Einreichung der Scheidung

  • Ich möchte hiermit die Scheidung von meiner noch Frau Duccia Germanica Nagiva beantragen.


    Gründe: Der Vorfall während der Wahl auf der Rosta.
    Wegen der daraus folgenden Gerichtsverhandlung mit Verurteilung und der Bloßstelllung meiner Familie während der Verhandlung.


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    Ich beantrage es hier, da die Gesetzte diesbezüglich einwenig lückenhaft ist und es mir nicht klar war, wie ich nun handeln sollte!

  • Lückenhaft?


    Hmm....Ein Blick hierhin wäre von Vorteil :).


    § 7 Scheidung
    Eine Scheidung kann immer nur durch die Eheleute und nicht durch ihre Verwandten ausgelöst werden.
    Die Scheidung wird bei den ersten beiden Formen der Ehe “coemptio“ und “per usum“ durch folgende Formel eingeleitet: “res tuas tibi habeo“ (Volkstümlich übersetzt: “pack deine Sachen und geh!“), die der Ehemann zu seiner Ehefrau sagt. Daraufhin hat die Frau das gemeinsame Haus zu verlassen. Die Frau hingegen leitet die Scheidung mit den Worten: „non iam es coniunx meus“ (“Du bist nicht mehr mein Ehemann!“) ein und verlässt das Haus zu ihrem ursprünglichen Pater Familias zurückkehrend. Um die Scheidung rechtsgültig zu machen, muss das Paar nun für einen Monat getrennt leben.Beim eigentlichen Scheidungsakt (also beim Aussprechen der Formeln) müssen mindestens fünf Zeugen anwesend sein, damit der Akt seine Rechtsgültigkeit erreicht.
    Bei einer Ehe, die als “confarreatio geschlossen wurde, ist die Scheidung wesentlich komplizierter, so auch keine einseitige Scheidung möglich ist. Hier muss ein Familienrat einberufen werden, bei dem die beiden Familienoberhäupter der Ehepartner das Wort führen; sie entscheiden über das Schicksal der Eheleute. Wenn sich die beiden Familienoberhäupter einigen können, wie die Scheidung auszusehen hat, so verkünden sie dies öffentlich. Sollten die beiden Familienoberhäupter zu keinem Ergebnis kommen, wird der Fall vor dem Gericht ausgehandelt.


    Jede Scheidung zieht separat eine Gerichtsverhandlung nach sich, in der geklärt wird, wer an der Scheidung wieviel Schuld trägt.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Ich habe dies wo du mich hinverweist gelesen, deshalb kam ich zu der Aussage das es lückenhaft ist!


    Die Hochzeitsform wird von den beiden zu Verheiratenden gewählt. Ferner kann man bei der Hochzeit festlegen, ob es sich um eine “manus“ Ehe oder um eine Ehe “sine manus“ handelt (Erklärung unter pars quarta).


    Speziel diesen Part meinte ich, da manus und sine manus nicht erklärt wurde. Als ich geheiratet hatte war die Rechstlage noch etwas anders ;).

  • Sim-Off:

    Nun, du heiratetest am 17.08. Da hatte das Gesetz bereits die Form, die sie auch heute innehält. Änderungen sind bisher noch keine hinzugekommen. Das Problem bei deinem Fall ist jedoch jenes, dass bei der Hochzeit offensichtlich nicht gewählt wurde, ob es sich um eine "sine manus" oder ob es sich um eine "manus" Ehe handeln soll :). Nicht das Gesetz ist also lückenhaft, sondern das damalige Vorgehen bei der Hochzeit, aber ich denke das sollte nicht weiter schlimm sein :).

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Sim-Off:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, weißt du nicht was sine Manus und Manus bedeutet...Der Unterschied ist eben, das bei einer Manus Ehe der Bräutigam die Mitgift bekommt, bei einer Sine Manus Ehe behält sie die Frau. Wir haben, dass so gemacht, weil bei einer Manus Ehe eben die Frau in die Gewalt des Ehemannes überging.


