Aushang der Stadt Tarraco


  • Stellenmarkt und Terminkalender der Stadt Tarraco


    Die Stadt Tarraco verfügt nun über eine Website unter folgender Adresse:



    Das Angebot der Seite soll in Zukunft noch ausgebaut werden.


    Bürger Tarracos haben nun die Möglichkeit, Stellenangebote auf der Seite zu veröffentlichen. Dies gilt in aller erster Linie für den Verwaltungs- und Sicherheitsapperat und dem Cultus Deorum der Stadt. Aber auch Privatpersonen aus Tarraco können dort Stellenangebote veröffentlichen lassen, wenn sie Arbeiter aus Tarraco, z.B. für ihren Betrieb oder als Scriba, suchen.


    Auch Termine in Tarraco werden auf der Seite veröffentlicht. Auch hier bitte ich alle Organisationen der Stadt um zusammenarbeit, damit wir unsere Termine dort zusammentragen können.


    Die Seite soll unter anderem ein Anreiz für Neuzugänge sein, sich für ein Leben in Tarraco zu entscheiden.


    Termine und Stellenangebote gehen per PN an mich!


    Vale,


    Marcus Matinius Metellus

  • Anordnung der Stadt Tarraco


    Dieser Aushang dient für öffentliche Ankündigungen der Stadtverwaltung von Tarraco und den anderen Verwaltungsstellen der Provinz. Ferner auch Bürgern und Institutionen der Stadt Tarraco, welche eine öffentlich-ungewerbliche Veranstaltung ankündigen möchten.


    Werbung aller Art ist an diesem Aushang unerwünscht und wird entfernt. Der Mißbrauch dieses amtlichen Aushangs wird strafrechtlich verfolgt.


    Für Werbezwecke dient der Aushang auf dem Forum der Stadt!


    Gezeichnet


    Marcus Matinius Metellus


    http://www.imperium-romanum.in…s/sigs/hictar-duumvir.png


  • Lex Tarraconis


    Pars Prima – Allgemeines


    §1 Geltungsbereich


    (1) Diese Lex gilt für alle Einwohner der Stadt Tarraco und den Landgütern und Ansiedlungen im Zuständigkeitsgebiet der Stadt.
    (2) Nach dieser Lex haben sich alle Beamten der Stadt Tarraco zu richten.
    (3) Ausgenommen von den dienstlichen Reglungen sind die Bezirksbeamten, die zwar ihr Officium in der Curia Tarraconis haben, rechtlich dieser aber nicht angehören.


    Pars Secunda – Curia Tarraconis


    §1 Zuständigkeiten


    (1) Die Zuständigkeiten der Beamten ist in der Curia für alle Bürger sichtbar auszuhängen.
    (2) Über die Verteilung der Zuständigkeiten entscheidet der Duumvir.
    (3) Die Überwachung von Ressorts (Markt- und Bauaufsicht etc.) darf nur einem Beamten ab Rang eines Magistraten anvertraut werden.
    (4) Die Scribae der Stadt Tarraco unterstützen die Magistrate und den Duumvir bei ihrer Arbeit. Bei nicht absehbaren personellen Engpässen kann der Duumvir einem oder mehreren Scribae kommissarisch ein Ressort anvertrauen.


    §2 Dienstweg


    (1) Um Missverständnisse und den Verdacht der Bevorzugung zu vermeiden ist bei allen belangen die Stadt Tarraco betreffend unbedingt der Dienstweg einzuhalten. Hiefür ist der Aushang der Zuständigkeiten in der Curia zu beachten.
    (2) Gegen die Entscheidung eines Beamten kann bei nächst höherer Instanz Einspruch eingelegt werden. Dieser muss spätestens eine Woche nach Bescheid schriftlich oder zu Protokoll der Curia erfolgen.
    (3) Bei allen Entscheidungen der städtischen Beamten verfügt der Duumvir über ein Vetorecht.
    (4) Die Beamten der Stadt haben den Duumvir regelmäßig über ihre Arbeit, Anfragen und Vorkommnisse zu berichten.


