Ein Gesetz technischer Wette

  • Die Wette mit meine Schwester Kersti geht um 25 Eurodollars :D


    Warum:
    In der Casa Scribonia würde ich und Helena von Zwei Sklaven angefast und in der Küche eingeschlossen.
    Diesser Zwei Schärgen würden beauftragt von Malachias das zu tun.
    Bestrafüng muss sein.......
    zur Strafe was dan auch gegenstand der Wette ist...
    8o Ich gehe da von us das das Tätig und mit gewalt anfassen/angrieffen und einschliessen einer Freie Römerin und Sacerdot des Reiches obendrauf ein Haltz verbrechen ist.


    Jedenfalls der Auftraggeber Malachias hat Sklaven Aufstand Betrieben....somit würde ein Gerricht ihm zum tode verührteilen ,vorraus gesetzt naturlich ich wurde diesser Anklage auch wirklich für die Magistratur bringen (was ich nicht tue!) :)


    Meine Schwester hält dagegen das ....
    Es Sklaven besitzer nicht erlaubt ist ausergewöhnlicher Grausamer massnamen gegen Sklaven zu nemen .
    Das gesehen der Tatverhältnisse ein beantragen der Todesstrafe als Solches gewährtet werden kan.
    Das also ein Gerricht der Artikel Sklaven Aufstand als zu "excersiev" sehen würde und ein schwere Bestrafüng dan auch abweissen wurde.
    _________________________________


    HILFE!!!!WER WEIS HIER RAT???
    WAS WÄRE IN OBENGESCHILDERTE SACHE RICHTIG???

  • Um bei dem Beispiel zu bleiben, kann der Sklave nicht von dir verklagt werden, da er keinerlei Rechte besitzt.


    Du hättest 2 Möglichkeiten:


    1: die Sache auf sich beruhen zu lassen
    2: oder den Besitzer des Sklaven zu informieren


    Dieser muß dann entscheiden, ob der Sklave in seinem Interesse handelte. Er kann ihn also bestrafen wie er möchte oder den Sklaven schützen.
    In letzterm Fall kannst du dann den Besitzer verklagen, da er für das Verhalten seiner Sklaven die Verantwortung trägt.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Dieser muß dann entscheiden, ob der Sklave in seinem Interesse handelte. Er kann ihn also bestrafen wie er möchte oder den Sklaven schützen.
    In letzterm Fall kannst du dann den Besitzer verklagen, da er für das Verhalten seiner Sklaven die Verantwortung trägt.


    Wenn ich die Geschehnisse richtig verfolgt habe, wird auch genau dies passieren, sobald der Besitzer des Sklavens wieder zu Hause weilt. Irgendwo stand etwas von Familiengericht etc. pp
    Ich glaub nicht, dass das Malachias und den anderen beiden bekommen wird. :D :D :D :D :D

  • Zitat

    In letzterm Fall kannst du dann den Besitzer verklagen, da er für das Verhalten seiner Sklaven die Verantwortung trägt.


    Eigentlich weniger, da der Besitzer ihr Pater Familias ist. Und den anzeigen... ich bezweifle, daß das möglich war.

  • Wenns der eigene Pater ist, kann man es dann nur persönliches Pech nennen, wenn der sich auf die Seite seines Sklaven schlägt.


    Aber mal was anderes:


    Nach römischem Recht durfte nur der Pater familias klagen oder verklagt werden. Ist das mal angedacht, daß umzusetzen?

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Sklaven anstifften zu Rebellion ist nehme ich an ein verbrechen nicht?.


    Malachias hatt seine untergebenen Sklaven dazu angestiftet Handgreiflich zu werden gegen die Tochter und Nichtte seines Herrn (der das bestimmt nicht wünschte :P)
    Das IST doch rein Juridisch Gewalt anwendüng gegen die über ein gestelte Authorität ? somit Factischer Rebelion?. :)

    Sim-Off:

    Ich gönne Kersti den Lappen schon aber jetzt will ich es eben doch wissen....
    "Lappen" 25 EURO=etwa 100nkr

  • Das kommt eben drauf an:


    Der Pater familias hat als Familienoberhaupt ebenfalls das Recht über das Leben seiner Familie zu entscheiden. Dazu bedarf es keiner amtlichen Gewalt. Ebenfalls gehört ihm das ganze Vermögen der Familie.


    In diesem Fall hätte zwar Malachias andere Sklaven angestiftet, dir etwas zu tun, was strafbar wäre. Wenn er dazu aber den Auftrag von dem Pater familias oder eine spätere Deckung durch ihn erhält, ist sein Handeln legitimiert, da der Pater familias gleichzeitig der oberste Richter ist, an dem keine staatliche oder religiöse Gewalt etwas ändern kann.