    § 4 Mitgift (dos)
    Jede Frau, die einen Pater Familias hat, muss von jenem mit einer Mitgift ausgestattet sein, die bei der Hochzeit der Frau mitgegeben wird. Sollte es eine “manus“ Hochzeit sein, wird die Mitgift direkt an den Bräutigam übergeben und er kann über die Mitgift nach Belieben verfügen. Sollte es jedoch eine Hochzeit “sine manus“ sein, hat ausschliesslich die Braut Vollmachten über ihre mitgebrachte Mitgift. Der entsprechende Betrag wird somit auf ihrem Konto hinterlegt, ohne, dass der Bräutigam irgendwelche Rechte daran hätte.


    Es gibt keine Richtlinien für die Höhe der Mitgift. Die beiden Familienoberhäupter können selbst den Betrag festsetzen.


    Der Betrag der festgesetzten Mitgift kann in der Signatur der entsprechenden Frau getragen, muss aber in jedem Fall in ihren Bürgerakten vermerkt werden.

  • Zitat

    Original von Flavius Prudentius Balbus
    manus = Hand
    sine Manus = ohne Hand


    Im ersten Fall ist die Frau Besitz des Mannes ohne eigentliche Rechte.
    Im zweiten Fall ist sie seine Frau mit beschränkten eigenen Rechten.


    Ich hoffe, ich irre mich nicht.


    Du irrst nicht. Das Gesetz wird zur Zeit gerade überarbeitet da es viele Fehler und Ungereimtheiten enthält.

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa


    Du irrst nicht. Das Gesetz wird zur Zeit gerade überarbeitet da es viele Fehler und Ungereimtheiten enthält.


    So wie ich das hörte, wird bisher genau 1 Wort verändert. Ein "kann" wird in ein "muss" verändert oder so ähnlich. Oder ist da noch mehr, wenn du da von Totalrevision sprichst, oh du Mutter alles Perfekten :D?

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    So wie ich das hörte, wird bisher genau 1 Wort verändert. Ein "kann" wird in ein "muss" verändert oder so ähnlich. Oder ist da noch mehr, wenn du da von Totalrevision sprichst, oh du Mutter alles Perfekten :D?

    Der Cultus Deorum wird in seinem Vorschlag zum Beispiel "komische" Kombinationen wie "Coemptio Sine Manus" ausschließen. Das ganze wird aber noch dauern.

    Sim-Off:

    Du bekommst noch vor Weihnachten einen Testabzug

  • Das Gericht bestätigt den Eingang des Antrags von Marcus Germanicus Patientiam auf rechtmäßige Auflösung des Eheverhälnisses von selbigem mit Duccia Nagiva Germanica.



    Das Gericht bittet an dieser Stelle Marcus Germanicus Patientiam nochmals darzulegen welches aufzulösende Eheverhältnis verhandelt wird um entsprechendes Verfahren einleiten zu können.
    Wurde die Ehe coemptio, per usum oder nach confarreatio geschlossen?
    Handelt es sich um eine manus oder sine manus Ehe?

  • "Das Gericht dankt dem Aedilis Curules für die Berichterstattung, bittet aber künftig die Gerichtsordnung einzuhalten.


    Da die Wortmeldung dem Fall jedoch eindeutig zuträglich war, werden keinerlei weiteren Maßnahmen ergriffen.


    Das Verfahren wird umgehend eröffnet."

  • Folgende Personen sind hiermit zur ersten Anhörung geladen:


    Marcus Germanicus Patientiam
    Duccia Germanica Nagiva


    Traianus Germanicus Sedulus
    Pater Familias



    Nachsatz:
    I. Auf Grund der besonderen Umstände Duccia Germanica Nagiva betreffen kann sich auch eine entsprechende rechtliche Vertretung einfinden. Andernfalls wird in Abwesenheit verhandelt.


    II. Der vormalige Pater Familias, vor Eheschließung, von Duccia Germanica Nagiva ist, falls vorhanden, dem Gericht nicht bekannt.
    Sollte dieser existieren, ist dieser hiermit ebenso zur ersten Anhörung geladen und hat sich in der Gerichtshalle einzufinden.

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