    Pars Tertia – Bau- und Geschäftswesen


    §1 Bauantrag


    (1) Vor jeder Bautätigkeit in und vor der Stadt Tarraco muss eine Erlaubnis des zuständigen Beamten eingeholt werden.
    (2) Der Bauantrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Bauherrn, Name des Architekten, Ort des Gebäudes, Zweck des Gebäudes, Fläche und Höhe des Gebäudes.
    (3) Für die Bearbeitung des Antrages erhebt die Verwaltung eine Gebühr,zu entnehmen der Gebührenordnung.


    §2 Bauordnung


    (1) Über die ordnungsgemäße Ausführung des Baus, gemäß den städtischen Bestimmungen wacht ein ausgewiesener Beamter, in der Regel im Rang eines Magistraten.
    (2) Betriebe mit hoher Brandgefahr sind aus brandschutztechnischen Gründen vor der Stadt anzusiedeln.
    (3) Betriebe mit hoher Geruchs- und Rauchbelästigung sind vor der Stadt in Richtung der Hauptwindrichtung anzusiedeln, so dass der Wind belästigende Gerüche und Rauch von der Stadt fort trägt.
    (4) Die maximale Anzahl an Stockwerken in der Stadt beträgt 3 Stockwerke. Über Ausnahmen entscheidet der Duumvir.
    (5) Gehwege und Eingänge sind von Unrat, Verkaufsgütern und anderen Gegenständen freizuhalten.


    §3 Gewerbeordnung


    (1) Vor der Eröffnung eines Ladenlokals oder Betriebes ist der Stadt eine Meldung zukommen zu lassen. Sofern das Gewerbe nicht in einem der Gebiete aus Absatz (2) liegen soll und nicht gegen §2 Bauordnung verstößt, ist keine Bestätigung der Stadtverwaltung von Nöten.
    (2) Läden und Betriebe in den Zonen um die Foren, den Tempeln und der Regia des Proconsuls benötigen die Erlaubnis des Duumvirs.
    (3) Der Antrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Besitzers, Name des Betriebes, Art des Betriebes, Größe des Betriebes, Arbeitszeiten im Betrieb.
    (4) Für die Erlaubnis gemäß Absatz (2) erhebt die Stadtverwaltung eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Geht der Gewerbeantrag gleichzeitig mit einem Bauantrag ein, so entfällt die Gebühr für den Bauantrag.
    (5) Marktstände auf dem Forum benötigen eine Anmeldung bei dem zuständigen Beamten der Stadtverwaltung. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.
    (6) Für einen Marktstand erhebt die Stadt Tarraco eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Ausgenommen hiervon sind Bürger der Stadt Tarraco. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.


    Pars Tertia – Von der Stadt vergebene Stellen


    §1 Allgemeines


    (1) Für bestimmte städtische Einrichtungen steht es der Stadt Tarraco frei, Arbeiter einzustellen.
    (2) Über die Konditionen und die Vergabe der Stellen entscheidet der Duumvir.


    Pars Quarta – Vigiles


    (folgt)




    Gebührenordnung der Stadt Tarraco


    Für folgende Tätigkeiten oder Verstöße sind Gebühren an die Stadtkasse von Tarraco (Konto 1208) zu entrichten:


    Bearbeitung eines Bauantrags (Pars Tertia, §1): 25 Sesterzen
    Ladenöffnung auf dem Forum (Pars Tertia, §3, (4)): 50 Sesterzen
    Marktstand auf dem Forum (Pars Tertia, §3, (6): 10 Sesterzen



  • Spendenaufruf für den Kaiserkult!


    Bürger Hispanias!


    Die Curia der Provinz hat entschlossen, dem Genius des Kaiser in Tarraco ein Heiligtum zu errichten, in dem für sein Heil und somit für das Heil des ganzen Imperiums, gebetet und geopfert werden kann.


    Für diesen Bau werden 20.000 Sesterzen benötigt!


    Es gibt doch keinen schöneren Treuebeweis gegenüber dem Kaiser, als sich an diesem Bau mit einer Spende zu beteiligen. Alle Spender werden am fertigen Tempel auf einer Marmorplatte verewigt!


    Zeigt dem Kaiser und dem Imperium eure Treue und spendet!



    Spenden sind einzuzahlen auf das Stadtkonto von Tarraco (1208) mit dem Stichwort 'Kaiserkult'.


