• Lex Comitia


    Einberufung
    Die Comitia unversal darf vom Tribunus Plebis und den beiden Consul einberufen werden. Derjenige, der die Versammlung einberufen hat, ist gleichzeitig auch der Wahlleiter.


    Abstimmung
    Zur Abstimmung werden alle Bürger geladen, die den CRV erfolgreich bestanden haben.


    Bedingungen
    Bevor ein Gesetz der Comitia Unversal vorgelegt werden kann, muss es drei Tage vorher auf dem Forum veröffentlicht werden.
    Das Gesetz muss zwingend zuerst dem Imperator vorgelegt werden, der ihm zustimmen muss, bevor es der Comita vorgelegt werden kann.


    Gültigkeit
    Die Wahl ist gültig wenn 50% des wahlberechtigten Volkes ihre Stimme abgegeben haben.
    Der Antrag wurde angenommen, wen er nach einfacher Mehrheit bestimmt ist.

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

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