. Aber und das verspreche ich dir, ich werde daran arbeiten, das es als illegal anzusehen ist.
Denn ohne deine wöchentlichen Großspenden, die du erhältst, würde sich kein Rad drehen und keine Tunika für 15 Sz. auf dem Markt landen.Damit verstößt der gegenwärtige Ädil eklatant gegen seinen Amtseid und der damit verbundenen Verschwiegenheit. Außerdem greift er mit dieser Falschaussage gezielt in den gegenwärtigen Wahlkampf ein. Ist es Zufall, wenn Germanica Nagiva einige Tage vorher ein Attentat auf mich verübte, Avarus jetzt mitten in der Wahl diese Aussagen trifft und Patentiam in dieser Wahl die meisten Stimmen bekam? Ich meine nicht und hoffe, daß die Führung der Veneta davon nichts wußte und das es eine interne Absprache innerhalb der Gens oder einzelnen Familienangehörigen war. Da mir hier keine weiteren Beweise außer die Taten vorliegen, bleibt dieses eine Vermutung, die sich aufdrängt.
Keine Vermutung bleibt es, daß der gegenwärtige Ädil offen sein Amt dazu mißbraucht, Wahlkampf zu betreiben und mich zu verleumden und auch gleich zu drohen:
ZitatTue er das, doch rechne er auch gleich mit einer Gegenklage.
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Ich erschien vor Gericht, man hatte mir einen Zettel zugetragen, in dem stand, ich wäre einer Anklage erlegen, so schaute ich mir dessen Zeilen etwas näher an und siehe da, eine Gegenanklage fand sich im geltenden Gesetz.
ZitatKeine Vermutung bleibt es, daß der gegenwärtige Ädil offen sein Amt dazu mißbraucht, Wahlkampf zu betreiben und mich zu verleumden und auch gleich zu drohen:
Codex Universalis
§ 54 Aedilis(3) Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen.
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ZitatKeine Vermutung bleibt es, daß der gegenwärtige Ädil offen sein Amt dazu mißbraucht, Wahlkampf zu betreiben und mich zu verleumden und auch gleich zu drohen:
Codex Iuridicialis
§ 57 Üble Nachrede
(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.Es bietet sich mir als Frechheit dar, zu behaupten ich würde Wahlkampf betreiben, bin ich weder für ein neues Amt aufgestellt, noch in der Lage Zeit dafür zu investieren Wahlversprechen und Briefe zu analysieren, noch das Geschehen zu verfolgen. -auch wenn ich es tun sollte, als Person, die im politischen Leben steht-
Wenn ihr das als Drohung seht, so seht dies als Witz an, doch so muß ich gestehen mir ist es bei weitem nicht danach das Gericht zu verpöhnen , halte ich es doch für eine rechtlich anerkannte und wichtige Institution, wie es jeder in diesem Staat sehen sollte. (nur leider wohl manchmal nicht sieht) So seht diese Wort als ernst an.
Gegen eure anderen Aussagen werde ich keine weitere Klage erheben, dies wurde schon an anderer Stelle getan. Doch hauptsächlich aus diesem Grund.
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Das Gericht bestätigt den Eingang der Anzeige.
Die beteiligten Parteien,
Angezeigter MEDICUS GERMANICUS AVARUS
sowie
Anzeigender LUCIUS TIBERIUS VIBULLIUS
mögen sich in der Gerichtshalle einfinden.Nachsatz:
Sollte Medicus Germanicus Avarus an einer Gegenanzeige festhalten wollen, so bittet das Gericht Besagten diese gesondert einzubringen.
Eine etwaige Gegenanzeige wird erst nach der erst eingebrachten Anzeige verhandelt werden um einer geordneten Prozeßreihenfolge nachzukommen. -
Ich werde dies tun und melde mich anwesend.
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"Das Gericht dankt und nimmt Deine Anwesenheit zur Kenntnis, Medicus Germanicus Avarus."
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Anwesend.
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"Somit notiert das Gericht die geladenen Parteien zu ersten Anhörung als erschienen.
Das Gericht bittet nun in der Reihenfolge Kläger, dann Beklagter ihre Sichtweise darzulegen.
Vorausschickend möchte ich betonen, dass das Gericht bei der Darlegung der Dinge keine Spekulationen über Dritte tollerieren wird wie dies bei der Einbringung der Anzeige der Fall war.
Ich bitte um Sachlichkeit." -
Der Angeklagte machte sich dreierlei Vergehen schuldig.
