Anton betrat sein Frisch eingerichtetes Officium, er setzte sich hinter den schweren Schreibtisch, lehnte sich zurück, schaute andächtig auf die Statur des Kaisers.
Dann rückte er den Stuhl wieder zurecht nahm einige Akten und blätterte in ihnen …
Anton betrat sein Frisch eingerichtetes Officium, er setzte sich hinter den schweren Schreibtisch, lehnte sich zurück, schaute andächtig auf die Statur des Kaisers.
Dann rückte er den Stuhl wieder zurecht nahm einige Akten und blätterte in ihnen …
§ 51 Censor
(1) Die Censur ist das höchste und angesehenste Staatsamt des Imperium Romanum, es gilt als krönende Spitze einer politischen Laufbahn. Censor kann nur werden, wer Consul bereits gewesen ist.
(2) Die Censur ist wie das Consulat ein kollegiales Doppelamt. Im Imperium Romanum ist der amtierende Imperator Caesar Augustus auf Lebenszeit Censor und sein College in diesem Amt wird den Bestimmungen des Cursus Honorum entsprechend vom Volke gewählt.
(3) Als Insignien stehen den Censoren die Toga Praetexta und Sella Curulis, aber keine Lictoren zur Verfügung. Sie stellen im Senat zusammen mit den ehemaligen Censoren die höchste Rangklasse dar.
(4) Sie führen nominal die Bürgerlisten und diese der Senatoren und Ritter, doch wurde diese Aufgabe praktisch den Praetoren übergeben. Aber sie führen die allgemeine Lectio durch.
(5) Weiters können sie über die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen) unwürdige Mitglieder aus dem Senat ausschließen (senatu movere), was meist auch die Degradierung im Rang nach sich zieht, was aber nicht vom Censor zu bestimmen ist. Für einen solchen Ausschluss benötigt man das einstimmige Votum beider Censoren, wenn es nur einen gibt, so kann es dieser allein bestimmen.
(6) Bei allgemeinen Verstößen gegen Sitte, Ordnung und Römische Tradition können sie die Nota Censoria (Censorische Rüge) gegen jeden Römischen Bürger aussprechen. Diese gilt als hoher Ehrverlust für den Betroffenen und kann bei Missachtung schwere Folgen haben.
Einer solchen Nota geht das formlose Iudicium de Moribus voraus, bestehend nur aus beiden Censoren und dies nicht öffentlich, wo der Fall behandelt wird. Dieses Gericht kann später unbeschränkte Strafmaßnahmen verhängen, sollte die Nota nicht ausreichen.
(7) Am Ende ihrer Amtszeit vollziehen sie mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer.
(8) Da einer der Censoren immer der Imperator Caesar Augustus ist, somit wahlunabhängig ist, ist eine Regelung der Vertretung nicht notwendig.
(9) Der zu wählende Censor wird gemäß Ornamenta Censoria ausgezeichnet.
(10) Einem Censor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit vollem Rederecht gewährt.
An den
civilen Verwalter
der Provinz Italia
Cicero Octavius Anton
Salve Cicero Octavius Anton!
Mit einiger Verwunderung habe ich von der Bestallung eines Regionarius der Regio Italia vernommen, obwohl Du mich erst kurz vorher um Vorschläge zur Besetzung dieses und anderer Ämter gebeten hast.
Deinen diesbezüglichen Auftrag werde ich selbstverständlich nachkommen und dir diese Vorschläge in den nächsten Tagen unterbreiten. Jedoch benötige ich für die sorgfältige Auswahl geeigneter Kandidaten auch einige Zeit. Ich bitte darum, mir diese Zeit auch einzuräumen.
Als Anlage übersende ich dir die Kopie eines Schreibens des Duumvir der Stadt Ostia und eine Kopie meiner Antwort an diesen.
Vale
Quintus Caecilius Aventurinus
Comes der Regio Italia
ZitatAlles anzeigenOriginal von Lucius Tiberius Vibullius
An den Comes der Regio Ostia.
Wie ich heute per Dienstpost erfuhr, wurde Lucius Syagrius Nepos- seines Zeichens Magistrat der Stadt Ostia- heute zum Regionalis bestellt.
Auf das Schärfste protestiere ich, daß diese Beförderung ohne Kenntnis des zuständigen Duumviren erfolgte. Dies stellt einen eklatanten Vertrauensbruch zwischen der Stadt Ostia und den zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes dar.
Ich bitte darum, aus dieser Angelegenheit die notwendigen Schritte zu
veranlassen und den Dienstweg in Zukunft einzuhalten, da die Stadt Ostia sich vom Dienstwege ebenfalls trennen und eigene Wege gehen wird.
Die Stadt Ostia distanziert sich von dieser Beförderung.
http://diehard.ath.cx/~trescom/survivor/new/Jakob/Siegel-Ostia.gif Lucius Tiberius Vibullius
ZitatAlles anzeigenOriginal von Quintus Caecilius Aventurinus
An Lucius Tiberius Vibullius
Duumvir der Stadt Ostia
Salve Vibullius!
Gleichwohl das Amt des Regionarius mir unterstellt ist, bin ich nicht für dessen Bestallung zuständig. Wende Dich daher mit etwaigen Beschwerden an den civilen Verwalter der Provinz Italia, Cicero Octavius Anton.
Dich von dieser Beförderung zu distanzieren sei dir freigestellt, aber soweit mir bekannt ist ist dein Einverständnis dafür nicht erforderlich. Auf keinen Fall kannst du aus einem Vorgang, welcher dein Mißfallen erregt haben mag, irgendwelche Sonderrechte für die Stadt Ostia in Zukunft ableiten. Das werde ich keinesfalls dulden.
Ein kleiner Hinweis noch bezüglich der Adressierung deines letzten Schreibens an mich: Es gibt keine Regio Ostia und ich bin der Comes der Regio Italia, in welcher Ostia gelegen ist.
Vale
Quintus Caecilius Aventurinus
Comes der Regio Italia
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