    Gezeichnet


    Marcus Matinius Metellus


    http://www.imperium-romanum.in…s/sigs/hictar-duumvir.png




  • Stellenausschreibung der Stadt Tarraco


    Sei Vigil der Vigiles von Tarraco


    Gemäß der Lex Matinia Vigilia, sucht die Stadt Tarraco Interessenten für den Posten als Vigil.


    Vorraussetzungen:



      [*]mindestens Peregrinus
      [*]wohnhaft in Tarraco
      [*]pflichtbewusst
      [*]zu körperlicher Arbeit fähig


    Es wird ein Sold von 20 Sz für den untersten Rang bezhalt. Da die Vigiles im Aufbau ist, besteht gute Aufstiegsmöglichkeit!!


    Wenn du dich für diese wichtige Aufgabe bereit fühlst, melde dich beim Duumvir der Stadt Tarraco!

  • Ankündigung


    Gemäß der Lex Tarraconis


    §3 Gewerbeordnung


    (1) Vor der Eröffnung eines Ladenlokals oder Betriebes ist der Stadt eine Meldung zukommen zu lassen. Sofern das Gewerbe nicht in einem der Gebiete aus Absatz (2) liegen soll und nicht gegen §2 Bauordnung verstößt, ist keine Bestätigung der Stadtverwaltung von Nöten.
    (2) Läden und Betriebe in den Zonen um die Foren, den Tempeln und der Regia des Proconsuls benötigen die Erlaubnis des Duumvirs.
    (3) Der Antrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Besitzers, Name des Betriebes, Art des Betriebes, Größe des Betriebes, Arbeitszeiten im Betrieb.
    (4) Für die Erlaubnis gemäß Absatz (2) erhebt die Stadtverwaltung eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Geht der Gewerbeantrag gleichzeitig mit einem Bauantrag ein, so entfällt die Gebühr für den Bauantrag.
    (5) Marktstände auf dem Forum benötigen eine Anmeldung bei dem zuständigen Beamten der Stadtverwaltung. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.
    (6) Für einen Marktstand erhebt die Stadt Tarraco eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Ausgenommen hiervon sind Bürger der Stadt Tarraco. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.


    sind alle Besitzer eines entsprechenden Gewerbes dazu aufgefordert, auch nachträglich jenes anzumelden, wobei in diesem Falle allerdings die Gebühr erlassen wird. Erst künftig angemeldete Gewerbe haben die Gebühr zu entrichten.


    [Blockierte Grafik: http://img71.imageshack.us/img71/4652/romanusunterschrift5zy.jpg]


    ANTE DIEM V ID MAI DCCCLVI A.U.C. (11.5.2006/103 n.Chr.)


  • Ein Bote hetzte vorbei und schlug folgendes Schreiben an:


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    SETZE ICH FÜR DIE
    URBS TARRACO
    AUF BASIS DER § 21, 25, 26 DER LEX PROVINCIALIS
    WAHLEN ZUR CURIA PROVINCIALIS
    FEST.KANDIDATEN MELDEN SICH
    SPäTSTENS AM ANTE DIEM X KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (22.6.2006/103 n.Chr.) AUF DEM FORUM DER STADT.
    DIE KANDIDATEN MÜSSEN IN TARRACO GEMELDET SEIN UM IHR AMT ANTRETEN ZU KÖNNEN.
    DIE WAHLEN FINDEN AM ANTE DIEM VII KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (25.6.2006/103 n.Chr.) UND AM ANTE DIEM VI KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (26.6.2006/103 n.Chr.)
    STATT.


    ANTE DIEM III KAL IUN DCCCLVI A.U.C. (30.5.2006/103 n.Chr.)


  • Am


    NON AUG DCCCLVI A.U.C. (5.8.2006/103 n.Chr.)


    findet eine Opferungszeremonie auf der Rostra statt. Alle Bürger sind dazu aufgerufen, den Göttern ein Opfer darzubringen. Die Gottlosigkeit der Provinz soll ein Ende finden. Und mögen die ärmeren Familien den Göttern nur durch ein frommes Gebet ihre Aufmerksamkeit schenken. Abschließend wird ein Aufruf folgen.


    http://www.rollenspiel-germani…mlung/Helena-Rediviva.jpg
    http://www.imperiumromanum.net…s/cd-pontifexhispania.png


  • Einladung


    Salve Bürger


    Du bist herzlichst eingeladen, am


    PRIDIE NON SEP DCCCLVI A.U.C. (4.9.2006/103 n.Chr.)


    an einer Gesprächsrunde über Politik, Kultur, Religion und Philosophie in der Bibliothek von Tarraco eingeladen.


