Officium Censoris

  • Anton betrat sein Frisch eingerichtetes Officium, er setzte sich hinter den schweren Schreibtisch, lehnte sich zurück, schaute andächtig auf die Statur des Kaisers.


    Dann rückte er den Stuhl wieder zurecht nahm einige Akten und blätterte in ihnen …

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • § 51 Censor
    (1) Die Censur ist das höchste und angesehenste Staatsamt des Imperium Romanum, es gilt als krönende Spitze einer politischen Laufbahn. Censor kann nur werden, wer Consul bereits gewesen ist.
    (2) Die Censur ist wie das Consulat ein kollegiales Doppelamt. Im Imperium Romanum ist der amtierende Imperator Caesar Augustus auf Lebenszeit Censor und sein College in diesem Amt wird den Bestimmungen des Cursus Honorum entsprechend vom Volke gewählt.
    (3) Als Insignien stehen den Censoren die Toga Praetexta und Sella Curulis, aber keine Lictoren zur Verfügung. Sie stellen im Senat zusammen mit den ehemaligen Censoren die höchste Rangklasse dar.
    (4) Sie führen nominal die Bürgerlisten und diese der Senatoren und Ritter, doch wurde diese Aufgabe praktisch den Praetoren übergeben. Aber sie führen die allgemeine Lectio durch.
    (5) Weiters können sie über die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen) unwürdige Mitglieder aus dem Senat ausschließen (senatu movere), was meist auch die Degradierung im Rang nach sich zieht, was aber nicht vom Censor zu bestimmen ist. Für einen solchen Ausschluss benötigt man das einstimmige Votum beider Censoren, wenn es nur einen gibt, so kann es dieser allein bestimmen.
    (6) Bei allgemeinen Verstößen gegen Sitte, Ordnung und Römische Tradition können sie die Nota Censoria (Censorische Rüge) gegen jeden Römischen Bürger aussprechen. Diese gilt als hoher Ehrverlust für den Betroffenen und kann bei Missachtung schwere Folgen haben.
    Einer solchen Nota geht das formlose Iudicium de Moribus voraus, bestehend nur aus beiden Censoren und dies nicht öffentlich, wo der Fall behandelt wird. Dieses Gericht kann später unbeschränkte Strafmaßnahmen verhängen, sollte die Nota nicht ausreichen.
    (7) Am Ende ihrer Amtszeit vollziehen sie mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer.
    (8) Da einer der Censoren immer der Imperator Caesar Augustus ist, somit wahlunabhängig ist, ist eine Regelung der Vertretung nicht notwendig.
    (9) Der zu wählende Censor wird gemäß Ornamenta Censoria ausgezeichnet.
    (10) Einem Censor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit vollem Rederecht gewährt.

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata




  • An den
    civilen Verwalter
    der Provinz Italia
    Cicero Octavius Anton



    Salve Cicero Octavius Anton!



    Mit einiger Verwunderung habe ich von der Bestallung eines Regionarius der Regio Italia vernommen, obwohl Du mich erst kurz vorher um Vorschläge zur Besetzung dieses und anderer Ämter gebeten hast.


    Deinen diesbezüglichen Auftrag werde ich selbstverständlich nachkommen und dir diese Vorschläge in den nächsten Tagen unterbreiten. Jedoch benötige ich für die sorgfältige Auswahl geeigneter Kandidaten auch einige Zeit. Ich bitte darum, mir diese Zeit auch einzuräumen.



    Als Anlage übersende ich dir die Kopie eines Schreibens des Duumvir der Stadt Ostia und eine Kopie meiner Antwort an diesen.



    Vale
    Quintus Caecilius Aventurinus
    Comes der Regio Italia



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