Ich erhebe Anzeige gegen Lucius Tiberius Vibullius

  • Ich erhebe hiermit Anzeige gegen Lucius Tiberius Vibullius wegen üble Nachrede!


    § 57 Üble Nachrede


    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.


    Zitat

    [i]Original von Lucius Tiberius Vibullius

    Zitat

    Ich meine nicht und hoffe, daß die Führung der Veneta davon nichts wußte und das es eine interne Absprache innerhalb der Gens oder einzelnen Familienangehörigen war. Da mir hier keine weiteren Beweise außer die Taten vorliegen, bleibt dieses eine Vermutung, die sich aufdrängt.


    Vermutung hin oder her!

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Der von mir Beschuldigte unterstellt der Gens Germanica, das sie für seine Niederlage bei den Quästorenwahlen verantwortlich sei, was nicht den Tatsachen entspricht. Es gab weder Absprachen noch sonstige Pläne dies zu veranlassen!


    Was die Sache mit Duccia Germanica Nagiva angeht so wußte Niemand aus meiner Gesn etwas über ihr Vorhaben. Und was meinen Bruder angeht, so sehe ich auch nicht was dies mit seiner Wahlniederlage zu tun hat.
    Ich denke aber wohl eher das es an den Äußerungen gegenüber meines Sohnes Marcus und zu dieser Zeit seiner noch Gattin gelegen hatte.


    Daher lege ich hier meinem Sohn Marcus nahe auch nochmals eine Klage wegen übler Nachrede seiner Person einzureichen!

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

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