    Alles hängt nun von Curio als pater familias ab. ;) Er allein muß entscheiden, ob es in seinem Sinne oder dagegen war und dann die Strafe verhängen.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Würde das stimmen ...dan könnte ein Pater Gentes LEGITIEM ein Sklaven Revolte Anzettelen b.g.w Anzettelen lassen von ein seiner Sklaven! 8o


    ZITAT:
    In diesem Fall hätte zwar Malachias andere Sklaven angestiftet, dir etwas zu tun, was strafbar wäre. Wenn er dazu aber den Auftrag von dem Pater familias oder eine spätere Deckung durch ihn erhält, ist sein Handeln legitimiert, da der Pater familias gleichzeitig der oberste Richter ist, an dem keine staatliche oder religiöse Gewalt etwas ändern kann.


    EIN GEDANCKENSPIELEREI MEINERSEITZ...............
    __________________________
    Pars 1
    1.1§ Es ist ein Sklave verboten waffen zu tragen oder sie zu benutzen.
    1.1.1§ Ausgenommen sint die die in der Arena als Gladiatoren kämpfen und dan auch nur allein innerhalb der Kampfcircel..
    1.2§ Es wirt ein Sklave untersagt jeder form von Gewalt gegen "Freie"Römischer Bürger ,als umschrieben in den Gesetz ,vorzunehmen.
    1.2,1§Unter Gewaltshandelüng wirt jeder art von Handgreifliche Handelüng verstanden die als unerwünscht bezeichnet wirt von den Angegriffener.
    1.3§ Ein Sklaven besitzer der sein Sklaven zu Gewalt ,jeglicher art, anzettelt b.g dessen gewaltpflegüng nacher Sanctioniert macht sich Strafbahr.
    1.3.1§Der Begrif "Sklaven besitzer" wirt im raumsten sinne des Gesetzes gesehen und nicht definiert.
    1.4§ Der Sklaven besitzer wirt verantwortlich gehalten für die handlungen seines Sklaven.


    Iure:
    *1 Ein Straftat begangen als gemeint in 1.2§ solte unter ümständen als "Revolte" geanded werden.
    Der Spartacus Rebelion solte uns doch genugend Lehre gewesen sein.
    *2 Es heist das man kein excersiever Gewalt straffe verhängen soltte gegen ein Sklaven so kan ein Magistrat im falle 1.2§ dan auch wählen aus die verschiedenste Strafmaßnamen .
    *3 der Terts 1.3§ liegt völlig in den selber bahn wie jeder Gesetzartikel gegen gewalt an 2en .
    Den sonst wäre es möchlig einen von ein Sklaven ermorden zu lassen und ohne Strafe davon zu komen ,täte man es selber dan würde einen die Todes strafe erwarten.
    *4 Das Gesetz befolgen heist nicht nur dessen Textualen inhalt kennen und hantieren sonder eher Handelen im Geisten des Gesetzes.
    Pater Gentes haben kein Status ÜBER den Gesetz sonder eine IN dem Gesetz ...
    Tertsen 1.3§ & 1.4§
    ___________________________________
    Wie gesagt....ein gedanken Spielerei vieleicht is diesse zufügung von nutzen??? :)

    Sim-Off:


    Übrigens habe ich meine Schwester liebend gern Ausgezahlt und wir haben den Lappen zusammen verdrückt....

  • Ich glaube, daß wir über 2 verschiedene Dinge sprechen.
    Mit Deinen Gedanken implizierst du, daß der Sklave einen eigenen Willen hat.


    Aber nach dem römischem Recht führt der Sklave immer den Willen seines Besitzers aus, oder er wird bestraft.


    Auch war es keine Revolte im eigentlichem Sinne, da der Sklave meinte, daß er im Auftrage seines Herrn handelte. (wenn ich das in der Schnelle richtig überlesen habe)
    Demzufolge kann er nur wegen ungebührlichem Benehmen bestraft werden. Da die Strafe trotzdem bis zum Tode reichen kann, ist dies eher eine juristische Haarspalterei mit demselbem Ergebnis. ;)



    Zu Deinen Gedanken:


    Pars 1
    1.1§ Es ist ein Sklave verboten waffen zu tragen oder sie zu benutzen.
    ++++
    historisch ist das vom Willen des Besitzers abhängig gewesen, ob er Waffen erlaubte oder nicht.


    1.1.1§ Ausgenommen sint die die in der Arena als Gladiatoren kämpfen und dan auch nur allein innerhalb der Kampfcircel.
    ++++
    Gladiatoren wurden teilweise sogar als Kampfeinheiten bei Gefechten eingesetzt, wo sie sich aber in der Regel nicht bewährten.



