Für das aktive Wahlrecht und das passive für das Amt des Quaestors muss man den Grundkurs ("Res Vulgares") der Schola Atheniensis bestanden haben. Weiters ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Cursi, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.
AN DER
SCHOLA ATHENIENSIS
FINDET FOLGENDER KURS STATT:
RES VULGARES VIII
BEGINN DES KURSES:
ANTE DIEM VII KAL DEC DCCCLIV A.U.C. (25.11.2004/101 n.Chr.)
ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:
NON DEC DCCCLIV A.U.C. (5.12.2004/101 n.Chr.)
BEMERKUNG:
TEILE DES GESETZES ZUR SCHOLA ATHENIENSIS SIND NICHT MEHR GÜLTIG!
ES GELTEN DIE FOLGEND BEKANNTGEMACHTEN REGELN.
DER RECTOR SCHOLAE
HIER EINE ZUSAMMENFASSUNG ALLER WICHTIGEN ÄNDERUNGEN:
- DIE TEILNAHME AN DIESEM CURSUS IST AUCH NACH ABLAUF DER ANMELDUNGSFRIST MÖGLICH!
- JEDER BÜRGER UNABHÄNGIG VON SEINEM RANG DARF AM CURSUS TEILNEHMEN
- WER DEN CURSUS BESTEHT (>60% RICHTIG) ERHÄLT DAS AKTIVE WAHLRECHT FÜR ZUKÜNFTIGE MAGISTRATSWAHLEN UND DAS PASSIVE WAHLRECHT FÜR EIN QUAESTORENAMT
- BESTEHEN MIT AUSZEICHNUNG (>90% RICHTIG) WIRD VERLEIHUNG EINER PHALERA BELOHNT
- ES IST KEINE ANREISE UND KEIN AUSSETZEN IN ANDEREN TÄTIGKEITEN FÜR DEN BESUCH DES CURSUS VONNÖTEN
- WEITERHIN GILT DER AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGES
Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten, Fragen bitte anderswo!
Jeder muss sich persönlich anmelden!