Zum Einen verleumdete er mich mit der falschen Behauptung, daß ich wöchentliche Großspenden erhalte, um meine Schneiderei zu finanzieren.Dies entspricht der Unwahrheit.
Zum zweiten machte er sich als amtierender Ädil schuldig, mit diesen Worten gezielt in den Wahlkampf einzugreifen, in dem ich als Kandidat zum Amt des Quästors antrat, indem er bewußt Falschinformationen in die Welt setzte und ein Kandidat derselben Gens Mitbewerber um dieses Amt war.
Ebenfalls verletzte er die Geheimhaltungspflicht des Senates und sprach davon,daß er daran arbeitet, wegen mir ein Gesetz zu erarbeiten, weil er meine Schneiderei als illegal ansieht.
Es ehrt mich sehr, daß er mich für so wichtig mit meiner Schneiderei hält, aber ich bezweifele doch, daß das Gesetz wegen dieser zustande kommt. -
Zitat
Der Angeklagte machte sich dreierlei Vergehen schuldig.
"Das hat das Gericht zu entscheiden, nicht ihr.
Hohes Gericht ich möchte nun zu den Beschuldigungen Stellung nehmen:"
ZitatZum Einen verleumdete er mich mit der falschen Behauptung, daß ich wöchentliche Großspenden erhalte, um meine Schneiderei zu finanzieren.
"Am Tage des ANTE DIEM XVIII KAL DEC DCCCLIV A.U.C. betrat ich den Mercatus und wurde sogleich auf einen jungen Mann aufmerksam, der etwas anbot, so ging ich näher und sprach ihn persönlich an.
Wenn ich die von ihm gewählten Worte begutachte, steht da "verleumden". Nun ehrenwertes Gericht, meiner Auffassung nach ist verleumden etwas anderes:"
Zitat"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen versucht, verleumdet."
"Desweiteren komme ich zu seinem nächsten Punkt."
ZitatZum zweiten machte er sich als amtierender Ädil schuldig, mit diesen Worten gezielt in den Wahlkampf einzugreifen, in dem ich als Kandidat zum Amt des Quästors antrat, indem er bewußt Falschinformationen in die Welt setzte und ein Kandidat derselben Gens Mitbewerber um dieses Amt war.
"Wie kann er dies behaupten? Fest steht ich persönlich nahm an keiner Wahl teil, weder durch Kandidatur noch durch Wahlkampf.
In dieser Ausage sehe ich eine Verleumdung meiner Person, denn hier vor Gericht sind nicht nur wir zwei im Angesicht zu Angesicht, nein, ihr hört halb Rom zu.
Bei persönliche Wahlschlappen sollte man vielleicht bei sich selbst beginnen die Fehler zu suchen und nicht Personen im öffentlichen Leben beklagen."ZitatEbenfalls verletzte er die Geheimhaltungspflicht des Senates und sprach davon,daß er daran arbeitet, wegen mir ein Gesetz zu erarbeiten, weil er meine Schneiderei als illegal ansieht.
"Nehmt ihr euch nicht ein wenig zu viel heraus, glaubt ihr wirklich ich würde wegen euch mir die Mühe machen eine Gesetzesvorlage in den Senat einzubringen. Stunden der Forschung, Formulierung, des Erörterns, des Streitens und Textformen zu verbringen, weil mir eure Handesformen vielleicht nicht passen?
Seid ihr wirklich so engstirnig, dann tut ihr mir leid.Ach ich hätte fast den Anfang dieses Ausschnittes vergessen und möchte ihm auch das nochmals ein wenig näher bringen.
Es ist den ehrenwerten Senatoren seit langem gestattet Gesetzesvorlagen, Ideen und Abstimmungen mit Personen im Volk zu diskutieren. Einzig und allein Schatullen mit der Aufschrift "Streng geheim" sind verschlossen zu halten und das Ausplaudern unter Strafe verboten.
Also frage ich euch, was wollt ihr mir hier unterstellen?"
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Ich war auf die Antwort des Praetors sehr gespannt, doch ich verhielt mich ruhig.
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Nachdem das Gericht die Ausführungen der beiden Parteien gehört hatte, traf es folgende Entscheidung.
Kundgabe der Festellung auf Zulässigkeit der eingebrachten Anzeigen mit Klageabsicht
Mit den Klagen auf, § 57 Üble Nachrede, wird wie folgt verfahren.
Teilklage I.
ZitatOriginal von Lucius Tiberius Vibullius
Zum Einen verleumdete er mich mit der falschen Behauptung, daß ich wöchentliche Großspenden erhalte, um meine Schneiderei zu finanzieren.Dies entspricht der Unwahrheit.