    1.2§ Es wirt ein Sklave untersagt jeder form von Gewalt gegen "Freie"Römischer Bürger ,als umschrieben in den Gesetz ,vorzunehmen
    ++++
    Der Sklave hat den Auftrag seines Herrn in erster Linie Folge zu leisten. Für die Tat an für sich ist dann sein Eigentümer zu bestrafen. (Der Hund ist ja auch nicht schuld, wenn der Besitzer ihn auf andere Leute hetzt ;) )




    1.3§ Ein Sklaven besitzer der sein Sklaven zu Gewalt ,jeglicher art, anzettelt b.g dessen gewaltpflegüng nacher Sanctioniert macht sich Strafbahr.
    ++++
    Historisch war das nicht so. Teilweise gab es richtige Kriege zwischen einzelnen Familien. Vergleichbar ist das heute mit den Clans in Arabien oder Albanien.




    Iure:
    *1 Ein Straftat begangen als gemeint in 1.2§ solte unter ümständen als "Revolte" geanded werden.
    ++++
    Wenn der Sklave im Sinne seines Herrn handelt, kann er nicht revoltieren. Dann eher sein Herr. ;)


    Der Spartacus Rebelion solte uns doch genugend Lehre gewesen sein.
    *2 Es heist das man kein excersiever Gewalt straffe verhängen soltte gegen ein Sklaven so kan ein Magistrat im falle 1.2§ dan auch wählen aus die verschiedenste Strafmaßnamen .
    +++++
    Der Besitzer des Sklaven hat das uneingeschränkte Recht mit dem Sklaven nach Belieben zu verfahren. Dem Staat ist das egal.



    *3 der Terts 1.3§ liegt völlig in den selber bahn wie jeder Gesetzartikel gegen gewalt an 2en .
    Den sonst wäre es möchlig einen von ein Sklaven ermorden zu lassen und ohne Strafe davon zu komen ,täte man es selber dan würde einen die Todes strafe erwarten.
    ++++
    Der Eigentümer kann mit seiner umgehen wie er will. Wenn er der Meinung ist, seinen Sklaven töten zu müssen, ist das rechtlich ok. Ein Fremder darf das nicht, da er das Eigentum eines anderen schädigt. Somit kann der Eigentümer Schadensersatz fordern.



    *4 Das Gesetz befolgen heist nicht nur dessen Textualen inhalt kennen und hantieren sonder eher Handelen im Geisten des Gesetzes.
    Pater Gentes haben kein Status ÜBER den Gesetz sonder eine IN dem Gesetz ...
    Tertsen 1.3§ & 1.4§
    ++++
    Der Pater familias hatte sicherlich eine Machtfülle. Andererseits konnte er auch nicht willkürlich handeln.
    Beispiel:
    Die Frau ist das Minderste in der Familie, weil sie nach der Religion keinen eigenen Hausaltar besitzt.
    Der Pater familias, einfacherhalber Gens X genannt hütet ja den Herd der Gens. Alle Familienangehörigen haben keinerlei Rechte und besitzen nichts.
    Bei der Gens Y ist dies genauso. Nur hat der dortige Pater familias z.B. auch eine Tochter. Bei der Hochzeit nun, verlässt die Tochter nun den heimatlichen Herd und damit ist sie nicht mehr mit ihrer ursprünglichen Familie verwandt, da sie den alten Hausgöttern entsagt und nun die Götter ihres Ehemannes anbetet.
    Da nun die Frau nie die Aufsicht über den Hausaltar bekommen kann, da sie ihre Religion nicht durch die Geburt wie ein Sohn, sondern per Hochzeit bekommt, kann sie nie Pater familias werden. Sie gehört also auch nie in die Reihe der Ahnen, weil sie selber nicht von den Ahnen abstammen tut. Sie wird also nur das repräsentieren, was ihr eigener Mann darstellt.


    Aus diesem Grunde wiederholt sie beim Gebet am Hausaltar stets nur die Worte ihres Mannes und spricht kein eigenes Gebet.


    Grob kann man sagen:
    Die Frau hängt in ihrer Kindheit vom Vater ab, in ihrer Jugend von ihrem Gatten und nach dessen Tode von ihren Söhnen.Und wenn sie keine hat, dann von den nahen Verwandten ihres Gatten.


    In ihre eigene Familie kann sie nicht zurückkehren, da sie bei der Hochzeit auf diese verzichtet hat.
    Das römische Recht kann dann sogar soweit gehen, daß der Ehemann seiner Frau einen Vormund oder sogar einen 2.Ehemann bestellen kann.


    Und eben aus der römischen Religion ergibt sich, daß der Pater familias der einzigste war, der ein eigenes Haus (mit dem Altar) und eine Familie besaß. Die anderen besaßen nichts und deshalb hatte er die uneingeschränkte Macht.


