Gegenklage Lucius Tiberius Vibullius

  • Anzeige gegen Lucius Tiberius Vibullius wegen Äußerungen vor Gericht, die nicht der Wahrheit entsprechen, mein Ansehen beschmutzen und somit gegen den:


    Codex Iuridicialis


    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.


    ...und...


    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.


    verstoßen.

  • Das Gericht bestätigt den Eingang der Anzeige.


    Die beteiligten Parteien,
    Angezeigter LUCIUS TIBERIUS VIBULLIUS
    sowie
    Anzeigender MEDICUS GERMANICUS AVARUS
    mögen sich nach der Verhandlung des Falles, Lucius Tiberius Vibullius gegen Medicus Germanicus Avarus, in der Gerichtshalle einfinden.

  • "Ich habe lange darüber nachgedacht, ob es nicht voreilig war diese "Gegenklage" schon vor Beginn der Anhörung gegen mich einzuleiten, doch die letzten Sätze von Lucius Tiberius Vibullius gegen mich, meine Familie, gegen das ehrenwerte römische Gericht und im Allgemeinen lassen mir keine andere Wahl, die Anzeige wird aufrecht gehalten und ich bitte das Gericht sie einzuleiten."

  • "Hier nun meine Ausführungen, da da Gericht überlastet zu sein scheint."


    Zitat

    Zitat von Lucius Tiberius Vibullius (Gerichtssaal):
    Keine Vermutung bleibt es, daß der gegenwärtige Ädil offen sein Amt dazu mißbraucht, Wahlkampf zu betreiben und mich zu verleumden und auch gleich zu drohen:


    Zitat

    Zitat von Lucius Tiberius Vibullius (Gerichtssaal):
    Schön. damit zeigte sich, daß der Prätor keine Uhr kennt. Es war nach seiner Äußerung erst ein Tag vorbei. Damit zeigte sich für mich und andere, daß der Prätor nun wirklich gemeinsam mit dem Angeklagten unter einer Decke steckte.


    Zitat

    Zitat von Lucius Tiberius Vibullius (Forum Publicum):
    Vor dem Kaiser und anderen Senatoren habe ich Respekt. Für Creticus, Curio, Avarus und dich nur Verachtung, da sie ihre Ämter mißbrauchen.


    Codex Iuridicialis


    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.


    "Ich fordere eine öffentliche Entschuldigung besagter Person auf der Rosta, zudem eine Entschädigung von 2500 Sz. oder Pfändung für diesen Rufmord."

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