Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:
IUD PRIM VII/DCCCLIV
Gaius Scribonius Curio
gegen
Lucius Tiberius Vibullius
Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:
§ 5 Erste Anhörung
Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.
Feststellung des Gerichts:
Lucius Tiberius Vibullius wird folgendes zur Last gelegt:
§ 59 Körperverletzung
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
Explizit ausgenommen sind hier erzieherische Maßnahmen innerhalb des Exercitus Romanus.
§ 60 Nötigung und Bedrohung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.