    Im Namen der Provinz Spanien und des Collegium cultus humanitatisque Hispania


    Publius Matinius Agrippa
    Proconsul von Spanien

    itrit-curatorreipublicae.png matinia2.jpg

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Die Stadt
    Colonia Claudia Ara Agrippinensum
    sucht folgende Angestellte:


    Scriba
    Magistratus
    Duumvir


    Interessenten melden sich bitte beim Comes Manius Matinius Fuscus.


    ------------------------------------------------------------------------


    Desweiteren sucht die
    Regio Inferior
    folgende Angestellte:



    Scriba Regionalis
    Agrimensor
    Architectus Provincialis
    Aquarius
    Magister Scriniorum
    Praefectus Portuensis
    Procurator Aquarum
    Regionarius



    Interessenten melden sich bitte beim Comes Manius Matinius Fuscus

  • Am Abend kam eine kleinere Gestalt, gehüllt in einen weiten Mantel auf den Platz und näherte sich dem Aushang. Sich vorsichtig umsehend nahm der Mann eine Pergamentrolle aus seinem Mantel und schlug sie an die Holztafel.


    MENSCHEN TARRACOS



    WER BEHERRSCHT EUCH WIRKLICH? EUER BRUDER AGRIPPA?



    WEHRT EUCH GEGEN DEN BASTARD AUS ROM! ORGANISIERT EUCH SELBST!



    DEM SENAT IST DAS SCHICKSAL DER STADT EGAL! BOYKOTTIERT SENATSBESCHLÜSSE! LASST AN EUREN VERSTAND APPELLIEREN!



    FÜR EINE SELBSTBESTIMMTE VOLKSHERRSCHAFT UND EINEN NEUEN SENAT!



    Braucht ihr wirklich einen Kaiser?


  • Lieber Bürger von Hispania.


    Im Moment scheint es so dass es einige Unstimmigkeiten in den verschiedenen Regios der Provinz gibt. Zu diesem Zweck möchte ich eine Volksversammlung am ANTE DIEM XII KAL DEC DCCCLVI A.U.C. (20.11.2006/103 n.Chr.) in der Curia Tarraconis .
    Einige Punkten werden zur Debatte stehen.
    I. Welche sind die Probleme der Provinz?
    II. Wie sind sie zu stande gekommen?
    III. Wie könnte man sie beheben?
    IV. Welche Mittel sind erforderlich?
    V. Wie sollte die Zukunft Hispanias aussehen?
    u.s.w.


    Weiter Vorschläge und Fragen die zu stellen sind, sollten sie mir im Vorfeld, vor dem ANTE DIEM XVII KAL DEC DCCCLVI A.U.C. (15.11.2006/103 n.Chr.) in mein Offium einreichen damit ich zu dem gegebenen Zeitpunkt einen Zeitplan einarbeiten kann, damit alle problematische Themen ausgearbeitet werden.


    Alle, aber auch alle sind herzlich eingeladen zur Versammlung. Die Zukunft und das friedliche Weiterleben Hispanias hängt auf dem Spiel.




  • COLONIA CLAUDIA ARA AGRIPPINENSIUM sucht:



    Magistrati


    Vorraussetzungen:
    Erfahrung in der Stadtverwaltung erwünscht aber nicht erforderlich,
    gute Lese- und Schreibkenntnisse
    Organisationstalent


    Scribae


    Vorraussetzungen:
    gute Lese- und Schreibkenntnisse
    Organisationstalent



    REGIO GERMANIA INFERIOR sucht:



    Magister Scriniorum


    Vorraussetzungen:
    Erfahrung in der Verwaltung
    gute Lese- und Schreibkenntnisse
    Organisationstalent




    Für alle Stellen versprechen wir:


    -viele wertvolle Erfahrungen


    -faires Gehalt


    -angenehmes Arbeitsklima


    -nette Umgebung


    -eigenes Officium



    Interessenten melden sich bitte im Officium des Duumvirs von Colonia Claudia Ara Agrippinensium.



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