Das Gericht ist vorbehaltlich geneigt diese Klage zuzulassen.Gleichzeitig gibt das Gericht bekannt selbst Nachforschungen angestellt zu haben, der Kläger überlege sich gut ob er weiterhin an einer Klage festhalten möchte.
Teilklage II.
ZitatOriginal von Lucius Tiberius Vibullius
Zum zweiten machte er sich als amtierender Ädil schuldig, mit diesen Worten gezielt in den Wahlkampf einzugreifen, in dem ich als Kandidat zum Amt des Quästors antrat, indem er bewußt Falschinformationen in die Welt setzte und ein Kandidat derselben Gens Mitbewerber um dieses Amt war.
Die Teilklage wird abgelehnt.Begründung:
Soweit dem Gericht erkenntlich wurde diese Aussage auf dem Markt in einem persönlichen Gespräch geäußert.
Daraus resultierten jedoch keine weiteren Konzequenzen bezüglich einer öffentlichen Kenntnis dieses Gesprächs, es sei denn Du, Vibullius, hättest den Inhalt des Gesprächs an Dritte weitergetragen.
Dafür aber könnte Senator Avarus nicht haftbar gemacht werden.Teilklage III.
ZitatOriginal von Lucius Tiberius Vibullius
Ebenfalls verletzte er die Geheimhaltungspflicht des Senates und sprach davon,daß er daran arbeitet, wegen mir ein Gesetz zu erarbeiten, weil er meine Schneiderei als illegal ansieht.
Es ehrt mich sehr, daß er mich für so wichtig mit meiner Schneiderei hält, aber ich bezweifele doch, daß das Gesetz wegen dieser zustande kommt.
Die Teilklage wird abgelehnt.Begründung:
Der in den Senat eingebrachte Gesetzesentwurf, der eine Überarbeitung der Normen des Marktes vorsieht, wurde nicht als "geheim" eingestuft.
Damit ist es den Senatoren grundsätzlich erlaubt sich zu diesem auch öffentlich zu Äußern. -
Einspruch:
Zur Teilklage I:
Das Hohe Gericht bemühte sich bis heute nicht, mit mir in Kontakt zu treten. Ich bitte um Korrektur.
Zur Teilklage II:
Da nachweislich bekannte 3 Personen, darunter unsere sehr geschätzte Augusta dieses "persönliche" Gespräch hörten, und diese sich aktiv an der darauffolgenden Diskussion beteiligten, ist davon auszugehen, daß eine unbekannte Anzahl von Bürgern dieses lautstark geführte Diskussion ebenfalls verfolgten.
Damit ist der Eingriff in den Wahlkampf gegeben.
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Zitat
Original von Lucius Tiberius Vibullius
Einspruch:Zur Teilklage I:
Das Hohe Gericht bemühte sich bis heute nicht, mit mir in Kontakt zu treten. Ich bitte um Korrektur.
"Das Gericht bemühte sich nicht mit Dir zu sprechen?
Wie nennst Du diese Anhörung dann?"ZitatZur Teilklage II:
Da nachweislich bekannte 3 Personen, darunter unsere sehr geschätzte Augusta dieses "persönliche" Gespräch hörten, und diese sich aktiv an der darauffolgenden Diskussion beteiligten, ist davon auszugehen, daß eine unbekannte Anzahl von Bürgern dieses lautstark geführte Diskussion ebenfalls verfolgten.
Damit ist der Eingriff in den Wahlkampf gegeben.
"Dass die Augusta an dem Gespräch ebenfalls beteiligt war ist dem Gericht neu, dies wurde bislang nicht erwähnt.
Schön, somit waren drei Personen involviert.
Wie sich dadurch eine Beeindrächtigung auf den Wahlkampf ergeben soll erschließt sich dem Gericht dennoch nicht, zumal und man mag mir diesen Vergleich verzeihen zudem er nicht im geringsten abwertend herangezogen wird, unsere Augusta wahrlich keine Plaudertasche ist.
Ob die Diskussion lautstark geführt wurde läßt sich im Nachhinein wohl kaum feststellen, Aussage gegen Aussage stehn.
Dem Gericht ist jedoch bis auf die genannten Drei bis dato kein Bürger bekannt, der jemals von dem Gespräch gehört hätte.
Sie es, dass er am Markt mitgehört oder durch Überlieferung davon erfahren hätte.Das Gericht hält deshalb an seiner ursprünglichen Beschlussfassung fest."