    Ich hoffe, daß es ein bissel verständlich war.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • War mir schon alles bekant aus der Etrurischer Geschichtte wo naturlich auch viel Römischer Themen behandelt werden.
    Aber eben das Juridischer Haarstreuben ist lustig auf sich den man kan zu sehr überraschender ergebnissen kommen.


    z.b ..Stimmt der Pater Familias hätte sehr sicher eine Machts position inerhalp seines Gents das stehlt ihm aber nicht Über den Gesetz...
    oder.........*2 Es heist das man kein excersiever Gewalt straffe verhängen soltte gegen ein Sklaven so kan ein Magistrat im falle 1.2§ dan auch wählen aus die verschiedenste Strafmaßnamen .
    +++++
    Der Besitzer des Sklaven hat das uneingeschränkte Recht mit dem Sklaven nach Belieben zu verfahren. Dem Staat ist das egal.
    Da habe ich meine zweiffel .....

    ___________________________________
    Oder..........*3 der Terts 1.3§ liegt völlig in den selber bahn wie jeder Gesetzartikel gegen gewalt an 2en .
    Den sonst wäre es möchlig einen von ein Sklaven ermorden zu lassen und ohne Strafe davon zu komen ,täte man es selber dan würde einen die Todes strafe erwarten.
    ++++
    Der Eigentümer kann mit seiner umgehen wie er will. Wenn er der Meinung ist, seinen Sklaven töten zu müssen, ist das rechtlich ok. Ein Fremder darf das nicht, da er das Eigentum eines anderen schädigt. Somit kann der Eigentümer Schadensersatz fordern.


    Gemeind war hier das ein pater Gents ein Sklaven beauftragen würde einen Menschen (algemein) zu töten klar das der Pater Gents als anstiffter zu ein verbrechen Strafbar ist....
    Aber der Sklave solte eben auch strafbahr sein....
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    1.3§ Ein Sklaven besitzer der sein Sklaven zu Gewalt ,jeglicher art, anzettelt b.g dessen gewaltpflegüng nacher Sanctioniert macht sich Strafbahr.
    ++++
    Historisch war das nicht so. Teilweise gab es richtige Kriege zwischen einzelnen Familien. Vergleichbar ist das heute mit den Clans in Arabien oder Albanien.
    Das Quanderum .........Geschichtte versus IR.... :D
    Eine situation wie diesse were wohl kaum nach den willen des Imperators und den Senat.



    Sim-Off:


    Die zeit fliegt und ich muss weg............
    Aber es ist angenehm reden mit euch...

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Grob kann man sagen:
    Die Frau hängt in ihrer Kindheit vom Vater ab, in ihrer Jugend von ihrem Gatten und nach dessen Tode von ihren Söhnen.Und wenn sie keine hat, dann von den nahen Verwandten ihres Gatten.


    Nicht ganz. Es stimmt zwar schon, daß die Frau zunächst von ihrem Vater und dann bei entsprechender Eheschließung von ihrem Mann abhängig war (gab es ja die Möglichkeit einer Heirat, ohne daß die Frau die Gens ihres Vaters verließ, was zwar nicht de iure, aber doch de facto einer Emanzipation der Frau gleichkam). Außerdem war die unverheiratete Tochter bei Tod des Pater familias und die verheiratete, von ihrem Mann abhängige Ehefrau bei Tod dessen auch frei.

  • Also schlussendlich entscheidet ganz und allein der Besitzer der Sklaven und das bin ICH :D.


    Und ich hatte schon vor einigen Tagen hingewiesen, dass es ein Familiengericht geben wird ;).


    Ich muss nur noch aus Italia zurückkehren.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Auf welchen Grundlagen soll die Freiheit der Frau nach Tod des Gatten oder Vaters beruhen?


    Ganz klar: Die Frau ist auch ein freigeborener Mensch, wie der Mann. Wenn sie also sui iuris ist, also weder der patria potestas noch einer manus unterworfen ist, ist sie genauso frei wie ein Mann. Allerdings benötigte sie nach Erreichen der Mündigkeit bei geschäftlichen Tätigkeiten noch einen Geschlechtsvormund (tutor mulieris), der bei allen Formgeschäften wie der Mancipatio mitwirken muss. Spätestens ab Mitte des 2. Jh wird das aber nur mehr als Formsache betrachtet.

  • Wir sind aber nicht im 2. Jahrhundert. ;)
    Und du schreibst ja selber, daß die Frau einen Vormund benötigt, um die Formgeschäfte tätigen zu können, während der Mann keinen bekommt. Da stimmen wir doch ziemlich gut überein. :)

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Wir schreiben das Jahr DCCCLIV(854), sind also im 9 Jhd. Vergesst bitte diese christliche Zeitrechnung

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Wir sind aber nicht im 2. Jahrhundert. ;)


    Nach der christlichen Zeitrechnung sind wir, man höre und staune jedoch doch im 2. Jh. Die Sim spielt im Jahr 101 n.Chr., ergo, zu Beginn des 2. Jahrhunderts.

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