Klage des Gaius Scribonius Curio gegen Lucius Tiberius Vibullius

  • Ich klage den Lucius Tiberius Vibullius der Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung an.


    Grundlage hierzu dienen die §59 und §60 des CODEX IURIDICIALIS:


    § 59 Körperverletzung
    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
    Explizit ausgenommen sind hier erzieherische Maßnahmen innerhalb des Exercitus Romanus.


    § 60 Nötigung und Bedrohung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.


    Quelle




    Beweismittel 1:

    Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Ich traute meinen Augen kaum. Plötzlich stand dieser Mensch wieder vor mir.
    Celus grinste schon und ich nickte. 500 Schritt dürften genug sein. Der Sklave hatte wohl auch dieselbe Idee und so packten der Sklave diesen Menschen unter der linken Schulter, Celus ihn unter der rechten und trugen den zappelnden Curio aus meiner Nähe und ließen ihn unsaft nach 500 Schritten auf den Boden fallen. Beide kamen dann wieder zu mir zurück.


    Quelle



    Beweismittel 2:

    Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Ich traute meinen Augen kaum. Plötzlich stand dieser Mensch das 2. Mal wieder vor mir.
    Celus grinste schon und ich nickte. 1000 Schritt dürften genug sein. Der Sklave hatte wohl auch dieselbe Idee und so packten der Sklave diesen Menschen unter der linken Schulter, Celus ihn unter der rechten und trugen den zappelnden Curio aus meiner Nähe und ließen ihn unsaft nach 1000Schritten das 2. Mal auf den Boden fallen. Leider war ein Pfütze an dieser Stelle. Beide kamen dann wieder zu mir zurück.


    Quelle



    Zum Ankläger und zum Vertreter meiner Interesse gebe ich Quintus Terentius Alienus bekannt. Er wird beim kommenden Gerichtsverfahren Weiteres ausführen.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

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