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Zitat
Original von Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Das Gericht bemühte sich nicht mit Dir zu sprechen?
Wie nennst Du diese Anhörung dann?"Ihr spracht so undeutlich. Ich bitte das Gericht um Verzeihung.
Sim-Off: Gleichzeitig gibt das Gericht bekannt selbst Nachforschungen angestellt zu haben, der Kläger überlege sich gut ob er weiterhin an einer Klage festhalten möchte.
Das Komma zwischen "haben" und "der", ergibt grammatisch einen anderen Sinn, als wenn ein Punkt dazwischen ist, oder eine Verbindung mit "und".Zitat
"Dass die Augusta an dem Gespräch ebenfalls beteiligt war ist dem Gericht neu, dies wurde bislang nicht erwähnt.
Schön, somit waren drei Personen involviert.
Wie sich dadurch eine Beeindrächtigung auf den Wahlkampf ergeben soll erschließt sich dem Gericht dennoch nicht, zumal und man mag mir diesen Vergleich verzeihen zudem er nicht im geringsten abwertend herangezogen wird, unsere Augusta wahrlich keine Plaudertasche ist.
Ob die Diskussion lautstark geführt wurde läßt sich im Nachhinein wohl kaum feststellen, Aussage gegen Aussage stehn.
Dem Gericht ist jedoch bis auf die genannten Drei bis dato kein Bürger bekannt, der jemals von dem Gespräch gehört hätte.
Sie es, dass er am Markt mitgehört oder durch Überlieferung davon erfahren hätte.Das Gericht hält deshalb an seiner ursprünglichen Beschlussfassung fest."
Ich ging davon aus, daß ich die Zeugen später zu benennen hatte:
Gut, so nenn ich sie jetzt:
Caius Ferrius Magnus, Gajus Flavius Catus und die geschätzte Augusta, welche die Sätze des Avarus ebenfalls hörten und in die Diskussion eingriffen.
Da wie dem Hohen Gericht bekannt ist, nur die wenigsten Menschen sich in fremde Angelegenheiten öffentlich einmischen, aber dennoch fremden Angelegenheiten aus purer menschlicher Neugier nicht abgeneigt sind, ist von einer größeren Anzahl von stillschweigenden Mithörern auf einem lebhaftem und stark frequentiertem Markt auszugehen. Wie sonst, so frage ich das Hohe Gericht, wären diese 3 im Vorübergehen auf uns aufmerksam geworden? Denn gerufen hatte weder Avarus noch ich nach einer anderen Person. -
Ich sah es als nötig an meine Stimme zu erheben, in normalen Ton sprach ich:
"Hm ihr Vibullius unterstellt es also der Kaiserin, einem Offizier der Stadtwache Roms und einem Bürger Roms Gesprächen mit normaler Stimmgabe geführt zu lauschen, weil ihr daran teil habt? Bildet ihr euch nicht ein ganz klein wenig zu viel ein?"
Zum Gericht gewandt.
"Möge er diese Personen aufrufen, doch als ich seinen Stand am Mercatus betrat, waren weit und breit keine Menschen zu sehen, vielleicht ja dies eine Grundlage, warum er sein Angebot so heraus schrie. Ich jedenfalls trat nah genug heran, um mit üblichen Ton zu sprechen. Ich kann dem hohen Gericht gerne eine ärztliche Bescheinigung bei bringen, die meiner Stimme jegliches Schreien absagt."
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Zitat
Original von Medicus Germanicus Avarus
Ich sah es als nötig an meine Stimme zu erheben, in normalen Ton sprach ich:"Hm ihr Vibullius unterstellt es also der Kaiserin, einem Offizier der Stadtwache Roms und einem Bürger Roms Gesprächen mit normaler Stimmgabe geführt zu lauschen, weil ihr daran teil habt? Bildet ihr euch nicht ein ganz klein wenig zu viel ein?"
Mitnichten unterstell ich den ehrenwerten Personen, die ich hier nannte, daß sie heimlich lauschten. Du sprachst so laut, daß es den ganzen Markt beschallte und sie reagierten dann darauf,während andere heimlich lauschten und sich nicht offenbarten.
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Zitat
Du sprachst so laut, daß es den ganzen Markt beschallte...
Aber ihr unterstellt mir dieses, hm dann wohl doch ein ärztliches Schreiben.
Ich bitte das hohe Gericht diesen kleinen Einwurf zu verzeihen, aber ich biete es an und scheinbar wird es benötigt..
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